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Voraussetzungen „24-Stunden-Pflege“
Die Anstellung einer „24-Stunden-Pflegekraft“ ist eine optimale Lösung. Die pflegebedürftige Person kann weiterhin im häuslichen Umfeld bleiben, ohne dass dies zu einer hohen Belastung bei pflegenden Angehörige führt. Damit das Zusammenleben unter einem Dach harmonisch abläuft und sich alle Beteiligten wohlfühlen, braucht es einen gewissen Rahmen für die Pflegekräfte. Schließlich verlassen diese ihre Heimat für mehrere Wochen oder Monate am Stück. Ein angemessenes Wohnumfeld ist daher Grundvoraussetzung für diese Art der Betreuung. Somit gelten bestimmte Voraussetzungen für die „24-Stunden-Pflege“, die die Zufriedenheit aller Parteien sicherstellen.
Die wichtigsten Voraussetzungen der sog.
“24-Stunden-Pflege” in Kürze
- Zu den Grundvoraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“ gehört ein eigenes Zimmer, das möbliert ist, sich abschließen lässt und über ein Fenster ausreichend Tageslicht erhält.
- Daneben hat eine Pflegekraft Anspruch auf freie Kost und Logis, wobei die Küche zu jeder Zeit zugänglich sein muss. Optional sind ein Telefon- und Internetanschluss.
- Trotz der Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ sind die Arbeitszeiten der Pflegekräfte auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
CHECKLISTE
Checkliste Voraussetzungen in der “24-Stunden-Pflege”
Damit das Zusammenleben unter einem Dach harmonisch abläuft und sich alle Beteiligten wohlfühlen, braucht es einen gewissen Rahmen für die Pflegekräfte.
CHECKLISTE
Voraussetzungen in der
“24-Stunden-Pflege”
Grundvoraussetzung der „24-Stunden-Pflege“:
ein eigenes Zimmer
Jeder Mensch benötigt ein Mindestmaß an Privatsphäre – und damit einen Rückzugsort. Das gilt selbstverständlich auch für die Pflegekräfte, denen innerhalb der Wohnung mindestens ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen muss. Wenngleich es bei dieser Form der Unterbringung keine großen Ansprüche hinsichtlich der Ausstattung gibt, sollte der Raum doch ein Minimum an Wohnlichkeit und Gemütlichkeit vermitteln. Das heißt konkret:
- Das Zimmer verfügt über ein Fenster, das Tageslicht einlässt und die Möglichkeit zum Lüften bietet.
- Es sind grundlegende Einrichtungsgegenstände wie Bett, Schrank, Tisch und Stuhl vorhanden.
- Das Zimmer lässt sich abschließen.
Im Optimalfall hat die Pflegekraft Mitspracherecht bei der Gestaltung, sodass sie sich über die kommenden Wochen und Monate, die sie hier verbringen wird, wohlfühlen kann. Zusätzlich fördert ein angenehm gestalteter Wohnbereich, der die Möglichkeit zum Aufenthalt bietet, das gemeinsame Miteinander.
Technische Voraussetzungen bei der
„24-Stunden-Pflege“
Hinsichtlich der technischen Ausstattung gibt es zunächst keinerlei Vorgaben bei der „24-Stunden-Pflege“. Allerdings sind immer weniger Pflegekräfte bereit, auf einen Telefon- und Internetanschluss zu verzichten. Schließlich bieten diese meist die einzige Kontaktmöglichkeit zu Familie und Freund*innen in der Heimat.
Darüber hinaus eignet sich ein Internetanschluss zum Absolvieren eines Sprachkurses, um vorhandene Deutschkenntnisse weiter zu verbessern. Und auch für die Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist ein Internetanschluss kaum mehr wegzudenken.
Kost und Logis sind frei
Neben der Vergütung erhalten Pflegekräfte freie Kost und Logis. Dies ist als ein monatlicher Kostenfaktor einzuplanen. Wenngleich das Gästezimmer nur in Ausnahmefällen über eine eigene Küchenzeile verfügt oder im Rahmen einer Einliegerwohnung eine komplette Küche vorhanden ist, so muss gewährleistet sein, dass die Pflegekraft zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugang zur Küche des Hauses hat.
Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf der
„24-Stunden-Pflegekraft“
Der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ suggeriert, dass die Pflegekraft rund um die Uhr zur Verfügung steht. Das ist natürlich nicht möglich, denn kein Mensch kann und möchte durchgehend arbeiten. Vielmehr beschreibt dieses Modell, dass die Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person einzieht und damit i.d.R. anwesend ist, wie es auch bei pflegenden Angehörigen der Fall wäre.
Hinsichtlich der Arbeitszeiten gilt als Voraussetzung eine Berücksichtigung der maximalen Wochenarbeitszeiten, die einen Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit ermöglicht und ausreichende Ruhezeiten einplant. Schließlich ist eine dauerhaft sorgfältige und gewissenhafte Erledigung anfallender Aufgaben nur bei einer ausgeglichenen Arbeits- und Freizeitgestaltung möglich.
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Rechtliche Voraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“
Für die Beschäftigung von Pflegekräften gelten zahlreiche arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Hier bietet das sog. Entsendemodell, welches bei den Pflegehelden zur Anwendung kommt, hinsichtlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften eine große Sicherheit. Sowohl die rechtmäßige Abfuhr der Sozialabgaben, die Krankenkassenbeiträge wie auch die Einhaltung der maximalen Zeiträume der Entsendung werden somit sichergestellt. Um die Verfügbarkeiten an Pflegekräften zu erhöhen, vermitteln die Pflegehelden auch selbstständige Pflegekräfte aus weiteren osteuropäischen Ländern. Selbstverständlich ist auch diese Vermittlung legal, indem die Pflegekräfte die deutsche Gewerbeanmeldung erhalten.
Weitere Hinweise für die „24-Stunden-Pflege“
Neben den genannten Voraussetzungen gibt es weitere Faktoren, die sowohl die Suche nach Personal als auch das Zusammenleben deutlich vereinfachen können.
So ist es hilfreich, konkrete Aufgabenbereiche im Vorfeld zu vereinbaren und eventuell sogar einen Zeitplan zu erstellen, der Planungssicherheit schafft und Missverständnisse vermeidet. Gleichzeitig erleichtern klare Absprachen die Eingewöhnungsphase.
Pflegebedürftige Personen mit Einschränkungen der Mobilität können unter Umständen für die Pflegekraft körperliche Kraftanstrengungen mit sich bringen, wenn es etwa um die Unterstützung beim Aufstehen oder der Körperpflege geht. Sind technische Hilfsmittel wie ein Treppenlift oder bauliche Gegebenheiten wie eine ebenerdige Dusche gegeben, nimmt die Attraktivität der Stelle zu. Beachten Sie, dass Sie einen Zuschuss der Pflegekasse beim Umbau zu Hause beantragen können.
Ist beabsichtigt, dass die Pflegekraft Fahrten für die pflegebedürftige Person durchführt, muss dafür ein Pkw zur Verfügung stehen. Die Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugs sollte dabei unbedingt fremde Fahrer*innen gestatten, um Probleme im Falle eines Unfalls zu vermeiden.
Die Voraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“ auf einen Blick
- ein eigenes möbliertes, abschließbares Zimmer mit Fenster für Tageslicht
- Zugang zu Telefon und Internet
- uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
- freie Kost und Logis
Wenn die “24-Stunden-Pflege” für Sie eine Option ist, beraten unsere persönlichen Ansprechpartner*innen Sie natürlich gern zu allen Punkten dieser Pflegeform.
Weitere Fragen zu den monatlichen Kosten sowie dem Ablauf der Vermittlung beantworten wir Ihnen ebenfalls in einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch.
FAQ – Voraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“
Keine Voraussetzungen ist rechtlich vorgeschrieben. Ein eigenes Zimmer, freie Kost und Logis und die Einhaltung fairer Arbeitszeiten sind dennoch einzuhalten.
Sollte die pflegebedürftige Person eine medizinische Behandlungspflege benötigen, ist die Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes notwendig. “24-Stunden-Pflegekräften” ist es gesetzlich verboten die medizinische Behandlungspflege zu übernehmen.
Die Pflegekasse trägt keine Kosten der „24-Stunden-Pflege“. Es ist jedoch möglich, das Pflegegeld für die Aufwendungen zu nutzen und indirekt Pauschalen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege geltend zu machen.
„24-Stunden-Pflege“ bedeutet keineswegs, dass die Pflegekraft rund um die Uhr für pflegerische Tätigkeiten zur Verfügung steht. Vielmehr verweist der Begriff auf den Umstand, dass sie bei der pflegebedürftigen Person einzieht und damit i.d.R. anwesend ist.
Die konkreten Kosten variieren je nach Anstellungsverhältnis der Pflegekraft. Während eine selbstständig tätige und/oder examinierte Pflegekraft bis zu 5.000 Euro monatlich kosten kann, liegt die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft durch die Pflegehelden zwischen 2.600 Euro und 3.200 Euro monatlich.
2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich des Pflegegrades bei der „24-Stunden-Pflege“. In der Regel eignet sich die Pflegeform jedoch vor allem, wenn die pflegebedürftigen Personen Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Grundpflege benötigen oder einfach jemanden der Gesellschaft beim Abendessen leistet oder mit ihr Spazieren geht.
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