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Betreuungsverfügung & Betreuungsvollmacht - Definition und Inhalt

Ein Schlaganfall oder ein Unfall kann das Leben ganz plötzlich aus den Angeln heben. Auf einmal ist vieles nicht mehr so, wie es einmal war. Die veränderten Umstände können nicht nur zu einer (neuen) Pflegesituation führen, sondern auch Ihre Entscheidungsfähigkeit beeinflussen.

Sind Sie nicht mehr in der Lage, eigenständig zu entscheiden, ist eine Betreuungsverfügung sehr hilfreich. Sie kann dafür sorgen, dass ein vorher ausgewählter Mensch sich um Ihre Betreuung kümmert und in Ihrem Sinne handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Ihrem Wunsch nach die Betreuung übernehmen soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
  • Anders als die Vorsorgevollmacht tritt die Betreuungsverfügung erst in Kraft, wenn ein Gericht den Bedarf der Betreuung feststellt und die benannte Person bestätigt.
  • Bei einem Missbrauch oder fehlender Eignung kann das Gericht die Betreuungsperson auch von ihren Pflichten entbinden und eine andere Person benennen.

Was ist eine Betreuungsvollmacht bzw. Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtliches Dokument, das sicherstellt, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen. In dieser Verfügung können Sie eine Person benennen, der Sie vertrauen und die Ihre Interessen vertreten soll. Diese Person wird dann als Ihr rechtlicher Betreuer fungieren und für Ihre Belange sorgen.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht tritt die Betreuungsverfügung erst in Kraft, wenn ein Gericht feststellt, dass Sie tatsächlich eine Betreuung benötigen. Das Gericht prüft dabei auch die Eignung der benannten Person und bestätigt sie gegebenenfalls als Ihren Betreuer. Dadurch wird sichergestellt, dass die Person, die Sie ausgewählt haben, auch wirklich in der Lage ist, Ihre Interessen zu vertreten.

Aufgaben von Betreuer:innen

Zu wissen, dass sich eine Person um wesentliche Dinge kümmert, sorgt nicht nur für ein gutes Gefühl, diese Unterstützung ist auch unbedingt notwendig. Schließlich stehen in jedem Lebensabschnitt zahlreiche Entscheidungen an, die den Alltag maßgeblich beeinflussen und verändern können.

Folgende Aufgaben haben Betreuer:innen:

  • Vermögensverwaltung: Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin zahlt offene Rechnungen, kümmert sich um die Kontoführung und um den Verkauf der Immobilie, falls nötig.
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht: Betreuer:innen berücksichtigen Ihre Bedürfnisse und können über einen Umzug in ein Pflegeheim, eine Wohngemeinschaft oder den Verbleib in der häuslichen Umgebung entscheiden.
  • Gesundheitsfürsorge: Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin tauscht sich mit Mediziner:innen über Ihre Behandlung inklusive Medikation und Therapieoptionen aus. Betreuer:innen dürfen Einblick in Ihre medizinischen Unterlagen nehmen.
  • Schriftverkehr und Vertragsangelegenheiten: Auch in diesem Bereich gibt es vieles zu regeln. Betreuer:innen erledigen die Post und den Schriftverkehr, kümmern sich um Telefonverträge sowie Mietverträge.

Eine Betreuungsvollmacht erlaubt einer ausgewählten Person, in Ihrem Interesse zu handeln und Zugang zu persönlichen Informationen zu haben. Sie ersetzt Sie nicht, sondern hilft Ihnen, Aufgaben selbst zu erledigen. Mit passender Rehabilitation kann die Notwendigkeit einer Betreuung in der Zukunft entfallen.

Wer sollte eine Betreuungsvollmacht haben?

Sie ahnen es bestimmt bereits: Eine Betreuungsverfügung eignet sich für jeden volljährigen Menschen. Für Kinder und Jugendliche setzen sich die Eltern ein. Erwachsene Personen können jederzeit in eine Situation kommen, die eine Betreuung erfordert. Dafür können nicht nur Unfälle oder körperliche Erkrankungen verantwortlich sein, sondern auch psychische Krankheiten, die für eine (vorübergehende) Handlungs- und / oder Entscheidungsunfähigkeit sorgen.

Ist das der Fall, benennt das Gericht für Personen, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, eine Betreuungsperson. Diese trifft fortan die Entscheidungen. Auf diesen Gerichtsbeschluss können Sie im Vorfeld durch die gezielte Bestimmung einer Betreuungsperson Einfluss nehmen, indem Sie eine Betreuungsverfügung erstellen.

Daher unser Tipp:

Vergessen Sie beim Thema Vorsorge die Betreuungsvollmacht nicht!

Die Inhalte einer Betreuungsvollmacht

Inhaltlich ist es sinnvoll, alle Wünsche festzuhalten, die Ihnen wichtig sind. Das Gericht ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Wünsche zu gewährleisten, sofern sie dem Wohl des Betreuten (also Ihnen) nicht im Weg stehen.

Folgendes kann die Betreuungsverfügung beinhalten:

  • Benennung einer Betreuungsperson inklusive Anschrift und Geburtsdatum
  • die Wahl des Aufenthaltsortes, beispielsweise das häusliche Umfeld oder ein Altenheim
  • vergleichbare Inhalte zur Patientenverfügung hinsichtlich der medizinischen Behandlung
  • Angaben im eingeschränkten Umfang zum Umgang mit Finanzen und Vermögen, wobei hier ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben ist
  • Aufgaben, die die Betreuungsperson erledigen soll bzw. welche nicht
  • Benennung einer weiteren Person, die das Vermögen verwaltet
  • Vorstellungen bezüglich Kultur oder Religion

Übrigens:

In einer Betreuungsvollmacht können Sie auch ganz konkret Personen ausschließen. Das empfiehlt sich unbedingt, wenn Sie einen bestimmten Menschen in Ihrem Umfeld haben, der keinesfalls für die Betreuung bestimmt werden soll.

Darf jede Person ein Betreuer oder eine Betreuerin sein?

Sie haben bereits eine Person im Kopf, die Ihre Belange vertreten kann? Prima, aber bitte beachten Sie: Es gibt gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das wichtige „Amt“ zu übernehmen.

Dazu zählen:

  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • keine Vorstrafen
  • kein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis
  • Lebensort in der Nähe der betreuten Person
  • deutsche Sprachkenntnisse

Was tun, wenn vorgeschlagene Betreuer*innen abgelehnt werden?

Bei einem Betreuungsbedarf prüft das Gericht, ob die angegebene Person geeignet ist, um diese Funktion zu übernehmen. Das Amtsgericht kann die von Ihnen vorgeschlagene Person auch ablehnen. Stattdessen bestimmt es dann beispielsweise einen ehrenamtlichen Betreuer oder Betreuerin. Geschieht die Ablehnung zu Unrecht, können Sie beim Landgericht eine Beschwerde einlegen.

Checkliste: So wählen Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin aus

Die oben genannten Voraussetzungen müssen Betreuer:innen in jedem Fall mitbringen. Neben der rein rechtlichen Lage gibt es noch einige Überlegungen, die Sie zusätzlich mit einbeziehen sollten. Sie erleichtern Ihnen die Auswahl der für Sie richtigen Person.

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wie gut kenne ich die Person, besteht ein Vertrauensverhältnis?
  • Traue ich der Person eine ausreichende Belastbarkeit zu?
  • Hat die Person genügend freie Kapazitäten, um sich um meine Angelegenheiten zu kümmern?
  • Kann die Person mich regelmäßig besuchen, um mich über Sachverhalte aufzuklären?
  • Akzeptiert und respektiert die Person meine Vorstellungen und Wünsche vom Leben?
  • Bin ich der festen Überzeugung, dass die Person in meinem Sinne handelt und entscheidet?

Gut zu wissen!

Bei einem Betreuungsbedarf prüft das Gericht, ob die angegebene Person geeignet ist, um diese Funktion zu übernehmen. Das Amtsgericht kann die von Ihnen vorgeschlagene Person auch ablehnen. Stattdessen bestimmt es dann beispielsweise einen ehrenamtlichen Betreuer oder Betreuerin. Geschieht die Ablehnung zu Unrecht, können Sie beim Landgericht eine Beschwerde einlegen.

Betreuungsvollmacht beantragen: Betreuungsvollmacht Formular oder Betreuungsvollmacht beim Amtsgericht beantragen

Eine Betreuungsverfügung zu verfassen, ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Sie müssen die Betreuungsvollmacht weder beim Amtsgericht beantragen noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder einem speziellen Betreuungsvollmacht-Muster folgen.

In drei Schritten zur Betreuungsvollmacht:

  1. Betreuungsperson auswählen
  2. Betreuungsvollmacht formlos verfassen und stets aktuell halten
  3. Eintrag in das Zentrale Vorsorgeregister online, per Post oder auch über einen Notar

Übrigens: In einigen Bundesländern (Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) können Sie die Verfügung auch schon vorab beim Gericht hinterlegen.

Betreuungsvollmacht: Sind Vorlagen aus dem Internet eine gute Idee?

Prinzipiell reicht auch die Verwendung eines Vordruckes aus, bei dem Sie nur noch einige Angaben ergänzen. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, sich intensiv mit den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen. Das funktioniert am besten, wenn Sie einen eigenen Text verfassen. Gegebenenfalls ist es darüber hinaus hilfreich, sich Ratschläge bei einem Notar oder Betreuungsverein einzuholen.

Aufgrund der Überprüfung der Betreuungsverfügung durch ein Gericht ist eine Beglaubigung nicht unbedingt notwendig. Stattdessen kann die Unterschrift von Mediziner:innen Auskunft darüber geben, dass Sie das Dokument in einem einsichtsfähigen Zustand erstellt haben. Aber auch das ist kein Muss. Eine Betreuungsvollmacht online zu erstellen, ist also problemlos möglich.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, online eine Betreuungsverfügung zu verfassen, können wir Ihnen den Service der Verbraucherzentrale ans Herz legen. Mit der interaktiven Vorlage können Sie Vorsorgedokumente wie eine Betreuungsvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Dann ist der richtige Zeitpunkt für die Erstellung einer Betreuungsvollmacht

Die Geschäftsfähigkeit nach § 104 BGB ist keine Grundvoraussetzung, um eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Trotzdem bietet es sich natürlich an, das Dokument mit klarem Bewusstsein aufzusetzen. Zum einen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass Sie alle Wünsche mitaufnehmen, dann am größten ist. Außerdem macht es vor dem Amtsgericht natürlich einen guten Eindruck, wenn Sie die Empfehlung für eine Betreuungsperson im vollen Besitz Ihrer Fähigkeiten gegeben haben.

Spätestens, wenn sich eine schwere Erkrankung abzeichnet oder Sie am Anfang Ihrer Pflegebedürftigkeit stehen, raten wir Ihnen dazu, sich mit der Betreuungsvollmacht zu beschäftigen.

Weitere Beiträge zum Thema der Betreungsvollmacht

FAQ – Häufige Fragen zur Betreuungsvollmacht

Sowohl die Betreuungsvollmacht als auch die Vorsorgevollmacht haben eine Berechtigung. Da die Betreuungsvollmacht allerdings durch das Gericht kontrolliert wird, schützt sie Betroffene besser vor Missbrauch.

Ein Gericht bestimmt dann einen Betreuer oder eine Betreuerin, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, eigenständig Entscheidungen zu treffen.

Betreuer:innen treffen wichtige Entscheidungen für die zu Betreuenden. Zum Beispiel wenn es um medizinische Behandlungen, die Wohnverhältnisse oder finanzielle Abwicklungen geht.

Um als Betreuer oder Betreuerin zu fungieren, müssen Personen einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise in der Nähe der zu betreuenden Person leben und dürfen keine Vorstrafen oder Einträge in das Schuldnerverzeichnis haben. Außerdem müssen sie volljährig und geschäftsfähig sein.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

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