Was bedeutet die neue Impfverordnung?
Polnische Pflegekräfte haben nun auch Anspruch auf die Schutzimpfung gegen COVID-19
09.02.21 – 08:21 Uhr/MW – Gestern ist die neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung können auch die polnischen Pflegekräfte geimpft werden.
Was genau hat sich geändert?
Anspruch haben weiterhin Personen, die in Deutschland in bestimmten medizinischen Einrichtungen und Unternehmen gepflegt oder betreut werden oder in diesen tätig sind. Neu ist, dass auch enge Kontaktpersonen dieser zu betreuenden Personen aufgenommen wurden.
Wann können die Pflegekräfte geimpft werden?
Grundsätzlich können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von der zu betreuenden Personen oder einem Vertreter benannt werden.
Für diese Personen gilt hohe Priorität (Gruppe 2), wenn die zu betreuende Person das 70. Lebensjahr vollendet hat oder bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Für diese Personen gilt erhöhte Priorität (Gruppe 3), wenn die zu betreuende Person das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Laut aktuellen Informationen könnten die benannten Pflegekräfte frühestens Ende März, Anfang April geimpft werden. Wir kümmern uns nun um die erforderlichen Unterlagen sowie die Anmeldung und informieren Sie.