Keine Beeinträchtigung der Einreisen durch neue Einreisverordnung des Bundes
Ausnahmen für “24-Stunden-Bereuungskräfte” gelten auch weiterhin
14.01.21 – 17:17 Uhr/MW – Am 13. Januar hat das Bundesgesundheitsministerium eine neue Corona-Einreiseverordnung erlassen. Demnach muss sich jeder Einreisende 48 Stunden vor oder nach Einreise testen lassen und nachweisen, dass er nicht erkrankt ist. Dies ist insoweit neu, als dass bislang auch ohne Test eingereist werden konnte, mit anschl. 10-tägiger Quarantäne-Pflicht. Die neue Verordnung ändert an den Quarantänebestimmungen nichts, es wird eben nun lediglich ein zus. Test bei Einreise verordnet. Die Ausnahme der Quarantänepflicht für die „24-Stunden-Betreuungskräfte“ bleibt von all dem unberührt:
„24-Stunden-Betreuungskräfte“ müssen nach wie vor keine Quarantäne absolvieren, solange bei Einreise ein negatives, durch einen Arzt ausgestelltes Testergebnis vorgelegt wird. Da unsere Pflegekräfte vor Anreise flächendeckend getestet werden, erfüllen wir auch weiterhin alle notwendigen Anforderungen. Die Versorgung der Pflegebedürftigen bleibt gesichert.
Den Wortlaut der Einreiseverordnung können Sie hier nachlesen: Einreiseverordnung.
Den Wortlaut der Muster-Quarantäne Verordnung, in dem die für uns relevante Ausnahme geregelt wird und welche durch die Länder umgesetzt wurde, finden Sie hier: Musterquarantäne-Verordnung.