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- Pflegegesetz & Pflegerecht, Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Pflegereform 2025: Gibt es mehr Geld für Pflegebedürftige?
Viele rechtliche Änderungen treten mit Verzögerung in Kraft – das gilt auch für die mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossenen Leistungen. Das Gesetz wurde zwar schon im Jahr 2023 verabschiedet, doch im Jahr 2025 spüren das Pflegebedürftige nochmals an vielen Stellen im Geldbeutel. Wir geben Ihnen heute einen Überblick über die Neuerungen und informieren Sie unter anderem darüber, wie hoch das Pflegegeld 2025 ausfällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sorgt für viele Änderungen im Jahr 2025.
- Viele der Pflegeleistungen steigen um jeweils 4,5 Prozent.
- Pflegebedürftige können sich auf eine Pflegegeld-Erhöhung einstellen, die zwischen 15 und 43 Euro pro Monat beträgt.
- Im Juli 2025 kommt das langersehnte Entlastungsbudget, unter dem die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege zusammengefasst sind.
- Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich für weitergehende Informationen an die Pflegekasse und an einen Pflegestützpunkt wenden.
Infomaterial
Pflegereform 2025: Die Neuerungen auf einen Blick
Unsere Zusammenfassung gibt dir einen Überblick über die Maßnahmen, die die Pflege in Deutschland verbessern und modernisieren sollen.
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Pflegereform 2025: Die Neuerungen auf einen Blick
Welche Vorteile hat die Pflegereform 2025 für Pflegebedürftige?
Bereits Anfang 2024 brachte das jüngst verabschiedete Pflegegesetz einige Änderungen mit sich – das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen stiegen jeweils um 4,5 Prozent. Außerdem ist der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld seither einfacher: Anstatt einmal pro Pflegefall können pflegende Angehörige nun jedes Jahr darauf zurückgreifen. Auch im Jahr 2025 gibt es für Pflegebedürftige einige Änderungen. Ab Januar 2025 gibt es mehr Budget für Pflegeleistungen – viele davon erhöhen sich um 4,5 Prozent. Zudem steht Mitte des Jahres das lang erwartete Entlastungsbudget auf dem Plan, das einen gemeinsamen Topf für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege vorsieht. Doch obwohl der Gesetzgeber an vielen Stellen nachjustiert hat, sind die Änderungen, nach Ansicht vieler Expert:innen, nicht ausreichend. Sie kritisieren, dass das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz eines der wichtigsten Ziele, nämlich Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu schaffen, nicht ausreichend umsetzt.
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Gibt es 2025 mehr Pflegegeld?
Für viele Menschen ist das Pflegegeld unverzichtbar. Pflegebedürftige finanzieren damit beispielsweise eine Haushaltshilfe oder eine „24-Stunden-Pflegekraft“. Außerdem dient es in einigen Haushalten als Dank für pflegende Angehörige. Mit dem Pflegegeld bleiben Pflegebedürftige flexibel, denn es steht ihnen zur freien Verfügung. Im Jahr 2025 können Menschen mit einem Pflegegrad 2 oder mehr mit einer Pflegegeld-Erhöhung rechnen, wie unsere Tabelle zeigt.
Pflegegeld-Erhöhung 2025 Tabelle:
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 (pro Monat) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 2 | 347 Euro | + 15 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro | + 26 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro | + 35 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro | + 43 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Die Pflegesachleistungen steigen 2025 an
Eine weitere wichtige Säule in der häuslichen Pflege sind die Pflegesachleistungen, die für die Beauftragung professioneller Pflegekräfte vorgesehen sind. Wer einen ambulanten Pflegedienst in die eigenen vier Wände bestellt, hat dafür ein festes Budget zur Verfügung, das von Pflegegrad zu Pflegegrad verschieden ausfällt – Menschen mit Pflegegrad 1 haben allerdings keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Ab dem Jahr 2025 können Pflegebedürftige etwas mehr für die professionelle Versorgung im häuslichen Umfeld einplanen.
Pflegesachleistungen 2025 im Überblick:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2025 (pro Monat) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 2 | 796 Euro | + 35 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | + 65 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | + 81 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | + 99 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Steigt auch der monatliche Betrag für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören Materialien, die zu einem hygienischen Pflegeumfeld beitragen. Das sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, Mittel zur Desinfektion und Bettschutzeinlagen. Damit Pflegebedürftige bei der Anschaffung nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben, können sie die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale nutzen, die im Jahr 2025 ansteigt.
Pflegehilfsmittelpauschale ab 2025:
Pflegegrad | Pflegehilfsmittelpauschale 2025 (pro Monat) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 1 | 42 Euro | + 2 Euro |
Pflegegrad 2 | 42 Euro | + 2 Euro |
Pflegegrad 3 | 42 Euro | + 2 Euro |
Pflegegrad 4 | 42 Euro | + 2 Euro |
Pflegegrad 5 | 42 Euro | + 2 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
So hoch ist der Entlastungsbetrag 2025
Die Pflegekasse gibt vor, dass der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass das Budget nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden kann, zum Beispiel für die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege oder für Entlastungsleistungen, zum Beispiel in Form eines Alltagsbegleiters, einer Haushaltshilfe oder für Betreuungsangebote. Alle Leistungen haben das Ziel, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag zu entlasten – ab 2025 noch stärker als bisher.
Entlastungsbetrag 2025:
Pflegegrad | Entlastungsbetrag 2025 (pro Monat) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 1 | 131 Euro | + 6 Euro |
Pflegegrad 2 | 131 Euro | + 6 Euro |
Pflegegrad 3 | 131 Euro | + 6 Euro |
Pflegegrad 4 | 131 Euro | + 6 Euro |
Pflegegrad 5 | 131 Euro | + 6 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Das verändert sich in der vollstationären Pflege ab 2025
Die geplanten Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz konzentrieren sich nicht nur auf die häusliche Pflege, auch bei einer vollstationären Unterbringung, beispielsweise in einem Pflegeheim, können sich Pflegebedürftige über gestiegene Leistungen freuen. Allerdings gilt auch hier: Die Pflegekasse beteiligt sich ausschließlich an den Pflegekosten, der anfallende Eigenanteil und der prozentuale Leistungszuschlag bleiben von der Gesetzesänderung unberührt.
Budget für die vollstationäre Pflege 2025:
Pflegegrad | Betrag für die vollstationäre Pflege 2025 (pro Monat) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 2 | 805 Euro | + 35 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.319 Euro | + 57 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.855 Euro | + 80 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.096 Euro | + 91 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Pflege 2025: Welchen Betrag gibt es für die Verhinderungspflege?
Die Bezeichnung „Verhinderungspflege“ deutet bereits darauf hin, was diese Pflegekassenleistung bereithält, nämlich eine Unterstützung, falls pflegende Angehörige verhindert sind – sei es durch eine Krankheit, eine Auszeit oder durch weitere Verpflichtungen. Die Pflegekasse zahlt dem Pflegebedürftigem im Verhinderungsfall der ehrenamtlichen Pflegeperson einen Betrag, um die Zeit mit einer Ersatzpflegeperson zu überbrücken – das funktioniert entweder stundenweise, tageweise oder wochenweise. Wie auch bei anderen Pflegeleistungen, wie dem Entlastungsbetrag, steht für alle Pflegegrade (ab Pflegegrad 2) hier eine feste Summe zur Verfügung, die im Jahr 2025 leicht nach oben korrigiert wird.
Jährlicher Betrag für die Verhinderungspflege ab 2025:
Pflegegrad | Budget für die Verhinderungspflege 2025 (pro Jahr) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 2 | 1.685 Euro | + 73 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.685 Euro | + 73 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro | + 73 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.685 Euro | + 73 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Ab 2025 zahlt die Pflegekasse mehr für die Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege springt ein, wenn Personen vorübergehend in einer stationären Einrichtung gepflegt werden müssen – vielleicht ist das nötig, weil Ihr Angehöriger nach einer Operation besonders viel pflegerische Unterstützung braucht oder Sie müssen nach einem plötzlichen Pflegefall erst eine geeignete Pflegeumgebung schaffen. Natürlich verursacht die professionelle Pflege Kosten, diese muss Ihr Angehöriger allerdings nicht selbst tragen, denn auch hier hat die Pflegekasse ein festes Budget im petto.
Jährlicher Betrag für die Kurzzeitpflege ab 2025
Pflegegrad | Budget für die Kurzzeitpflege 2025 (pro Jahr) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 2 | 1.854 Euro | + 80 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.854 Euro | + 80 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.854 Euro | + 80 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.854 Euro | + 80 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Um wie viel steigt der Betrag 2025 für die Tages- und Nachtpflege?
Demenzkranke, die nachts durch die Zimmer irren, oder Personen, die tagsüber aufgrund einer Parkinsonerkrankung viel Zuwendung benötigen – es gibt viele Gründe, warum Menschen während der Nacht oder des Tages nicht allein bleiben können. Damit Pflegebedürftige die Versorgung erhalten, die sie benötigen und pflegende Angehörige auch ihren Verpflichtungen nachgehen können, unterstützt die Pflegekasse die Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2. Dabei verbringt Ihr Familienmitglied einige Stunden in einer spezialisierten Einrichtung und kehrt danach in die häusliche Pflegeumgebung zurück – das Budget für die Pflegeleistung steigt zum ersten Januar 2025.
Betrag für die Tages- und Nachtpflege ab 2025:
Pflegegrad | Budget für die Tages- und Nachtpflege 2025 (pro Monat) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 2 | 721 Euro | + 32 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.357 Euro | + 59 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro | + 73 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.085 Euro | + 90 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Ab 2025 erhalten Sie mehr Geld für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Nur die wenigsten Menschen leben in einer Wohnumgebung, die auch im Falle eines schweren Pflegebedarfs zu den Bedürfnissen passt. Oft sind Anpassungen nötig, zum Beispiel, damit Pflegebedürftige mit dem Rollstuhl in das Badezimmer gelangen oder trotz Gelenkproblemen die oberen Etagen erreichen. Um Barrieren im Pflegeumfeld zu reduzieren, können Sie für Ihren Angehörigen eine besondere Leistung der Pflegekasse einplanen: Die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Da die Kosten für Lohn und Material in den vergangenen Jahren gefühlt angestiegen sind, freut es Sie mit Sicherheit, dass Ihr Familienmitglied ab 2025 mehr Geld für die Anpassungen erhält.
Budget für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ab 2025:
Pflegegrad | Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025 (pro Maßnahme) | Unterschied zum Vorjahr |
Pflegegrad 1 | 4.180 Euro | + 180 Euro |
Pflegegrad 2 | 4.180 Euro | + 180 Euro |
Pflegegrad 3 | 4.180 Euro | + 180 Euro |
Pflegegrad 4 | 4.180 Euro | + 180 Euro |
Pflegegrad 5 | 4.180 Euro | + 180 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Die Pflege 2025 schafft bessere (finanzielle) Bedingungen für Wohngruppen
Sich ganz wie zu Hause fühlen, aber bei Bedarf immer eine Unterstützung parat haben – ambulant betreute Wohngruppen bieten Pflegebedürftigen viel Flexibilität bei gleichzeitiger Sicherheit. Doch auch hier entstehen Kosten, zum Beispiel für eine Präsenzkraft, die Organisatorisches regelt, oder für den Umbau der Räumlichkeiten. Die Pflegekasse stellt hier zwei entscheidende Leistungen bereit: den Wohngruppenzuschlag für eine Präsenzkraft und die Anschubfinanzierung für die Wohnraumanpassung.
Budget für den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung ab 2025:
Pflegegrad | Budget für Wohngruppen 2025 | Unterschied zum Vorjahr |
Wohngruppenzuschlag (pro Monat) | ||
Pflegegrad 1 | 224 Euro | + 10 Euro |
Pflegegrad 2 | 224 Euro | + 10 Euro |
Pflegegrad 3 | 224 Euro | + 10 Euro |
Pflegegrad 4 | 224 Euro | + 10 Euro |
Pflegegrad 5 | 224 Euro | + 10 Euro |
Anschubfinanzierung (pro Person) | ||
Pflegegrad 1 | 2.613 Euro | + 113 Euro |
Pflegegrad 2 | 2.613 Euro | + 113 Euro |
Pflegegrad 3 | 2.613 Euro | + 113 Euro |
Pflegegrad 4 | 2.613 Euro | + 113 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.613 Euro | + 113 Euro |
* Alle Zahlen sind gerundet und werden bei Bedarf an die veröffentlichten Zahlen angepasst.
Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich mit den Möglichkeiten einer DiPA
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sollen sowohl Pflegebedürftigen als auch pflegenden Angehörigen den Pflegealltag erleichtern. Dabei handelt es sich um Apps oder Webanwendungen, die beispielsweise das Gedächtnis von Personen mit Demenz trainieren oder Übungen zur Reduzierung des Sturzrisikos bereitstellen. Um Pflegebedürftige in die Nutzung einzuweisen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, gibt es die ergänzenden Unterstützungsleistungen, kurz eUL. Diese werden im Jahr 2025 erhöht, und zwar von 50 auf 53 Euro pro Monat.
Das Entlastungsbudget startet im Juli 2025
Vielleicht ist Ihnen das Entlastungsbudget bereits ein Begriff, schließlich gab es in der Gesetzgebungsphase viele Diskussionen darum – erst sollte es wegfallen, jetzt kommt es doch. Etwa um die Jahresmitte herum schafft das Entlastungsbudget eine Flexibilität, die viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag benötigen. Das funktioniert, indem die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege künftig nicht mehr streng voneinander getrennt sind, sondern in einen gemeinsamen Topf fallen und durch ein Entlastungsbudget ermöglicht werden. Besitzt Ihr Angehöriger Pflegegrad 2 oder höher kann er auf insgesamt 3.539 Euro zurückgreifen, um entweder die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege zu beanspruchen – die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege fällt dann weg. Übrigens: Wer zuvor die abgespeckte Version des Entlastungsbudgets erhalten hat, bekommt nun den Jahresbetrag in voller Höhe zur Seite gestellt – das betrifft Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.
Gut zu wissen:
Haben Sie Fragen zu den Neuerungen, die in 2025 in Kraft treten, können Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen wenden oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe aufsuchen.
FAQ – Häufige Fragen zur Pflege 2025
Was ändert sich bei der Pflege 2025?
Bereits zum Anfang des Jahres 2025 erhöhen sich viele Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Dazu zählen beispielsweise das Pflegegeld, das Budget für die Tages- und Nachtpflege und der Entlastungsbetrag.
Wie hoch wird das Pflegegeld 2025 sein?
Das Pflegegeld steigt im Januar 2025 um insgesamt 4,5 Prozent – das macht bei Pflegegrad 2 beispielsweise 15 und bei Pflegegrad 5 dann 43 Euro monatlich aus.
Muss ich die Pflegegeld-Erhöhung 2025 bei der Pflegekasse beantragen?
Nein, das Pflegegeld wird automatisch erhöht und auf das Konto der Pflegebedürftigen überwiesen.
Wann kommt das Entlastungsbudget 2025?
Ab Juli 2025 können Pflegebedürftige auf das Entlastungsbudget zurückgreifen, das einen gemeinsamen Topf für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege schafft.