Einreisebeschränkungen: Ausnahmen für unsere Betreuungskräfte
Polen reagiert auf steigende Infektionszahlen mit strengeren Einreiseregeln
30.03.21 – 21:15 Uhr/MW – In Polen ist heute eine neue Verordnung in Kraft getreten, die strengere Einreiseregeln für die Einreise nach Polen vorsieht.
Ähnlich wie die deutschen Einreiseverordnungen sehen diese nun eine generelle Testpflicht vor der Einreise nach Polen vor sowie eine Quarantänepflicht. Wie erwartet werden aber für die Betreuungskräfte auch in Polen Ausnahmen gemacht. So sind Personen, die beruflich bedingt die Grenze überschreiten müssen, von der Test- und der Quarantänepflicht ausgenommen. Auch berufliche Tätigkeiten in dem Land, aus dem eingereist wird, fallen unter diese Ausnahme.
Das bedeutet, dass die Pflegekräfte keine Tests in Deutschland durchführen müssen, um nach Polen einreisen zu können. Ebenso wenig muss durch die Kräfte in Polen eine Quarantäne absolviert werden. Lediglich eine Arbeitgeberbescheinigung muss bei Einreise nach Polen vorliegen. Über diese verfügen die Kräfte, die über Pflegehelden eingesetzt werden, da diese auch für die Einreise ausgestellt werden.
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