Wer kann sich wann impfen lassen?
Impfverordnung sieht verschiedene Impfprioritäten vor
15.01.21 – 13:25 Uhr/MW – Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat Prioritäten festgelegt, anhand welcher die zeitliche Abfolge der Impfung festgelegt wurde.
Prinzipiell werden zuerst geimpft (höchste Priorität): alle Personen, die das 80. Lebensjahr erreicht haben. Ebenso werden dieser Gruppe die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen sowie die Pflegekräfte der Pflegeheime und der ambulanten Pflegedienste zugeordnet.
Nach dieser Gruppe (hohe Priorität – voraussichtlich ab Mitte/ Ende Februar) haben (unter anderem) Personen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben sowie auch die von Pflegebedürftigen genannten engen Kontaktpersonen Anspruch auf eine Impfung.
Wie kann ich mich impfen lassen?
Um einen Impftermin zu erhalten gibt es 2 Wege: am einfachsten ist es, die zu impfende Person online unter www.impfterminservice.de für eine Impfung zu registrieren. Alternativ kann auch dies auch telefonisch über die (deutschlandweit nutzbare) Hotline 116117 erfolgen. Unter dieser Nummer kann sich auch jeder über die Impfung und die Prozeduren informieren.
Die Impfung soll prinzipiell in den eigens dafür eingerichteten lokalen Impfzentren (die auch auf der Website www.impfterminservice.de aufgeführt sind). Allerdings ist hierfür ein Termin erforderlich und die zu impfende Person muss in der Lage sein, sich zu dem Impfzentrum zu begeben. Das ist bei den Pflegebedürftigen oft nicht der Fall. Es soll daher auch die Möglichkeit geben, sich zu Hause mit Unterstützung mobiler Impfteams impfen zu lassen. Ob und wann das in Ihrer Region angeboten wird, müssen Sie bitte unter der Hotline 116117 erfragen. Zur Zeit scheint das aber nicht flächendeckend angeboten zu werden.
Die zur Zeit in Deutschland verfügbaren Impfstoffe verlangen nach der ersten Impfung innerhalb 3-4 Wochen eine weitere Impfung, um langfristigen Schutz gegen das Corona-Virus zu erhalten.
Wie kann ich mich informieren?
Weitere Detailinformationen zu den Impfstoffen, zu den genannten Prioritäten sowie zu den Impfprozeduren erhalten Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts/RKI.
Die Corona-Impfverordnung selbst finden Sie hier: Corona-Impfverordnung
Corona-Impfung der Pflegekräfte:
Die Corona-Impfverordnung des Bundes sieht vor, dass enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen in der 2. Welle (hohe Priorität) geimpft werden können, also ab ca. Mitte/ Ende Februar 2021. Die Betreuungskräfte der Pflegehelden fallen in diese Kategorie. Allerdings ist fraglich, ob der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kontaktpersonen in Deutschland sein muss, was in der Regel nicht der Fall ist. Wir sind hierzu in der Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit sowie mit den Behörden der einzelnen Bundesländer. Sobald hierzu Klarheit herrscht, werden wir Sie informieren.