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Schwerbehindertenausweis beantragen – So funktioniert‘s

Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie gesetzlich festgelegte Nachteilsausgleiche und Rechte gegenüber Behörden, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern in Anspruch nehmen. Dieser bundesweit einheitliche Nachweis gibt Auskunft über die Schwere einer Behinderung. Häufig liegt bei pflegebedürftigen Menschen ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis vor. Bei einem plötzlichen Pflegefall sollten Sie deshalb nicht nur einen Antrag auf einen Pflegegrad, sondern auch auf einen Behindertenausweis in Betracht ziehen.

Wer ihn bekommt und wie lange er gültig ist – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, auf dem der Grad der Behinderung (GdB) und die entsprechende Gültigkeit festgehalten sind.
  • Bei spezifischen Beeinträchtigungen enthält der Schwerbehindertenausweis zudem Merkzeichen.
  • Pflegebedürftige haben oft Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, müssen diesen aber gesondert beantragen.
  • Die Beantragung erfolgt beispielsweise beim zuständigen Versorgungsamt, entweder schriftlich oder online.
  • Ein Schwerbehindertenausweis kann zahlreiche Vorteile wie Vergünstigungen im Freizeitbereich, eine kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Steuererleichterungen bieten.

Der Schwerbehindertenausweis – was ist das?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument. Darauf sind der Grad der Behinderung (GdB) und die Dauer der Gültigkeit festgeschrieben. Spezifische Beeinträchtigungen werden mit einem Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen, zum Beispiel “GI” für Gehörlosigkeit, “G” für erheblich gehbehindert, “Bl” für blinde Menschen oder “aG” für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Rechtsgrundlage für den Schwerbehindertenausweis ist die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV).

Gut zu wissen!

Der Schwerbehindertenausweis hat ein Scheckkartenformat. Er passt also in jedes Portemonnaie und kann in dieser Form sehr einfach vorgezeigt werden.

Behindertenausweis und Pflegebedürftigkeit: Diese Merkzeichen gibt es

Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann Ihr Schwerbehindertenausweis zusätzlich zum Grad der Behinderung auch Merkzeichen enthalten. Diese drücken aus, welche Auswirkungen die Einschränkungen auf Ihr Alltagsleben haben. Die Merkzeichen eröffnen weitere Nachteilsausgleiche. Zum Beispiel: Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr mit dem Merkzeichen „G”, „BI“, „aG“, „H“, „GI“ oder „VB/EB“ vor, ändert sich nicht nur die Farbe des Schwerbehindertenausweises. Betroffene erhalten nun auch einen grünen Ausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck. Er ermöglicht die kostenlose Beförderung im Personennahverkehr.
Merkzeichen Erklärung
G Erhebliche Gehbehinderung: Dem Betroffenen gelingt es nicht, Wegstrecken fußläufig zurückzulegen.
aG Außergewöhnliche Gehbehinderung: Der Betroffene ist bei der Fortbewegung auf Unterstützung einer weiteren Person oder auf ein Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen.
B Begleitperson: Die betroffene Person ist auf eine ständige Begleitung angewiesen, um sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen.
H Hilflosigkeit: Die Person, um die es geht, benötigt Unterstützung, Anleitung oder Überwachung – und zwar bei wiederkehrenden Tätigkeiten wie dem Trinken, Essen oder der Arzneimitteleinnahme.
RF Befreiung/Vergünstigung von Rundfunkgebühren: Der Betroffene ist erheblich eingeschränkt, was die Sehfähigkeit oder Hörfähigkeit betrifft. Das Merkzeichen ist außerdem für Menschen vorgesehen, die durch ihre Einschränkungen keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können.
BI Blindheit: Blinde Menschen und solche, die stark sehbehindert sind, erhalten das Merkzeichen BI.
GL Gehörlosigkeit: Dieses Merkzeichen ist für Personen mit einer Taubheit auf beiden Ohren oder mit einer erheblichen Schwerhörigkeit vorgesehen.
TBI Taubblindheit: Wer aufgrund einer Hörfunktionsstörung mindestens einen Grad der Behinderung von 70 % und wegen einer Sehfunktionsstörung mindestens einen GdB von 100 % hat, kann dieses Merkzeichen erhalten.

Schwerbehindertenausweis: Voraussetzungen

Personen können einen Erstantrag auf Schwerbehinderung stellen, wenn der Grad der Behinderung 50 % oder mehr beträgt. Eine Behinderung haben Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Leistungsfähigkeit oder seelische Gesundheit aller Wahrscheinlichkeit nach für mindestens sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweichen, sodass die Teilhabe am öffentlichen Leben eingeschränkt ist.

Während bei einer Muskelschwäche mit geringen Auswirkungen ein GdB zwischen 20 % und 40 % angenommen wird, beträgt der GdB 30 % oder 40 %, wenn es sich um Gleichgewichtsstörungen mit Sturzneigung bei alltäglichen Belastungen handelt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, in Deutschland arbeitet oder sich für gewöhnlich in Deutschland aufhält.

Behindertenausweis beantragen: Voraussetzungen auf einen Blick

Nicht jeder erhält in Deutschland einen Behindertenausweis, auch dann nicht, wenn er körperliche oder geistige Einschränkungen hat. Entscheidend sind hier das Ausmaß der Behinderung und der Wohnsitz.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Ihr Wohnsitz bzw. Ihr Arbeitsort befindet sich in Deutschland.
  • Sie bringen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % mit.

Gut zu wissen!

Wer einen GdB von mindestens 25 % und unter 50 % besitzt, hat ebenfalls Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Welche Bescheinigung notwendig ist, um die Vergünstigungen zu bekommen, erfragen Sie bitte beim Versorgungsamt oder bei Ihrer Kreisverwaltung.

Ist ein Schwerbehindertenausweis bei Pflegegrad möglich?

Eine Schwerbehinderung und eine Pflegebedürftigkeit schließen sich nicht gegenseitig aus. Ganz im Gegenteil: In vielen Fällen benötigen schwerbehinderte Menschen auch eine zeitintensive Pflege. Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, ist Pflegegrad 2 oder mehr durchaus möglich.

Daher unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Pflegegrad 1 oder mehr erhalten können. Achtung: Hierfür sind zwei verschiedene Anträge nötig.

Behindertenausweis beantragen: Zuständige Ämter, nötige Unterlagen & Widerspruch

Einen Behindertenausweis bekommen Sie ebenso wenig wie einen Pflegegrad automatisch zugesprochen. Nötig ist auch hier ein Antrag.

Hier beantragen Sie bei einer Pflegebedürftigkeit einen Schwerbehindertenausweis

Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis ist der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung. Diesen stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde. Entsprechende Formulare gibt es außerdem bei den Sozialämtern, den örtlichen Fürsorgestellen, bei Behindertenverbänden und in Bürgerbüros. In einigen Bundesländern stehen die Antragsformulare auch online zur Verfügung.

Schwerbehindertenausweis beantragen: diese Angaben und Unterlagen sind wichtig

Mit den Angaben im entsprechenden Antrag liefern Sie den Entscheidungsträger:innen die nötigen Informationen. Im Antrag werden Angaben zu Ihrer Person abgefragt, ebenso wie Erkrankungen, Behinderungen, ärztliche Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalte oder auch Reha-Aufenthalte.

Reichen Sie am besten direkt folgende Unterlagen, sofern vorhanden, mit ein:

  • Krankenhausberichte
  • Arztberichte
  • Laborbefunde
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes (ausschlaggebend für die Zuteilung eines Pflegegrades)
  • Lichtbild für den Ausweis

Auf Basis dieser Informationen ermittelt die Behörde den GdB. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50 %, haben Sie als Antragsteller:in einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

So beantragen Sie einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis

Normalerweise ist der Schwerbehindertenausweis befristet – er kann für maximal fünf Jahre ausgestellt werden. Danach müssen Sie das amtliche Dokument verlängern. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht in jedem Fall notwendig. Wenn keine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder der Beeinträchtigung zu erwarten ist, gibt es die Möglichkeit einer unbefristeten Ausstellung. Der Nachweis gelingt hier mit ärztlichen Unterlagen oder Gutachten.

Wichtig: Das Versorgungsamt kann jederzeit eine Überprüfung durchführen – hat sich der gesundheitliche Zustand verbessert, können die Mitarbeiter:innen den Grad der Behinderung abstufen oder den Ausweis einziehen. Wenn Sie einen Ausweis besitzen, sind Sie dazu verpflichtet, dem Versorgungsamt mitzuteilen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat.

Gut zu wissen!

Denken Sie rechtzeitig daran, nämlich drei Monate vor Ablauf des Ausweises, ihn verlängern zu lassen. Wurde der Schwerbehindertenausweis bereits zwei Mal verlängert, ist eine Verlängerung ausgeschlossen. Jetzt müssen Sie den Schwerbehindertenausweis neu beantragen.

Schwerbehindertenausweis abgelehnt: Geben Sie nicht auf

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis beantragt, dieser wurde aber abgelehnt oder die Einstufung entspricht nicht Ihrer Vorstellung? In dem Fall haben Sie das Recht, einen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss stets schriftlich beim Versorgungsamt und innerhalb eines Monats erfolgen. Am besten handeln Sie nicht vorschnell, sondern bereiten den Widerspruch gründlich vor.

Schließlich müssen Sie begründen können, warum Ihnen der Schwerbehindertenausweis doch zusteht. Optimalerweise tauschen Sie sich mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin aus – eine ärztliche Bescheinigung bekräftigt Ihren Anspruch. Erhalten Sie erneut eine Absage, beschäftigt sich auf Antrag das Sozialgericht mit Ihrem Fall. Beachten Sie auch hier die Frist von 4 Wochen ab Zustellung der Absage.

FAQ – Häufige Fragen zum Schwerbehindertenausweis

Bei einem Grad der Behinderung von 100 % liegt die höchstmögliche Stufe vor. Betroffene sind demnach schwerbehindert und meist auch auf eine intensive Pflege angewiesen. Welchen Pflegegrad sie erhalten, hängt von der verbleibenden Selbstständigkeit ab – darüber entscheidet die Pflegekasse.

Ein Antrag kann beim Versorgungsamt oder bei der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde gestellt werden.

Ein Schwerbehindertenausweis kann, muss aber kein Merkzeichen enthalten. Merkzeichen drücken spezifische Beeinträchtigungen aus.

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben gewisse Vorzüge. Sie können beispielsweise von Steuererleichterungen, einem besonderen Kündigungsschutz, Sonderurlaub oder Vergünstigungen im Freizeitbereich profitieren.

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