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Pflegegrade statt Pflegestufen – was hat sich geändert?

Noch heute rutscht vielen Menschen beim Thema Pflegebedürftigkeit der Begriff „Pflegestufen“ heraus. Dabei gehören diese längst zur Vergangenheit. Dafür hat das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II gesorgt. Ziel war es unter anderem, für mehr Gerechtigkeit bei den Pflegekassen-Leistungen zu sorgen.

Wir verraten Ihnen heute, welche Änderungen sich durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ergeben haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2017 haben die Pflegegrade die Pflegestufen abgelöst.
  • Nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Einschränkungen werden nun berücksichtigt.
  • Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit spielen die Pflegeminuten keine Rolle mehr, sondern ausschließlich die Selbstständigkeit der Antragsteller:innen.
  • Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade bietet einige Vorteile.

Pflegestufen-Übersicht: Wie viele Pflegestufen gibt (gab) es?

Bis zum Jahr 2017 gab es insgesamt drei Pflegestufen. Auch hier richtete sich der Leistungsumfang der Pflegekasse nach der vorliegenden Pflegestufe. Wer Pflegestufe 1 zugeteilt bekommen hat, profitierte demnach von weniger Leistungen als Menschen mit Pflegestufe 2 oder 3.

Folgende Pflegestufen-Unterscheidung gab es:

  • Pflegestufe 1: „Erhebliche Pflegebedürftigkeit“
  • Pflegestufe 2: „Schwerpflegebedürftigkeit“
  • Pflegestufe 3: „Schwerstpflegebedürftigkeit“

Die Pflegestufe 0 war ein Sonderfall. Wiesen Betroffene eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ auf, erhielten sie Pflegestufe 0. Diese war mit den übrigen Pflegestufen nicht gleichgesetzt – sie berechtigte beispielsweise Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen, die (noch) keine körperlichen Einschränkungen hatten, lediglich dazu, ausgewählte Pflegeleistungen der Pflegekasse zu beziehen.

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Darum war die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade nötig

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat den nötigen Anstoß für eine grundlegende Veränderung der Pflegeversicherung gegeben. Das war aus Sicht vieler Expert:innen dringend nötig. Vor allem deshalb, weil viele Menschen bei dem System der Pflegestufen schlichtweg durchs Raster fielen – Menschen mit geistigen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder kognitiven Defiziten wurden, so die landläufige Meinung, nicht ausreichend berücksichtigt. Genau das sollte die Transformation von Pflegestufen zu Pflegegraden ändern. Egal, ob Menschen aus psychischen, kognitiven oder körperlichen Defiziten heraus auf Hilfe von außen angewiesen sind: die Pflegekasse stellt nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zweckmäßige Leistungen bereit. Das hat bei vielen Betroffenen und pflegenden Angehörigen für große Entlastung gesorgt.

Aus alt mach neu: Pflegestufe zu Pflegegrad

Die Einstufungsmöglichkeiten haben sich mit der Einführung der Pflegegrade verändert. Anstatt drei Pflegestufen existieren nun fünf Pflegegrade. Die Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade klappte mit einem einfachen Rechenprinzip: Ausschließlich körperlich eingeschränkte Menschen erhielten eine Stufe höher, bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz, beispielsweise aufgrund einer Demenz, wurden Betroffene 2 Stufen höher eingestuft.

Pflegestufe bis 2017Pflegegrad ab
Bisher nicht vorgesehen1
Pflegestufe 0, Pflegestufe 12
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegestufe 23
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegestufe 34
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegestufe 3 mit Härtefall5

Für Menschen, die bereits eine Pflegestufe besaßen, gab es eine Besonderheit: der sogenannte Bestandsschutz. Demnach konnten sie zwar höhergestuft werden, eine Rückstufung war allerdings nicht möglich – Betroffene sollten sich also in keinem Fall durch das neue System schlechter stellen.

Pflegegrad oder Pflegestufe: was ist besser?

Wie bereits erwähnt, profitierten vor allem Menschen von der Umstellung auf das Pflegegrad-System, die zwar einen Hilfsbedarf hatten, allerdings nicht aufgrund von körperlichen Defiziten. Unter anderem Personen mit einer Demenz können nun ebenfalls umfangreiche Leistungen abrufen.

Im direkten Vergleich hat die Einführung der Pflegestärkungsgesetze und der Pflegegrade folgende Vorteile:

  • Genaue Einstufung in einen Pflegegrad dank neuem Kriterienkatalog
  • Berücksichtigung von geistigen Defiziten, kognitiven Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen
  • Betroffene profitieren von mehr Leistungen (z.B. durchschnittlich höheren Geldern)
  • Insgesamt mehr Geld für den Pflegesektor

Leistungen der Pflegestufe – mehr Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade führte neben der Berücksichtigung weiterer Einschränkungen auch zu einem Plus an Leistungen – deutlich wird das am Beispiel der Pflegesachleistungen. Hier sieht die Pflegekasse ein bestimmtes Budget für professionelle Pflegedienstleistungen vor, die im häuslichen Umfeld stattfinden. Die Höhe orientierte sich an der Pflegestufe bzw. richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegesachleistungen je Pflegestufe Stand: 2016Pflegesachleistungen je Pflegegrad Stand: 2017Entspricht einem Plus von
„Pflegestufe 0“ (nur bei Demenz): 231 €Pflegegrad 2: 724 €493 €
Pflegestufe 1: 468 €Pflegegrad 2: 724 €256 €
Pflegestufe 2: 1.144 €Pflegegrad 3: 1.363 €219 €
Pflegestufe 3: 1.612 €Pflegegrad 4: 1.693 €81 €
Pflegestufe 3 inkl. Härtefall: 1.995 €Pflegegrad 5: 2.095 €100 €

Tabelle 1. Eigene Darstellung in Anlehnung an: Pflegegrade im Überblick » Pflegegradrechner, Geld & Leistungen | pflege.de

Gut zu wissen

Das sogenannte Pflegeunterstützungs- und – entlastungsgesetz (PUEG) plant erstmals seit 2017 eine Erhöhung des Pflegegeldes – bei Inkrafttreten könnten Pflegebedürftige schon im Jahr 2024 davon profitieren.

Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade hat Folgen für die Pflegebegutachtung

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes hatte das Ziel, die Bedürfnisse von Menschen mit geistigen und psychischen Einschränkungen und mit Demenz in der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichberechtigt mit körperlichen Einschränkungen zu berücksichtigen.

Dadurch war auch ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit notwendig. Während sich bis dahin die Einstufung in eine Pflegestufe auf die Feststellung des Hilfebedarfs in Minuten stützte, orientiert sich die Einstufung in einen Pflegegrad am Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Im Mittelpunkt der Begutachtung steht der Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen, seine Fähigkeiten und seine Ressourcen. Die Einstufung in einen Pflegegrad soll seine Selbstständigkeit erhalten und stärken. Deshalb wird darauf abgestellt und nachgefragt, in welchen Bereichen er Hilfe und Unterstützung benötigt.

Wer nun also einen Pflegegrad statt Pflegestufe beantragt, profitiert von einer neuen Begutachtungsphilosophie.

Gut zu wissen

Um eine Pflegestufe zu beantragen, mussten sich Betroffene an die Pflegekasse wenden. Daran hat sich nichts geändert. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, erhält bei der Pflegekasse den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“.

Pflegegrad statt Pflegestufen: wichtige Änderungen auf einen Blick

  • Die damaligen 3 Pflegestufen wurden zu 5 Pflegegraden
  • Nicht nur körperliche, sondern auch psychische, kognitive oder geistige Einschränkungen werden berücksichtigt
  • Anstatt der nötigen Pflegeminuten ist die vorhandene Selbstständigkeit für die Einstufung ausschlaggebend
  • ein Kriterienkatalog ermöglicht bei der Pflegebegutachtung eine detaillierte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegebedürftige erhalten im Vergleich einen größeren Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegraden statt Pflegestufen

Pflegegrade bilden die Selbstständigkeit detaillierter als Pflegestufen ab – Menschen mit kognitiven, psychischen und geistigen Einschränkungen werden nun besser berücksichtigt.

Menschen, die zuvor eine Pflegestufe besaßen, wurden automatisch in einen Pflegegrad eingeteilt. Wer einen Pflegegrad neu beantragen möchte, muss einen „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ stellen.

Im direkten Vergleich haben die Pflegegrade viele Vorteile. Betroffene profitieren hier von mehr Leistungen. Zum Beispiel steht hier mehr Budget für professionelle ambulante Pflegeleistungen zur Verfügung.

Bei Pflegestufen und Pflegegraden handelt es sich um Klassifizierungssysteme, um die Pflegebedürftigkeit eines Menschen abzubilden. Die Pflegegrade haben die Pflegestufen allerdings im Jahr 2017 vollständig abgelöst.

Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
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