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- Hilfsmittel für Senioren
Gehhilfen
Aufstehen, zum Bäcker um die Ecke laufen oder Treppensteigen – was vielen Menschen leichtfällt, ist für Pflegebedürftige oft eine große Herausforderung. Mit Gehhilfen können sie Hürden im Alltag nehmen und selbstständiger leben. Wir geben Ihnen einen Überblick über verfügbare Gehhilfen und informieren Sie über die Möglichkeit, die Pflegekasse an den Kosten zu beteiligen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gehhilfen unterstützen die Fortbewegung bei vorhandenen Einschränkungen der Mobilität. Es gibt Gehhilfen für die Wohnung und für die Nutzung im öffentlichen Raum.
- Gehhilfen erfordern eine Restkraft in den Beinen, zur besonders einfachen Fortbewegung eignet sich eine Gehhilfe mit Rädern.
- Liegt eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit einer Gehhilfe vor, trägt die Krankenkasse die Kosten für ein Standardmodell abzüglich einer geringen Zuzahlung von 10 Euro je Hilfsmittel.
Was ist eine Gehhilfe?
Die Bezeichnung „Gehhilfe“ ist ein Oberbegriff für verschiedene Hilfsmittel zur Mobilitätssteigerung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung führt dazu in seinem Hilfsmittelverzeichnis Gehhilfen für unterschiedliche Formen der Beeinträchtigung auf. Sie orientieren sich an verschiedenen Bedürfnissen eingeschränkter Mobilität und unterscheiden sich nach Produkten für den Innen- und Außenbereich. Typisch ist die vergrößerte Unterstützungsfläche durch die Gehhilfe, die den Stand und Gang verbessert. Wer eine Gehhilfe nutzt, belastet die oberen Extremitäten zwar mehr, entlastet damit aber die unteren Extremitäten, die womöglich schwach oder erkrankt sind.
Gehhilfen nach dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
Im Hilfsmittelverzeichnis, das Ärzt:innen als Grundlage für Verordnungen dient, gibt es in der dafür eigens geschaffenen Produktgruppe 10 verschiedene Formen von Gehhilfen für Erwachsene.
Gehhilfen für den Innenraum (Produktgruppe 10.46) | Gehgestelle
Gehwagen (z. B. Rollator)
Gehübungsgeräte
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Gehhilfen für den Innen- und Außenbereich / Straßenverkehr (10.50) | Hand-/Gehstöcke
Unterarmgehstützen
Achselstützen
Fahrbare Gehhilfen
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Gehhilfen ohne speziellen Anwendungsort (Produktgruppe 10.99) | Zubehör
Sonstige Gehhilfen
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Welche Gehhilfen gibt es?
Wenn Sie sich im Sanitätshaus nach einer Gehhilfe umsehen, merken Sie schnell, dass es viele Modelle gibt. Sie können zwischen orthopädischen Gehhilfen, klappbaren Gehhilfen, elektrischen Gehhilfen für Senior:innen und solchen Gehhilfen wählen, mit denen Sie Treppensteigen können. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Gehhilfen für Senior:innen:
- Gehgestelle (auch Gehbock oder Gehbarren genannt) bestehen aus einem Rahmen mit vier Stützpunkten. Die nutzende Person hebt das Gestell bei jedem Schritt in der Vorwärtsbewegung etwas an, während sie sich beim Gehen mit beiden Händen auf dem Gestell abstützt.
- Gehwagen sind nichts anderes als Gehgestelle, die mit Rädern ausgestattet sind und daher nicht bei jedem Schritt angehoben werden müssen. Es gibt hier Sonderformen, die eine Bedienung auch ermöglichen, wenn die Greiffähigkeit nur noch eingeschränkt vorhanden ist.
- Während Gehwagen meist im Innenbereich zum Einsatz kommen, eignen sich Rollatoren insbesondere auch für die Nutzung im Außenbereich. Sie zeichnen sich oft durch weitere Ausstattungsmerkmale, wie Sitzflächen oder Stockhalterungen, aus.
- Eine Sonderform von Rollatoren sind Delta-Gehräder, die lediglich drei Rollen haben. Dadurch sind sie weniger kippsicher, dafür jedoch besonders beweglich, sodass sie häufig im Innenbereich verwendet werden.
- Mehrfußgehhilfen sehen im oberen Bereich aus wie ein Gehstock, haben am Ende des Stocks, zur Steigerung der Stabilität, aber nicht nur ein, sondern zwischen drei und fünf Standbeinen.
- Unterarmgehstützen sind auch als Krücken bekannt. Sie kommen vorwiegend bei temporären Mobilitätseinschränkungen oder jüngeren Personen zum Einsatz. Aufgrund der hohen Beanspruchung der körperlichen Muskulatur eignen sich die Unterarmgehstützen nur bedingt für ältere Menschen. Sonderformen sind die amerikanischen Achselstützen, die einen zusätzlichen Stützpunkt unter der Achsel aufweisen, sowie Arthritisstützen, bei denen der Unterarm fixiert ist und die Handgelenke so geschont werden. Alle Formen sollten nur temporär genutzt werden, da sie dauerhaft Haltungsschäden begünstigen.
- Einfache Gehstöcke eignen sich für Personen mit Mobilitätseinschränkungen häufig nicht oder nur eingeschränkt, da sie nicht genügend stabil sind. Es gibt aber zum Beispiel Gehstöcke aus Metall, die nicht nur höhenverstellbar sind, sondern durch ergonomische Griffe auch für einen guten Halt sorgen. Streng genommen gehören auch Wander- oder Spazierstöcke zu den Gehhilfen.
Achtung: Rollstühle sind keine Gehhilfen
Entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses zählen Rollstühle nicht mehr zu den Gehhilfen, denn – wie der Name schon sagt – unterstützen Gehhilfen das Gehen und setzen so eine Restkraft in den Beinen und eine noch eigenständige Fortbewegung voraus. Rollstühle und Elektromobile finden sich daher im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 18.
Gehhilfen kaufen: Tipps für die Anschaffung
Für den Kauf einer Gehhilfe benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Im Prinzip kann sich jede Person, die das Bedürfnis nach einer Gehhilfe hat, beispielsweise eine günstige Variante beim Discounter kaufen. Das birgt allerdings die Gefahr, dass aufgrund der fehlenden individuellen Anpassung Haltungsschäden folgen und sich die Probleme beim Gehen dauerhaft eher verschlimmern als verbessern. Auch ohne Rezept empfiehlt sich beim Kauf deshalb unbedingt eine Beratung im Fachhandel.
Lässt die Mobilität im Alter oder aufgrund einer Erkrankung nach, sollten Sie die Anschaffung einer Gehhilfe mit einem Arzt oder einer Ärztin besprechen. Stellen Mediziner:innen eine Verordnung über die Notwendigkeit aus, trägt die Krankenkasse die Kosten abzüglich einer geringen Eigenbeteiligung.
Wie finanziere ich die Gehhilfe am besten?
Die Finanzierung der Gehhilfe kann entweder als Selbstzahler:in oder über die Krankenkasse erfolgen. Trägt diese die Kosten, fällt lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von 10 Euro je Hilfsmittel an. Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind:
- Das Hilfsmittel muss im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein.
- Sie entscheiden sich für ein günstiges Standardmodell.
- Es liegt eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit vor.
Wünschen Sie sich beispielsweise ein Modell mit einer gehobenen Ausstattung, die über das Standardmodell hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Bei der Anschaffung einer Gehhilfe ohne medizinische Notwendigkeit müssen Sie ebenfalls selbst für die Kosten aufkommen.
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Anschaffung einer Gehhilfe
Der Kauf einer Gehhilfe benötigt keine ärztliche Verordnung. Im Prinzip kann sich jede Person, die das Bedürfnis nach einer Gehhilfe hat, z. B. eine günstige Variante beim Discounter kaufen. Das birgt allerdings die Gefahr, dass aufgrund der fehlenden individuellen Anpassung Haltungsschäden folgen und sich die Probleme beim Gehen dauerhaft eher verschlimmern als verbessern. Auch ohne Rezept empfiehlt sich beim Kauf deshalb unbedingt das Aufsuchen des Fachhandels.
Lässt die Mobilität im Alter oder aufgrund einer Erkrankung nach, ist es darüber hinaus angebracht, die Anschaffung einer Gehhilfe mit einem Arzt oder einer Ärztin zu besprechen. Stellt diese*r eine Verordnung über die Notwendigkeit aus, trägt die Krankenkasse die Kosten abzüglich einer geringen Eigenbeteiligung.
Finanzierung der Gehhilfe
Die Finanzierung der Gehhilfe kann entweder als Selbstzahler*in oder über die Krankenkasse erfolgen. Trägt diese die Kosten, fällt lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von 10 Euro je Hilfsmittel an. Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind:
- Das Hilfsmittel muss im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein.
- Sie entscheiden sich für ein günstiges Standardmodell.
- Es liegt eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit vor.
Wünschen Sie beispielsweise ein Modell mit einer gehobenen Ausstattung, die über das Standardmodell hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Bei der Anschaffung einer Gehhilfe ohne medizinische Notwendigkeit müssen Sie ebenfalls selbst für die Kosten aufkommen.
FAQ – Häufige Fragen zu Gehhilfen
Was fällt alles unter Gehhilfen?
Gehstöcke, Gehwagen, Unterarmstützen und vieles mehr zählen zu den Gehhilfen. Eine genaue Auflistung bietet das Hilfsmittelverzeichnis in der Produktkategorie 10.
Was kostet eine Gehhilfe?
Das kommt auf das Modell, die Ausstattung und den Hersteller an – Qualitätsware aus dem Fachhandel ist meist teurer als Gehhilfen aus dem Discounter.
Braucht man eine ärztliche Verordnung für eine Gehhilfe?
Nicht zwangsläufig, denn jede Person kann sich grundsätzlich selbst eine Gehhilfe anschaffen. Wer eine ärztliche Verordnung besitzt, kann die Krankenkasse allerdings an den Kosten beteiligen, dann kommt auf Versicherte nur noch ein Betrag von zehn Euro pro Hilfsmittel zu.