Polen ist wie erwartet ab Sonntag den 5. Dezember vom RKI erneut als Hochrisikogebiet eingestuft worden
Quarantänepflichten gelten nicht für die Betreuungskräfte
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat heute Mittag, am Freitag den 3. Dezember 2021, Polen erneut als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies ist für die Pflegehelden nicht neu, denn diese Einstufung wurde während der Pandemie bereits mehrfach vorgenommen.
Was bedeutet dies für Sie und Ihre Betreuungskräfte?
Die Einstufung bedeutet, dass Testnachweise oder Impfnachweise bei Einreise mitzuführen sind und eine Einreiseanmeldung erforderlich ist. Ebenso ist prinzipiell eine Quarantänepflicht von 10 Tagen vorgesehen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Betreuungspersonal, für die die Quarantänepflicht nicht gilt, soweit ein negatives Testergebnis vorliegt. Dies ist in der aktuellen Einreiseverordnung des Bundes nach wie vor entsprechend geregelt.
Wir und die Dienstleister aus Polen sind auf diesen bereits erwarteten Schritt gut vorbereitet, so dass auch den geplanten Anreisen ab Sonntag den 5. Dezember 2021 nichts entgegensteht.