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So klappt die Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige

Menschen mit Beeinträchtigungen werden zumeist zu Hause versorgt – hier helfen oft viele Hände bei der Pflege mit. Neben pflegenden Angehörigen und Pflegefachkräften können das ehrenamtliche Dienste wie Begleitdienste sein. Doch häufig befindet sich eine ungenutzte Unterstützungsquelle im direkten Umfeld: die Nachbarschaft. Wir erklären Ihnen, wie Sie Nachbar:innen an der Versorgung Ihres Angehörigen beteiligen und wie die Nachbarschaftshilfe in der Nähe finanziert wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nachbarschaftshilfe unterstützt Pflegebedürftige und entlastet pflegende Angehörige.
  • Nachbarschaftshelfer:innen bieten Begleitung, Betreuung und Unterstützung im Haushalt.
  • Sie dürfen keine fachpflegerischen oder medizinischen Aufgaben übernehmen.
  • Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt vor allem über den Entlastungsbetrag.

Was ist die Nachbarschaftshilfe?

Bei der Nachbarschaftshilfe bieten Personen ihre Unterstützung im Alltag an – dabei muss es sich nicht zwangsläufig um Menschen auf derselben Straße handeln, sie wohnen aber in der Nähe. Sie helfen ehrenamtlich, also ohne ein Arbeitsentgelt. Die Nachbarschaftshelfer:innen entlasten Bekannte oder Freunde, die durch eine Pflegebedürftigkeit auf andere Menschen angewiesen sind. Ihre Aufgaben umfassen viele Bereiche: Sie können Ihren Angehörigen beispielsweise in die Arztpraxis begleiten oder mit ihm Gesellschaftsspiele spielen. Die Nachbarschaftshilfe ist eine von der Pflegekasse anerkannte Leistung – unter bestimmten Bedingungen beteiligt sie sich daran.

Welche Bedeutung hat die Nachbarschaftshilfe in der Pflege?

Angehörige übernehmen in vielen Familien mit einer pflegebedürftigen Person den Löwenanteil, wenn es um die Pflege geht. Doch auch sie benötigen regelmäßige Auszeiten und müssen sich um eigene Angelegenheiten kümmern. Die Nachbarschaftshelfer:innen übernehmen kleine Aufgaben im Alltag und sorgen damit für Entlastung – sowohl beim Pflegebedürftigen selbst, als auch bei pflegenden Angehörigen. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die soziale Unterstützung, denn Einsamkeit im Alter ist für viele Menschen mit einem Pflegegrad ein Problem. Die Nachbarschaftshilfe sorgt für soziale Kontakte und emotionale Unterstützung. Außerdem kann ein bekanntes Gesicht Ihren Angehörigen zu mehr Bewegung motivieren und dabei gleichzeitig für Sicherheit sorgen. Lebt Ihr Familienmitglied auf dem Land? Dann ist die Nachbarschaftshilfe meist besonders wichtig, denn hier kann die Abdeckung durch Pflegedienste oder das ehrenamtliche Angebot lückenhaft sein. Nicht zuletzt fördert die Nachbarschaftshilfe den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schafft nachhaltige soziale Strukturen – ganz nach dem Motto: Gemeinsam sind wir stark.

Nachbarschaftshilfe: Was ist erlaubt?

Nachbarschaftshelfer:innen erfüllen nicht die Aufgaben von Pflegefachkräften oder gar Mediziner:innen. Ihre Kernbereiche fallen in die Betreuung und Entlastung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger.

So kann eine Nachbarschaftshilfe für Ihr Familienmitglied aussehen:

  • Terminplanung, etwa für den nächsten Besuch in der Arztpraxis oder beim Friseur.
  • Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte.
  • Begleitung auf Ausflügen, zu Arztbesuchen oder Seniorencafés.
  • Gemeinsamer Einkauf und Unterstützung im Haushalt.
  • Motivation zu mehr Bewegung, beispielsweise durch Spaziergänge oder leichte Gymnastikübungen.
  • Beschäftigung in Form von gemeinsamem Kochen, Backen, Musizieren, Lesen oder Spiele spielen.

Bei der Nachbarschaftshilfe ist es sehr wichtig, dass Helfer:innen die Grenzen kennen – am besten klären Sie vorab, welche Aufgaben die ehrenamtliche Person übernehmen soll und welche in Ihren Aufgabenbereich oder den des ambulanten Pflegedienstes fällt. Auf diese Weise kommt es zu keinen Missverständnissen.

Wie finanziert man die Nachbarschaftshilfe?

Personen, die sich bei der Nachbarschaftshilfe engagieren, erhalten keine wiederkehrende Zahlung in Form eines Arbeitslohns. Eine geringe Ausgleichszahlung, auch Aufwandsentschädigung genannt, ist aber vorgesehen – eine grobe Orientierung sind hier 5 bis 12 Euro pro Stunde. Ihr Angehöriger kann die Nachbarschaftshilfe über verschiedene Pflegekassenleistungen finanzieren, sofern er mit einem Pflegegrad zuhause versorgt wird.

  • Entlastungsbetrag für Privatpersonen: 131 Euro – so hoch ist der monatliche Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige. Ihr Familienmitglied kann den Betrag auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, also beispielsweise die Nachbarschaftshilfe.
  • Umwandlungsanspruch bei Pflegesachleistungen: Verbraucht Ihr Angehöriger das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig, kann er es anteilig für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie die Nachbarschaftshilfe, nutzen. Achtung: Pflegesachleistungen stehen Ihrem Familienmitglied erst ab Pflegegrad 2
  • Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn Pflegepersonen stundenweise oder tageweise verhindert sind. Einspringen kann dann auch die Nachbarschaftshilfe.

Der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch bei Pflegesachleistungen sind an gewisse Voraussetzungen in den Bundesländern geknüpft – erkundigen Sie sich am besten bei der Pflegekasse, ob Ihr Angehöriger die Bedingungen erfüllt.

Nachbarschaftshilfe: Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Im Grunde genommen kann jede Person die Tätigkeiten von Alltagshelfer:innen übernehmen – es ist also nicht verboten, dass der Nachbar Ihres Familienmitglieds beim Einkaufen hilft. Möchten Sie die Pflegekasse an den Kosten beteiligen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein – hier kommt nicht jede Person infrage. Die Krankenkasse ist für die Nachbarschaftshilfe übrigens nicht zuständig.

Voraussetzungen für die Beteiligung der Pflegekasse:

  • Die Nachbarschaftshilfe erfolgt im ehrenamtlichen Rahmen – Helfer:innen erhalten also keine Vergütung, sondern lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung.
  • Nachbarschaftshelfer:innen dürfen sich nur um höchstens zwei Personen gleichzeitig kümmern.
  • Helfer:innen dürfen weder Pflegekraft der betreffenden Person noch mit ihr eng verwandt oder verschwägert sein – somit dürfen Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister oder Enkel keine Nachbarschaftshilfe übernehmen.

Gut zu wissen

Nachbarschaftshelfer:innen engagieren sich sozial – das muss belohnt werden. Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist deshalb steuerfrei, es genügt eine Angabe in der Steuererklärung.

Nachbarschaftshilfe-Kurs ist in vielen Bundesländern Pflicht

Damit die Pflegekasse bei der Finanzierung der Nachbarschaftshilfe einspringt, möchte sie vielerorts sichergehen, dass die damit betraute Person die nötige Qualifizierung mitbringt. Diese Qualifizierung erhalten Interessierte vor allem durch einen Nachbarschaftshilfe-Kurs. Hier erlernen sie unter anderem, wie die Nachbarschaftshilfe im Alltag aussehen kann und worauf man achten muss. Ob eine Qualifizierung erforderlich ist, hängt vom Bundesland ab – fragen Sie auch hier am besten bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen nach.

Sie interessieren sich für einen Nachbarschaftshilfe-Kurs? Dann legen wir Ihnen die spannenden Kursinhalte von Pflege ABC.de ans Herz.

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So rechnen Sie die Nachbarschaftshilfe mit der Pflegekasse ab

Beansprucht Ihr Angehöriger eine Nachbarschaftshilfe in der Nähe, geht er zunächst in Vorleistung. Anschließend können sich Pflegebedürftige die Auslagen von der Pflegekasse erstatten lassen. Das klappt über ein Nachbarschaftshilfe-Formular, in dem Betreffende um die Kostenübernahme bitten. Ein Nachbarschaftshilfe-Antrag in PDF-Form können Sie im Internet herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an die Pflegekasse senden. Übrigens können Pflegebedürftige die Nachbarschaftshilfe rückwirkend beantragen, sofern der Entlastungsbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

FAQ – Häufige Fragen zur Nachbarschaftshilfe

Wer sich bei der Nachbarschaftshilfe engagiert, betreut pflegebedürftige Menschen und entlastet sie und pflegende Angehörige. Typische Aufgaben sind die Begleitung zu Arztterminen oder gemeinsame Spaziergänge.

Nachbarschaftshelfer:innen verdienen mit ihrer Tätigkeit kein Geld, sondern erhalten eine Aufwandsentschädigung zwischen 5 und 12 Euro pro Stunde.

Die Pflegekasse beteiligt sich bei Menschen mit einem Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, an den Kosten für die Nachbarschaftshilfe. Sie darf aber nicht von engen Verwandten durchgeführt werden.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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