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- Leben im Alter
Medikamentengabe in der Pflege: Rechte, Pflichten und Tipps
Eine Tablette für den Blutdruck, eine für die Reduzierung der Magensäure und eine zur Blutverdünnung – viele Pflegebedürftige sind auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme angewiesen. Dabei ist ein sorgfältiges Vorgehen besonders wichtig. Schließlich kann eine Unter- oder Überdosierung ernsthafte Komplikationen nach sich ziehen. Doch was passiert, wenn Pflegebedürftige die Medikamente nicht selbst einnehmen können?
Wir verraten Ihnen, wie eine Medikamentengabe durch eine Pflegehilfskraft erfolgt. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, mit denen Ihnen die Verabreichung von Arzneimitteln besonders einfach gelingt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Arzneimittelgabe ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, zu der die Krankenkasse Angehörige nicht verpflichten kann.
- Prinzipiell kann die Medikamentengabe durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst erfolgen.
- Angehörige können eine (Insulin-)Injektion verabreichen. Vorausgesetzt, der Pflegebedürftige ist einverstanden und das Familienmitglied ist dazu fähig und bereit.
- Der behandelnde Arzt oder die Ärztin kann die Medikamentengabe anordnen. In diesem Fall erfolgt die Verabreichung von Medikamenten auf Krankenkassenkosten durch einen Pflegedienst.
- Bei der Medikamentengabe sind Hygiene und eine strukturierte Vorgehensweise besonders wichtig.
Ist die Medikamentengabe durch Angehörige erlaubt und verpflichtend?
Viele Angehörige von Pflegebedürftigen fragen sich, ob sie ihrem Familienmitglied überhaupt Arzneimittel geben dürfen. Die Medikamentengabe durch Angehörige ist nicht nur erlaubt, sondern auch vonseiten der Krankenkasse und Pflegekasse gewünscht. Schließlich hilft die private Organisation der Arzneimittelgabe dabei, Ressourcen zu schonen.
Allerdings hat die Medikamentengabe durch Angehörige auch ihre Grenzen. Generell gilt: Als pflegender Angehöriger kann Sie niemand dazu verpflichten, die Medikamentengabe zu übernehmen. Selbst dann nicht, wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Pflegebedürftige leben. Schließlich ist die Medikamentenverabreichung eine große Verantwortung.
Voraussetzungen für die Verabreichung einer Injektion
Medikamente gibt es in vielen Darreichungsformen. Neben Tabletten und Kapseln nehmen auch Injektionen, also das Spritzen von Wirkstoffen, eine wichtige Rolle ein. Vor allem bei einer vorliegenden Diabeteserkrankung ist die Versorgung mit Insulin für viele Betroffene lebensnotwendig. Die Injektionen können Mitarbeiter:innen von einem Pflegedienst verabreichen. Auch private Pflegepersonen können diese Aufgabe übernehmen. Allerdings müssen dabei verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Betroffene ist mit der Verabreichung der Injektion einverstanden
- Angehörige sind bereit und fähig dazu, die Spritze zu setzen
Der letzte Punkt ist ganz entscheidend. Auch beim Thema Injektionen kann die Krankenkasse nämlich nicht von Ihnen verlangen, dass Sie das Medikament geben. Vielleicht fühlen Sie sich damit überfordert oder besitzen eine Spritzenphobie. In diesen Fällen sind Sie nicht dazu bereit, eine Injektion durchzuführen. Neben der Bereitschaft ist auch die Fähigkeit von Interesse. Um sicherzustellen, dass Sie überhaupt eine Spritze verabreichen können, ist eine Anleitung durch einen Pflegedienst sinnvoll. Die Kosten dafür kann die Krankenkasse im Rahmen einer ärztlichen Verordnung übernehmen.
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Arzneimittelgabe durch ambulante Pflegedienste
Es gibt viele gute Gründe, einen Pflegedienst an der Medikamentengabe in der Pflege zu beteiligen. Die dort beschäftigten Pflegekräfte besitzen viel Erfahrung auf dem Gebiet und haben wichtiges Hintergrundwissen zu den verschiedenen Medikamenten. Sie wissen beispielsweise in der Regel aus dem Stegreif, welchem Zweck ein Arzneimittel dient. Angehörige müssen hier häufig in der Verpackungsbeilage nachschlagen.
Es gibt aber auch ganz pragmatische Gründe, die für eine Medikamentengabe durch eine Pflegehilfskraft sprechen. Selbst wenn Sie mit dem Familienmitglied in einem Haushalt leben, sind Sie vielleicht noch berufstätig oder anderweitig beschäftigt. Ist Ihr Angehöriger täglich auf eine mehrmalige Arzneimittelverabreichung angewiesen, kann das zum Problem werden. Die Medikamentengabe durch den Pflegedienst ist dann eine gute Alternative.
Medikamentengabe in der häuslichen Pflege – Angehörige oder Pflegedienst
Ist eines Ihrer Familienmitglieder nicht mehr selbst dazu in der Lage ein Arzneimittel einzunehmen? Doch wer sollte am besten die Medikamentengabe übernehmen?
Eines vorweg: Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Hierbei ist es vielmehr wichtig, dass die Regelung zu dem Alltag Ihres Familienangehörigen und zu Ihrem passt. Trotzdem gibt es natürlich einige Vorteile bei den jeweiligen Optionen.
Medikamentengabe durch den Pflegedienst: Vorteile
- meist umfassendes Wissen zu Medikamenten vorhanden
- strukturiertes Vorgehen
- Angehörige erhalten mehr Unabhängigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Medikamentenverabreichung
Medikamentengabe durch Angehörige: Vorteile
- Angehörige haben meist mehr Zeit, auf Pflegebedürftige einzugehen
- Private Pflegepersonen erhalten einen optimalen Überblick über die Medikamente
- Die Medikamentengabe belastet nicht das Pflegebudget
Ärztlich verordnete Medikamentengabe übernimmt die Krankenkasse
Pflegebedürftige und Angehörige machen sich nicht selten Sorgen um die Kosten, wenn die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst erfolgt. Glücklicherweise haben Mediziner:innen die Möglichkeiten, die Medikamentengabe zu vereinfachen und sogar die Kosten an die Krankenkasse zu übertragen.
Option 1 – Anleitung zur Einnahme auf Rezept
Besitzt der Pflegebedürftige eine Erkrankung, die eine regelmäßige Medikamenteneinnahme erfordert, können Mediziner:innen eine Anleitung zur Einnahme verordnen. In dem Fall erklären Mitarbeiter:innen eines Pflegedienstes, bis zu zehnmal dem Betroffenen oder dem pflegenden Angehörigen, wie die Arzneimittel verabreicht werden.
Option 2 – Medikamentengabe auf Rezept
Viele Pflegebedürftige nutzen die Pflegesachleistungen der Pflegekasse, um die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst zu finanzieren. Dabei gibt es noch eine andere Möglichkeit. Mediziner:innen können eine Medikamentengabe verschreiben – dann zählt sie zu der Krankenpflege. Der Vorteil: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür und das Pflegebudget bleibt verschont. Damit Ihr Angehöriger ein ärztliches Rezept erhält, muss zunächst eine Erkrankung bestehen, die eine regelmäßige Arzneimitteleinnahme voraussetzt. Außerdem muss feststehen, dass sich weder der Betroffene selbst noch eine im Haushalt lebende Person alleinig um die Medikamentengabe kümmern kann. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig.
Gut zu wissen!
Am besten besprechen Pflegebedürftige mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Ärztin, ob die Voraussetzungen für eine Medikamentengabe-Verordnung vorliegen. Ist das nicht der Fall, können gemeinsam Alternativen gesucht werden.
Tipps für die Medikamentengabe bei der häuslichen Pflege
Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Tipps geben, mit denen Sie die Medikamentengabe im häuslichen Umfeld vereinfachen können.
- Suchen Sie sich einen ruhigen Platz für die Vorsortierung: Dieser Tipp klingt simpel, ist aber umso wichtiger. Insbesondere, wenn Ihr Familienmitglied viele verschiedene Arzneimittel einnimmt, ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Deshalb ist eine strukturierte Vorgehensweise besonders wichtig. Suchen Sie sich zunächst einen ruhigen Ort – am besten nehmen Sie an einem großen Tisch Platz. In der Apotheke oder im Onlinehandel erhalten Sie verschiedene Tablettendosen, die beispielsweise mit Wochentagen versehen sind. Diese geben einen guten Überblick. Am besten sortieren Sie nicht nur für einen Tag, sondern für eine gesamte Woche vor.
Gut zu wissen: Apotheken bieten die sogenannte Medikamenten-Verblisterung an, hier sind alle Arzneimittel wochenweise in transparente Tüten eingeschweißt. - Achten Sie auf die Hygiene: Sowohl bei der Vorsortierung als auch bei der Verabreichung ist es nötig, die Hände zu waschen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Insbesondere bei Pflegebedürftigen spielen Hygienemaßnahmen eine wichtige Rolle. Sie helfen dabei, Infektionen zu vermeiden.
Gut zu wissen!
Desinfektionsmittel gehören genauso wie Mundschutzmasken zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Pflegekasse gewährt allen Menschen mit einem Pflegegrad 40 Euro monatlich für diese Pflegehilfsmittel.
- Nutzen Sie die Medikamentenregeln: Haben Sie schon einmal von der 10-R-Regel bei der Medikamentengabe gehört? Die „R“ stehen für:
- Richtige Person
- Richtiges Medikament
- Richtige Dosierung
- Richtige Applikationsart
- Richtiger Zeitpunkt
- Richtige Dauer der Anwendung
- Richtige Aufbewahrung
- Richtiges Risikomanagement
- Richtige Dokumentation
- Richtige Entsorgung
Unser Tipp
Legen Sie sich am besten einen Medikamentenplan an. Dafür können Sie auch unsere praktische Medikamentenplan-Vorlage nutzen.
FAQ – Häufige Fragen zur Medikamentengabe
Was ist eine Medikamentengabe?
Bei der Medikamentengabe verabreicht eine professionelle Pflegekraft oder eine private Pflegeperson Pflegebedürftigen erforderliche Arzneimittel – das können Tabletten, Kapseln oder Injektionen sein.
Was beinhaltet die Verordnung Medikamentengabe?
Bei der verordneten Medikamentengabe verabreicht der Pflegedienst die Arzneimittel an den Pflegebedürftigen. Die Krankenkasse übernimmt dafür die Kosten.
Was ist bei der Medikamentengabe zu beachten?
Bei der Medikamentengabe ist Hygiene besonders wichtig, um Infektionen zu vermeiden. Außerdem sollten Verabreichende unbedingt sicherstellen, dass Pflegebedürftige das richtige Medikament und die richtige Dosierung erhalten.
Was tun, wenn falsches Medikament verabreicht?
Wenn ein Pflegebedürftiger ein falsches Medikament verabreicht bekommen hat, sollten Angehörige zeitnah Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufnehmen.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
- Medikamentengabe auf Rezept | Sozialverband VdK Deutschland e.V.
- Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung | pflege-durch-angehoerige.de
- "Häusliche Krankenpflege" für Insulinspritzen notwendig, wenn ... | deutsche-apotheker-zeitung.de
- Angehörige müssen Injektionen nicht vornehmen | Pflegerechtsberater Berlin
- 10-R-Regel der Medikamentengabe | ppm-online.org