Pflegereform 2024 für Pflegebedürftige & Angehörige

Zu unflexibel und zu wenig Entlastung – das Pflegesystem stand lange in der Kritik. Mit der Pflegereform 2024 soll sich die Situation auch für pflegende Angehörige spürbar entspannen. Doch welche Maßnahmen treten im Jahr 2024 in Kraft und wie macht sich das im Portemonnaie von Pflegebedürftigen bemerkbar?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegereform 2024 bringt Vorteile für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
  • Pflegebedürftige erhalten ab Januar 2024 mehr Pflegegeld und mehr Pflegesachleistungen.
  • Außerdem steigen die Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege.
  • Pflegende Angehörige können nun jährlich auf das Pflegeunterstützungsgeld zurückgreifen.

Pflege 2024: Was ändert sich für Pflegebedürftige?

Neben dem Entlastungsbudget für jüngere Pflegebedürftige setzt die Pflegeversicherung in 2024 viele Neuerungen um. Diese zielen darauf ab, die häusliche und stationäre Versorgung auch zukünftig zu sichern. Doch welche Pflege-Änderungen ergeben sich konkret im Jahr 2024?

Pflegegesetz 2024 ermöglicht mehr Pflegegeld

Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige ein wichtiger Anker, wenn es um die häusliche Pflege geht  – sie können es an pflegende Angehörige weitergeben oder beispielsweise für eine sogenannte „24-Stunden-Pflege“ einplanen.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich auch im Jahr 2024 nach dem Pflegegrad, steigt aber grundsätzlich um 5 % an.

PflegegradHöhe des Pflegegeldes bis zum 31.12.2023Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2024Entspricht einem Plus von
1Kein AnspruchKein Anspruch0 Euro
2316 Euro332 Euro16 Euro
3545 Euro573 Euro28 Euro
4728 Euro765 Euro37 Euro
5901 Euro947 Euro46 Euro

Tabelle 1: Pflegegeld-Vergleich 2023/2024. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Die Pflegereform 2023 – das ändert sich | Verbraucherzentrale.de

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Durch das Pflegegesetz Update steigen 2024 die Pflegesachleistungen

Nehmen Pflegebedürftige eine professionelle Pflege im häuslichen Umfeld in Anspruch, können sie den ambulanten Pflegedienst mithilfe der Pflegesachleistungen bezahlen. Die Pflegereform 2024 sieht eine fünfprozentige Erhöhung der Pflegesachleistungen vor.
Pflegegrad Höhe der Pflegesachleistungen bis zum 31.12.2023 Höhe der Pflegesachleistungen ab 01.01.2024 Entspricht einem Plus von
1 Kein Anspruch Kein Anspruch 0 Euro
2 724 Euro 761 Euro 37 Euro
3 1363 Euro 1432 Euro 69 Euro
4 1693 Euro 1778 Euro 85 Euro
5 2095 Euro 2200 Euro 105 Euro
Tabelle 2: Pflegesachleistungen-Vergleich 2023/2024. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Die Pflegereform 2023 – das ändert sich | Verbraucherzentrale.de

Pflegereform 2024: höhere Leistungszuschläge für vollstationäre Pflege

Eine Unterbringung in einem Pflegeheim kann mit hohen Kosten verbunden sein. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflege- und Ausbildungskosten mit einem Zuschuss, den sogenannten Leistungszuschlägen. Auch diese steigen im Jahr 2024 an.
Verweildauer im Pflegeheim Höhe der Leistungszuschläge bis zum 31.12.2023 Höhe der Leistungszuschläge ab 01.01.2024 Entspricht einem Plus von
0 bis 12 Monate 5 % 15 % 10 %
13 bis 24 Monate 25 % 30 % 5 %
25 bis 36 Monate 45 % 50 % 5 %
über 36 Monate 70 % 75 % 5 %
Tabelle 3: Leistungszuschläge-Vergleich 2023/2024. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Die Pflegereform 2023 – das ändert sich | Verbraucherzentrale.de

Was ändert sich für pflegende Angehörige 2024?

Für pflegende Angehörige ist das Jahr 2025 besonders spannend, da zu diesem Zeitpunkt das Entlastungsbudget für alle Pflegebedürftigen in Kraft tritt. Mit einem flexiblen Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können ehrenamtliche Pflegepersonen zukünftig besonders effektiv entlastet werden. Andere Neuerungen erwarten pflegende Angehörige bereits im Jahr 2024.

Pflegeänderungen 2024: Jährlicher Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Stellen Sie sich vor, Sie sind berufstätig. Dann ergibt sich ein plötzlicher Pflegefall in Ihrer Familie. Um nun alles Wichtige zu klären, haben Sie das Recht, bis zu zehn Arbeitstage Ihrem Arbeitsplatz fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist. In dieser Zeit können Sie eine Leistung der Pflegekasse beanspruchen: das Pflegeunterstützungsgeld. Ursprünglich war der Anspruch einmalig pro pflegebedürftiger Person vorgesehen, ab dem 1. Januar 2024 können Sie die Leistung jährlich nutzen.

Pflegeänderungen 2024: Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Rehaeinrichtungen nun einfacher

Ist bei Ihnen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erforderlich, müssen Sie sich zukünftig nicht mehr um die Pflege Ihres Angehörigen sorgen.

Die Pflegereform 2024 macht die Mitaufnahme des Pflegebedürftigen nun einfacher – die Kosten kann die Pflegekasse Ihres Angehörigen übernehmen. Grundsätzlich ist eine Unterbringung in derselben Einrichtung, in einer zugelassen ambulanten Pflegeeinrichtung oder in einer vollstationären Pflegeeinrichtung denkbar.

Weitere wichtige Änderungen im Zuge der Pflegereform 2024

Die Pflegereform 2024 hat noch mehr Neuerungen im Gepäck. Diese betreffen sowohl Pflegepersonen als auch Pflegebedürftige.

  • Pflegebedürftige können sich ab 1. Januar 2024 Auskünfte über abgerechnete Kosten, beispielsweise vonseiten ambulanter Pflegedienste, und Informationen zu verbrauchten Leistungen bei der Pflegekasse einholen.
  • Für pflegebedürftige Personen (bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres) mit Pflegegrad 4 oder 5 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von sechs Wochen auf acht Wochen verlängert – außerdem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2024.
  • Der Pflegemindestlohn 2024 soll im Mai für Pflegefachkräfte von 18,25 Euro auf 19,50 Euro ansteigen – hierbei handelt es sich aber zunächst nur um eine Empfehlung der Pflegekommission, die nicht bindend ist.

Gut zu wissen:

Im Jahr 2025 und im Jahr 2028 sind weitere Erhöhungen aller Pflegeleistungen geplant. Im Jahr 2025 sind 4,5 % vorgesehen, für das Jahr 2028 steht der Erhöhungssatz noch nicht fest.

FAQ – Häufige Fragen zur Pflegereform 2024

Die wohl größten Änderungen betreffen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen – beides steigt im Januar 2024 um 5 % an.

Nein, die Anhebung der Leistungen erfolgt seitens der Pflegekasse automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

Das künftige Entlastungsbudget, das die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einschließt, tritt für alle ab 2025 in Kraft. Vorher profitieren Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und Pflegegrad 4 oder 5 aufweisen.

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