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Seniorenresidenz: Kosten, Preise und Finanzierung

Seniorenresidenzen (Seniorenstifte) sind für Menschen geeignet, die im Alter nicht auf einen hohen Lebensstandard verzichten möchten und Wert auf ein vielfältiges Freizeitangebot legen. Aufgrund der hohen monatlichen Kosten ist diese Form vor allem an wohlhabende Senior:innen adressiert. Doch wie viel kostet das Wohnen in einer Seniorenresidenz eigentlich?

Das Wichtigste in Kürze

  • Anstatt einer Miete fällt in einer Seniorenresidenz eine sogenannte Pensionspauschale an – enthalten sind hier die Kosten für die Betreuung und die Wohnumgebung.
  • Seniorenresidenzen unterscheiden zwischen Inklusivleistungen und Wahlleistungen.
  • Für eine Unterbringung in einer Seniorenresidenz müssen Interessierte mindestens 1500 Euro monatlich einplanen.
  • Leistungen der Pflegekasse können dabei helfen, die Seniorenresidenz zu finanzieren.

So rechnen Seniorenresidenzen ab

Bestimmt sind Sie gespannt, wie Seniorenresidenzen ihren Service abrechnen. Direkt am Anfang wartet die erste Überraschung: Ein Seniorenstift berechnet Ihnen keine Miete, sondern eine sogenannte Pensionspauschale. Sie umfasst die Kosten für die Wohnumgebung und die Betreuung. Der in der Region übliche Mietspiegel ist meist kein Orientierungspunkt, denn die Kosten für die Einrichtung liegen in der Regel darüber.

Wie ist der Standort der Einrichtung, wie groß ist Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung und welche Freizeitangebote gibt es vor Ort? All das und vieles mehr wird beim letztendlichen Preis berücksichtigt. Achten Sie bei der Kostenkalkulation unbedingt darauf, was inklusive ist und welche Leistungen Sie zusätzlich bezahlen müssen.

  • Inklusivleistungen: Diese Leistungen sind in der Pensionspauschale bereits enthalten. Welche das sind, variiert von Einrichtung zu Einrichtung. Beispiele für Inklusivleistungen sind ein tägliches Mittagessen, wöchentliche Reinigung der Böden und Sanitäranlagen in der Wohnung, Nutzung der Gemeinschaftsräume und eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.
  • Wahlleistungen: Hierzu zählen Leistungen, die Sie explizit hinzubuchen und bezahlen müssen. Beispiele für Wahlleistungen können Kleinreparaturen, die Teppichreinigung, der Gießservice für Blumen oder die Wäschereinigung sein.

Meist erfolgt die Abrechnung als monatliche Pauschale für Wohn- und Betreuungskosten. Ein All-inclusive-Angebot schafft zwar Planungssicherheit, kann umgekehrt aber auch dazu führen, dass Sie für viele Leistungen bezahlen, die Sie gar nicht nutzen. Möchten Sie auf die gehobene Ausstattung zwar nicht verzichten, doch nur wenige Leistungen nutzen, entscheiden Sie sich für eine Einrichtung, die ein Abrechnungsmodell nach fixen Grundleistungen und optionalen Serviceleistungen bietet, wie es im Betreuten Wohnen üblich ist.

Kostenbeispiele: Seniorenresidenz-Preise auf einen Blick

Was kostet die komfortable Unterbringung in einer Seniorenresidenz beziehungsweise einem Seniorenstift? Diese Frage können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten, da jede Einrichtung die Kosten anders gestalten kann. Generell gilt: Je höher Komfort, Luxus und der medizinische Betreuungsbedarf sind, desto höher sind auch die Kosten. Die Mindestkosten liegen derzeit bei durchschnittlich 1.500 Euro, eine Obergrenze gibt es kaum, sodass Aufwendungen von 5.000 Euro und mehr keine Seltenheit sind.

Damit Sie sich ansatzweise auf die Seniorenresidenz-Preise vorbereiten können, möchten wir Ihnen aber Kostenbeispiele geben. Die Zahlen stammen von einer Seniorenresidenz in Essen, die zur Augustinum-Gruppe gehört.

  • etwa 1.920,31 Euro müssen Sie für eine 1-Zimmer-Wohnung mit 32 Quadratmetern inklusive umfangreichem Leistungspaket einplanen.
  • ab 2.813,03 Euro fallen für eine 2-Zimmer-Wohnung mit 52 Quadratmetern inklusive umfangreichem Leistungspaket
  • ab 4.369,51 Euro erhalten Sie eine 3-Zimmer-Wohnung mit 88 Quadratmetern inklusive umfangreichem Leistungspaket.

Achtung: Ist die Wohnung für mehrere Personen geeignet, bezahlt die zweite Person 723,90 Euro.

Wie kann ich eine Seniorenresidenz finanzieren?

Dadurch, dass Seniorenstifte recht hochpreisig sind, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, wie Sie dieses Wohn- und Betreuungskonzept finanzieren können. Pflegekassen-Leistungen dienen möglicherweise als Unterstützung. Je nach Pflegeangebot fallen Seniorenresidenzen als stationäre Option unter das Heimgesetz oder gelten als Bereich der häuslichen Pflege. Davon hängen auch die Leistungen der Pflegekasse ab.

Unterstützung bei einer vollstationären Unterbringung

In der stationären Pflege gibt es in Deutschland eine Unterscheidung zwischen:

  • Pflegekosten
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung nach § 82 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI
  • Investitionskosten (Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen) gem. § 82 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 SGB XI
  • Kosten der Ausbildungsvergütung innerhalb der Einrichtung
  • Zusatzkosten für Wahlleistungen nach § 88 SGB XI

Die Pflegekasse übernimmt bei Personen mit Pflegegrad 2 oder höher und bei denen die Einrichtung unter das Heimgesetz fällt, lediglich einen festgelegten Anteil der Pflegekosten.

  • Pflegegrad 2: 770 Euro im Monat
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro im Monat
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro im Monat
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro im Monat

Darüberhinausgehende Kosten, beispielsweise für Unterbringung und Verpflegung, sind hingegen Sache des Bewohners oder der Bewohnerin. Diese erbringen den Eigenanteil entweder aus dem eigenen Vermögen, durch unterhaltspflichtige Angehörige oder auch durch Leistungen der Sozialhilfe. Den Staat an den vergleichsweisen hohen Kosten für eine Seniorenresidenz zu beteiligen, ist aber unrealistisch – die entsprechenden Pflegesätze reichen dafür nicht aus. 

Unterstützung im Bereich der häuslichen Pflege

Die Pflegekasse sieht für die häusliche Pflege andere Leistungen als für die stationäre Pflege vor. Bei Seniorenresidenzen des häuslichen Bereichs, beispielsweise mit angegliedertem ambulantem Pflegedienst, besteht ein Leistungsanspruch.

Auch dieser ist jedoch an spezielle Voraussetzungen geknüpft – hier müssen Sie mindestens einen anerkannten Pflegegrad 2 besitzen. Ist das der Fall, können Sie Ihr Pflegegeld zur Finanzierung heranziehen. Eine weitere Option sind die Pflegesachleistungen, die ausschließlich für professionelle Pflegedienstleistungen vorgesehen sind. Mit der Kombinationsleistung können Sie von beidem profitieren.

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung mtl.761 €1.432 €1.778 €2.200 €

Gut zu wissen!

Ab Pflegegrad 1 haben Sie außerdem einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und auf 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

FAQ – Häufige Fragen zu den Kosten einer Seniorenresidenz

Die Kosten für eine Unterbringung in einer Seniorenresidenz können unterschiedlich hoch ausfallen. Interessierte müssen mindestens mit 1500 Euro pro Monat rechnen, es gibt allerdings auch Einrichtungen, die 5000 Euro verlangen.

Die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Aufwendungen – ab Pflegegrad 2 übernimmt sie einen Teil der Pflegekosten.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden, denn hier kommt es darauf an, für welche Wahlleistungen sich Bewohner:innen entscheiden. Nehmen diese einen Service in Anspruch, wie die Wäschereinigung oder suchen sich ein Zimmer mit einem besonderen Blick aus, erhöht sich dadurch automatisch der Eigenanteil.

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