Kapazitäten der Testlabore stoßen an ihre Grenzen
Ab 9. November strengere Quarantäne-Regeln – Ausnahmen für die “24h Pflege”
07.11.20 – 18:17 Uhr/MW – Angesichts stark steigender Infektionszahlen warnen Labore vor einer Überlastung bei der Auswertung von Corona-Tests. Die Testkapazität sei bundesweit erstmalig zu 100 Prozent ausgereizt, teilte der Verband der akkreditierten Labore in der Medizin am Dienstag auf Basis von Daten aus 162 Laboren mit. Inzwischen sei „die rote Ampel überfahren“ worden.
Bei Fortsetzung einer solchen Überflutung mit Proben oder einem möglichen Geräte- oder Personalausfall drohe ein Zusammenbruch der Versorgung. Nötig sei, die Testkapazitäten deutlich stärker auf besonders dringliche Fälle zu konzentrieren.
Die Reaktion: RKI empfiehlt neue Teststrategie
Das Robert-Koch-Institut hat auf diese Entwicklung reagiert und empfiehlt die Änderung der Strategie für die COVID-19-Tests. Symptome, die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe und die Wahrscheinlichkeit, dem Corona-Virus ausgesetzt gewesen zu sein, sind nun wichtige Kriterien für einen Corona-Test. Liegt mindestens eines der folgenden Kriterien vor, empfiehlt das RKI, einen Test durchzuführen.
Neue Corona-Test-Kriterien des RKI im Überblick
- bei schweren Symptomen (Bronchitis oder Pneumonie, Atemnot oder Fieber)
- Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
- bei unklaren Symptomen und Kontakt zu nachgewiesenem COVID-19-Fall
Bei leichteren Symptomen von Atemwegserkrankungen sollen Personen in Zukunft nach Empfehlung des RKI nur getestet werden:
- bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
- bei einer Tätigkeit im Pflegebereich, in Arztpraxen oder im Krankenhaus
- Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19-Fall
- Kontakt im Haushalt oder zu einem Cluster von Personen mit akuten Symptomen ungeklärter Ursache
- Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet oder Gebiet mit hoher lokaler Inzidenz (> 35/100.000)
- weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen, wie Lehrer, Trainer oder Erzieher oder zu Risikopatienten
Neue Regelungen bei Einreise aus Risikogebieten ab dem 9. November
Für Einreisende aus einem Risikogebiet gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht von 10 Tagen (zuvor 14 Tage). Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu beenden, besteht künftig grundsätzlich erst nach fünf Tagen. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Personengruppen. Hierzu zählt die “24 Stunden Pflege”. Das bedeutet, dass unsere einreisenden Pflegekräfte von der Quarantänepflicht ab dem 1. Tag befreit werden können, wenn ein negatives Test-Ergebnis vorliegt.
Anerkennung von Antigen-Tests
Das RKI hat in ihrer Testverordnung die Antigen-Tests (Schnelltests) als akzeptierten Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 aufgenommen. Das heißt, dass neben dem PCR-Test auch der Antigen-Schnelltest als Nachweis und somit zur Befreiung von der Quarantänepflicht genutzt werden kann.
Wie geht Pflegehelden damit um?
Bei uns steht die Sicherheit aller Beteiligen im Vordergrund. Daher haben wir bereits eigene zentrale Anlaufstellen errichtet, um die Pflegekräfte auf dem Weg zum Kunden einem Antigen-Test zu unterziehen. Medizinisches Personal steht dafür ab Dienstag bereit. Bei Vorliegen eines negativen Ergebnisses erfolgt dann die Weiterfahrt zum Kunden. Da laut aktuellen Informationen ein hier vorgenommener Antigen-Test als direkter Nachweis gilt, kann die Pflegekraft die Arbeit sofort aufnehmen.