Ihre Pflegekraft kann geimpft werden
Die Impfung der 2. Prioritätsgruppe hat begonnen.
30.03.21 – 21:41 Uhr/MW – In den meisten Bundesländern hat die Impfung der 2. Prioritätsgruppe (hohe Priorität) begonnen. Alle Personen, die dieser Gruppe zugeordnet werden, können also über die lokalen Online-Registrierungen einen Termin vereinbaren oder telefonisch unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116117.
Die osteuropäischen Pflegekräfte gehören zu dieser Gruppe, da sie unter die Kategorie „enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen“ fallen.
Voraussetzung für eine Impfung ist:
- Die pflegebedürftige Person („benennende Person“) bestätigt, dass die Betreuungskraft eine enge Kontaktperson ist. Dies kann formlos durch zum Beispiel dieses Formblatt erfolgen. Wichtig hierbei ist die rechtsgültige Unterschrift der benennenden Person direkt oder deren bevollmächtigten Person.
- Ebenso muss beim Besuch des Impfzentrums nachgewiesen werden, dass die pflegebedürftige Person pflegebedürftig ist. Dies muss durch Vorlage eines „eindeutig zuzuordnenden Beleg über den Pflege-/Betreuungsgrad der benennenden Person” erfolgen.
- Die Betreuungsperson muss zur Imfpung einen Identitätsnachweis mit sich führen.
Durch die Impfung der Betreuungskräfte wird auch in Zukunft der reibungslose Betreuungsverlauf sicher gestellt werden können. Allerdings sind wir und die Pflegekräfte auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie daher, die Betreuungskräfte bei der Terminfindung mit dem jeweiligen Impfzentrum zu unterstützen und die notwendigen Unterlagen bis zum jeweiligen Impftermin zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Pflegehelden-Ansprechpartner.