Pflegegelder­höhung 2024: Wichtige Informationen im Überblick

Eine Pflegegelderhöhung ist schon längst überfällig – darin sind sich Pflegebedürftige und viele Expert:innen einig. In 2024 ist es endlich soweit. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), vielfach auch Pflegereform 2024 genannt, stellen sich Pflegebedürftige finanziell besser.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2024 um 5 % an. Somit haben Pflegebedürftige zwischen 16 und 46 Euro mehr monatlich zur Verfügung.
  • Neben der Pflegegelderhöhung 2024 sind weitere Maßnahmen wie ein jährliches Pflegeunterstützungsgeld oder ein vorgezogenes Entlastungsbudget vorgesehen.
  • Mit dem Pflegegeld können Pflegebedürftige beispielsweise eine Haushaltshilfe oder eine sogenannte „24-Stunden-Pflegekraft“ bezahlen.

Pflegegeld 2024: So viel erhalten Pflegebedürftige

Für das Jahr 2024 ist eine Pflegegelderhöhung um 5 % geplant. Die Erhöhung gilt über alle Pflegegrade hinweg. Menschen mit Pflegegrad 1 haben durch ihre geringe Einschränkung der Selbstständigkeit weiterhin keinen Anspruch auf Pflegegeld.

PflegegradPflegegeld 2023Pflegegeld 2024Das ist ein Plus von
1Kein AnspruchKein Anspruch0 Euro
2316 Euro332 Euro16 Euro
3545 Euro573 Euro28 Euro
4728 Euro765 Euro37 Euro
5901 Euro947 Euro46 Euro

Tabelle 1: Pflegegeld-Vergleich 2023/2024. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Die Pflegereform 2023 – das ändert sich | Verbraucherzentrale.de

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Ab wann wird das Pflegegeld 2024 ausgezahlt?

Die Pflegegelderhöhung gilt ab dem 1. Januar 2024. Anspruchsberechtigte erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto, ein Änderungsantrag ist nicht nötig. Die Voraussetzungen für den Empfang des Pflegegeldes bleiben gleich.

So erhalten nur Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher die Leistung der Pflegekasse. Haben Sie noch keinen Pflegegrad von der Pflegekasse zugeteilt bekommen, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Im Anschluss an die Pflegebegutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades und damit über das Pflegegeld.

Wie wird eine Pflegegelderhöhung berechnet?

Eine Erhöhung des Pflegegeldes wird nicht wahllos festgelegt, zahlreiche Faktoren spielen hier eine Rolle. Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) sieht vor, dass eine Verhandlung über das Pflegegeld alle drei Jahre erfolgt, und zwar auf Bundesebene.

Mit Blick auf eine Pflegegelderhöhung sind verschiedene gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Zunächst ist von Interesse, wie sich die Preisentwicklung der letzten drei Kalenderjahre darstellt. Entscheidend ist dann, dass der Anstieg des Pflegegeldes die Bruttolohnentwicklung im gleichen Zeitraum nicht übersteigt.

Wenn eine Pflegegelderhöhung im Raum steht, muss diese zunächst durch den Bundesrat beschlossen werden – dann kann die Pflegegelderhöhung zu Beginn des nachfolgenden Jahres in Kraft treten, das ist bei der Pflegegelderhöhung 2024 der Fall.

Pflegeleistungen 2024 – Dafür können Sie zusätzliche Pflegegeld nutzen

Das Pflegegeld steht Anspruchsberechtigten zur freien Verfügung – das ermöglicht viele Freiheiten im Pflegealltag.

So setzen Sie das Pflegegeld 2024 sinnvoll ein:

  • Geben Sie das Pflegegeld an pflegende Angehörige weiter: Familienangehörige engagieren sich häufig im Pflegealltag. Mit dem Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige eine kleine Entlastung und Anerkennung für ihren Einsatz.
  • Gönnen Sie sich eine Haushaltshilfe: Bei einer eingeschränkten Selbstständigkeit stellt der Haushalt oft eine große Hürde dar. Eine Haushaltshilfe kann Ihnen tatkräftig zur Hand gehen – für die Bezahlung können Sie das Pflegegeld nutzen.
  • Nehmen Sie Freizeit- und Sozialaktivitäten in Anspruch: Mit dem Pflegegeld können Sie etwas für Ihr Wohlbefinden tun. Besuchen Sie beispielsweise einen Kochkurs oder nehmen Sie an regelmäßigen Treffen zum Musizieren teil.
  • Planen Sie das Pflegegeld für die „24-Stunden-Pflege“ ein: Viele Menschen ziehen die 24-Stunden-Betreuung dem Pflegeheim vor – zum einen können sie so in ihrer Häuslichkeit verbleiben, zum anderen ist dieses Konzept meist günstiger. Da sich die Pflegekasse an der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ nicht direkt beteiligt, ist das Pflegegeld eine gute Alternative.
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Pflegegeld 2024 – Kritik bleibt nicht aus

Die Erhöhung der Leistungen im Jahr 2024 ist zwar durchaus willkommen, geht vielen Expert:innen aber nicht weit genug. Einige Verbände, Krankenkassen und Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass die Maßnahmen den steigenden Pflegekosten und der Inflation nicht genügend entgegensetzen. Auch die Pflegehelden machen in ihrer Pressemitteilung deutlich, dass die häusliche Pflege bei der Pflegereform nur stiefmütterlich behandelt wird.

Immerhin: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung der Pflegeleistungen für das Jahr 2025 um 4,5 % und für das Jahr 2028 (hier steht die Höhe noch nicht fest) geplant.

Pflegegelderhöhung 2024 ist Teil eines Maßnahmenpakets

In 2023 wurde etwas beschlossen, was nachhaltig die stationäre und häusliche Pflege sichern soll: das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG. Neben der Pflegegelderhöhung 2024 ist darin Folgendes festgehalten:

  • Optimierungen für das Pflegeunterstützungsgeld 2024: Ab 1. Januar 2024 besteht ein jährlicher Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld.
  • Leistungszuschlag Pflege 2024: Ebenfalls zu Beginn des Jahres werden die Zuschüsse für die vollstationäre Pflege in Abhängigkeit von dem Pflegegrad deutlich angehoben.
  • Entlastungsbudget 2024: Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schwerstpflegebedürftig sind (Pflegegrad 4 und 5), gilt 2024 ein vorgezogenes Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro. Die regulären Sätze für die Kurzzeitpflege 2024 und die Verhinderungspflege 2024 ändern sich für die übrigen Erwachsenen nicht.
  • Pflegesachleistungen 2024: Die Pflegekasse erhöht die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024 um 5 % – damit haben Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2) mehr Geld für den ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.

Gut zu wissen:

Eine Lohnerhöhung in der Pflege ist 2024 ebenfalls möglich. Die Pflegekommission empfiehlt für Pflegefachkräfte eine Anhebung des Pflegemindestlohns auf 19,50 Euro pro Stunde.

FAQ – Häufige Fragen zur Pflegegelderhöhung 2024

Die Pflegekasse erhöht das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 % – das gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 haben auch weiterhin keinen Anspruch auf das Pflegegeld.

Die Pflegekasse passt das Pflegegeld automatisch an, Anspruchsberechtigte müssen also keinen erneuten Antrag stellen.

Vielen Expert:innen geht die Pflegegelderhöhung 2024 nicht weit genug. Der Gesetzgeber plant jedoch eine erneute Erhöhung im Jahr 2025 und im Jahr 2028.

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