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- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Umwandlungsanspruch: So widmen Sie ungenutztes Budget um
Zur Finanzierung der Pflege stellt die Pflegekasse verschiedene „Töpfe“ bereit – doch nicht alle davon sind am Ende des Monats leer. Mit dem Umwandlungsanspruch kann Ihr Angehöriger ungenutztes Budget der Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Wir verraten Ihnen, wie Ihr Angehöriger den Umwandlungsanspruch in der Pflege umsetzt und welcher Betrag hier zur Verfügung steht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Umwandlungsanspruch steht Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 zu, die eine häusliche Pflege erhalten.
- Mit dem Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen umwidmen.
- Pflegebedürftige können den umgewandelten Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie Betreuungsleistungen, einsetzen.
- Einen Antrag müssen Pflegebedürftige dafür nicht stellen, aber die Belege zum Nachweis der Kosten einreichen.
Was ist der Umwandlungsanspruch von Sachleistungen?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad sind nachweislich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Ihr Angehöriger kann durch körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung haben. In diesem Fall sind Entlastungsangebote sehr willkommen. Zugelassene Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen, Gruppenangeboten, der Kurzzeitpflege oder der Tages- sowie Nachtpflege können hier den Druck im Pflegealltag herausnehmen.
Zur Finanzierung erhält Ihr Angehöriger den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Menschen mit einem größeren Unterstützungsbedarf kommen mit dem Budget aber schnell an ihre Grenzen. Doch dafür gibt es eine Lösung: Mit dem Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige den Betrag für bestimmte Angebote zur Unterstützung im Alltag aufstocken – dafür nutzen Betroffene bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets, den der jeweilige Pflegegrad vorsieht.
Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Umwandlungsbudgets
Wie viel Extrabudget Ihrem Familienmitglied nach der Umwandlung zur Verfügung steht, richtet sich nach dem Pflegegrad.
Generell gilt: maximal 40 % der Pflegesachleistungen stehen zur Umwandlung bereit.
Pflegegrad | Pflegesachleistungen pro Monat | Maximal möglicher Umwandlungsbetrag (entspricht 40 %) |
1 | 0 | 0 |
2 | 761 Euro | 304,40 Euro |
3 | 1.432 Euro | 572,80 Euro |
4 | 1.778 Euro | 711,20 Euro |
5 | 2.200 Euro | 880,00 Euro |
So wird der Umwandlungsanspruch bei den Pflegesachleistungen umgesetzt
Um die häusliche Pflege zu finanzieren, können Pflegebedürftige verschiedene Optionen nutzen: Sie können sich für ein alleiniges Pflegegeld, für Pflegesachleistungen (vorgesehen für einen ambulanten Pflegedienst) oder für eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombinationsleistung, entscheiden. Der Umwandlungsanspruch steht Ihrem Familienmitglied bei jedem der gewählten Optionen zu.
- Umwandlungsanspruch bei Pflegesachleistungen: Kümmert sich ein ambulanter Pflegedienst um Ihr Familienmitglied, kann Ihr Angehöriger bis zu 40 % des dafür vorgesehenen Budgets der Pflegekasse umwandeln. Voraussetzung ist, dass dieser Betrag vom Pflegedienst noch nicht ausgeschöpft wurde. Beispiel: Herr Erkel beansprucht 70 % der Pflegesachleistungen, somit stehen 30 % zur Umwandlung bereit.
- Umwandlungsanspruch bei Pflegegeld: Auch wenn Ihr Angehöriger ausschließlich Pflegegeld erhält, kann er von dem Umwandlungsanspruch profitieren. In dem Fall kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld um den Anteil, den Ihr Familienmitglied von dem Anspruch auf Pflegesachleistungen bezieht. Beispiel: Frau Bökel hat Pflegegrad 3, somit stehen Ihr 1.432 Euro für Pflegesachleistungen zu. Davon nimmt sie 286,40 Euro für Unterstützungsleistungen, das entspricht 20 %. Damit bleiben ihr 80 % des Pflegegeldes übrig (100 % – 20 %).
- Umwandlungsanspruch bei Kombinationsleistung: Kombiniert Ihr Familienmitglied im Pflegealltag die Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld, gibt es auch hierfür eine Lösung. Die Pflegekasse behandelt den umgewandelten Betrag in dem Fall so, als wenn Ihr Familienmitglied in der gleichen Höhe ambulante Pflegesachleistungen beansprucht hätte. Beispiel: Frau Ingel besitzt Pflegegrad 3 und nutzt in einem Monat 60 % der Pflegesachleistungen, den restlichen Anspruch von 40 % lässt sie sich diesmal nicht als Pflegegeld auszahlen, sondern wandelt diesen komplett um – damit bleibt in diesem Monat kein Pflegegeld übrig.
Gut zu wissen
Die Pflegekasse zahlt den Umwandlungsbetrag nicht direkt an Ihren Angehörigen aus, sondern verrechnet diesen zunächst intern nach Einrechnung der Belege.
Voraussetzungen für den Umwandlungsanspruch in der Pflege
Nicht jeder Pflegebedürftige erfüllt die Kriterien für den Umwandlungsanspruch, manchmal liegt das an der Höhe des vorliegenden Pflegegrads oder an der Ausschöpfung des Budgets im jeweiligen Monat. Es kann also durchaus sein, dass Ihr Angehöriger in diesem Monat keinen Anspruch hat, im nächsten Monat aber schon.
Folgende Voraussetzungen gibt es für den Umwandlungsanspruch:
- Ihr Familienmitglied besitzt Pflegegrad 2 oder höher.
- Ihr Angehöriger erhält eine häusliche Pflege, zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
- Die pflegebedürftige Person bezieht Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen.
- Ihr Familienmitglied hat den Anspruch auf Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat noch nicht vollständig ausgeschöpft.
Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungsbetrag: geht das wirklich?
Das umgewandelte Budget ist nicht etwa ein zweiter Entlastungsbetrag, sondern eher ein „Zubrot“ für bestimmte Dienstleistungen. Anders als der Entlastungsbetrag steht das Budget nämlich nicht für die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege oder die ambulante Pflege zur Verfügung. Stattdessen können Sie den hinzugewonnenen Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einplanen. Dazu zählen beispielsweise Betreuungsangebote für Pflegebedürftige oder haushaltsnahe Dienstleistungen (Haushaltshilfe). Ein weiterer Unterschied ist, dass Ihr Familienmitglied das umgewandelte Budget nicht ansparen kann.
Wie stelle ich einen Antrag auf einen Umwandlungsanspruch?
Bei dem Umwandlungsanspruch macht es die Pflegekasse Ihrem Familienmitglied leicht: Ihr Angehöriger muss hier keinen Antrag stellen, sondern nur um eine Kostenerstattung der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bitten. Hierfür reicht Ihr Familienmitglied die entsprechenden Belege ein, um die Kosten nachzuweisen.
Am besten schreibt der Pflegebedürftige in einem kurzen Anschreiben folgenden Satz hinzu:
„Hiermit bitte ich um die Kostenübernahme der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen des Umwandlungsanspruchs“.
Die Pflegekasse prüft, ob Ihr Familienmitglied noch Geld übrig hat, um die Pflegekosten zu decken. Achtung: Die Pflegekasse stellt die Pflegesachleistungen an erste Stelle – nur wenn nach Deckung dieser Kosten ein Restanspruch besteht, ist eine Umwandlung möglich.
FAQ – Häufige Fragen zum Umwandlungsanspruch
Wer kann den Umwandlungsanspruch geltend machen?
Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen, können vom Umwandlungsanspruch profitieren. Allerdings dürfen die Pflegesachleistungen noch nicht ausgeschöpft sein.
Wie viel Geld kann man beim Umwandlungsanspruch umwidmen?
Die Höhe des Umwandlungsbudgets richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegesachleistungen und das Umwandlungsbudget. Generell stehen 40 % der Pflegesachleistungen für eine Umwandlung bereit.
Wie mache ich meinen Umwandlungsanspruch bei der Pflegekasse geltend?
Einen speziellen Antrag zur Inanspruchnahme des Umwandlungsbudgets gibt es nicht. Stattdessen bitten Pflegebedürftige bei der Pflegekasse, um eine Kostenerstattung der Angebote zur Unterstützung im Alltag – und zwar mithilfe des Umwandlungsanspruchs.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
- Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
- Umwandlungsanspruch_2024.pdf (awo-pflegeberatung.de)
- Umwandlungsanspruch (pflegenetzwerk-deutschland.de)
- Kurzbericht_Evaluation-Umwandlungsanspruch-nach-Par-45a-Abs-4-SGB-XI_Los-6-end_BarrierefreiheitGeprueft-end.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)