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- Pfalz
Pflegefinanzierung: Wir helfen unseren Kunden bei der Finanzierung ihres Pflegebedarfs
Die Pflege der Liebsten ist mit viel Organisation, aber auch mit Kosten verbunden. In Gesprächen mit unseren Kunden und Interessenten der „24-Stunden-Pflege“ erhalten wir wiederholt einen Eindruck davon, wie wichtig das Thema für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ist. Wir von den Pflegehelden® Pfalz geben unseren Kunden daher entscheidende Tipps für die Pflegefinanzierung und vermitteln auf Wunsch Ansprechpartner für weiterführende Informationen.
In der Region Pfalz vertreten wir die Standorte Offenbach bei Landau, Kaiserslautern, Trier, Speyer und Bad Kreuznach. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und aufgrund unserer langjährigen Expertise wissen wir, dass die Pflegekasse eine wichtige Stütze bei der Pflegefinanzierung ist. Mit ihr stehen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verschiedenste Angebote zur Entlastung bereit. Hinweise zu besonderen Unterstützungsleistungen wie der Verhinderungspflege oder zu steuerlichen Vorteilen helfen unseren Kunden dabei, alle Finanzierungsquellen zu berücksichtigen. In einem ersten Schritt erkundigen wir uns zunächst, ob ein Pflegegrad vorliegt. In dem Fall können Familien auf eine Auswahl an Pflegeleistungen zurückgreifen. Gerne geben wir hier einige Tipps, eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei der Pflegekasse – auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Kontakt.
Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:
Ferdinand Schupp, Geschäftsführer Pflegehelden® Pfalz:
„In der Region Pfalz betreuen wir Menschen in Offenbach bei Landau, Kaiserslautern, Trier, Speyer und Bad Kreuznach. Durch das große Einzugsgebiet kommen wir mit vielen Familien in Kontakt, die einen pflegebedürftigen Angehörigen haben. An erster Stelle steht für die Interessenten eine liebevolle Betreuung, aber natürlich ist auch die Finanzierung eine wichtige Angelegenheit. Neulich saß mir Familie Heppner gegenüber. Sie erfragte bei mir ganz konkret, ob sich durch die neue Pflegereform zusätzliche Finanzierungsmittel ergeben, die sie für die 24-Stunden-Pflege nutzen können. Erfreulicherweise konnte ich der Familie mitteilen, dass das Pflegegeld im Januar 2024 angestiegen ist und für eine Betreuungskraft eingesetzt werden kann. Außerdem gab ich Familie Heppner noch einen Hinweis zu steuerlichen Vorteilen und klärte sie über die Option der Verhinderungspflege auf. Mich freut es immer wieder, zu sehen, dass Familien durch diese und weitere Informationen eine finanzielle Entlastung erfahren.“
CHECKLISTE
Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”
Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann.
CHECKLISTE
Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”
Wie unterstützt die Pflegekasse bei der Pflegefinanzierung?
Pflegekassenleistungen sind mit Blick auf die Pflegefinanzierung eine wichtige Säule – hier stehen Geld- und Sachleistungen zur Verfügung. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch ein Pflegegrad. Wir von den Pflegehelden® Pfalz raten deshalb unseren Kunden unbedingt mit der Pflegekasse zu prüfen, ob die Zuteilung eines Pflegegrads möglich ist.
Folgende Leistungen kommen dann infrage:
- Pflegesachleistungen: Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen dabei ein Budget für professionelle Pflegeleistungen (ambulanter Pflegedienst) zur Seite.
- Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 erhält Ihr Angehöriger Pflegegeld zur freien Verfügung. Dies können Sie unter anderem für eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Pfalz einsetzen.
- Tages- und Nachtpflege: Eine stundenweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist mit einem festgelegten Budget für die Tages- und Nachtpflege realisierbar.
- Vollstationäre Pflege: Ist es nicht möglich, den Pflegebedürftigen zu Hause zu versorgen, ist eine Pflegeeinrichtung eine Alternative. An den Pflegekosten beteiligt sich die Pflegekasse.
- Kurzzeitpflege: Eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einem Pflegeheim ist beispielsweise bei einem vorübergehend hohen Pflegebedarf sinnvoll. Die Pflegekasse beteiligt sich auch hier an den entstehenden Kosten.
Staatliche Zuschüsse und Förderungen sind eine Option
Verschiedene Kostenträger können sich an der Pflegefinanzierung beteiligen. Unser Tipp: Informieren Sie sich beispielsweise bei der Pflegekasse oder bei der Kommune, welche Leistungen Ihrem Angehörigen in seinem individuellen Fall zustehen.
Folgende Ansprechpartner gibt es im Pflegefall:
- Pflegekasse: Die Pflegekasse bietet in der Regel die größte Unterstützung bei der Pflegefinanzierung. Neben den klassischen Pflegekassenleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige auch einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Mit bis zu 4000 Euro pro Einzelmaßnahme bauen Sie Barrieren im Wohnumfeld für Ihren Angehörigen ab. Informieren Sie sich auch unbedingt über die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale – die hier vorgesehenen 40 Euro monatlich sind für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Masken einsetzbar.
- Staat/Kommunen: Die Pflegesituation kann Berücksichtigung bei der Steuererklärung finden. Als pflegender Angehöriger können Sie den sogenannten Pflegepauschbetrag geltend machen. Ihr Familienmitglied hat die Möglichkeit, Krankheitskosten oder Medikamente abzusetzen. Zudem ist es sinnvoll, sich bei der Kommune nach Wohnungsbauförderungsprogrammen oder weiteren Entlastungsmöglichkeiten zu informieren.
- KfW-Bank: Ist Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ein Begriff? Sie bietet unter anderem Zuschüsse und Kredite an, um einen altersgerechten Umbau im Wohnumfeld zu unterstützen. Unser Tipp: Informieren Sie sich über den Kredit 159 oder den Zuschuss 455-B.
Verpflichtend und freiwillig: Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
In Deutschland müssen sich Bürger mit der Pflegeversicherung beschäftigen und so für den Bedarfsfall absichern. Gesetzlich Versicherte müssen sich darum aber nicht gesondert kümmern, für sie entsteht automatisch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung. Privatversicherte sind jedoch dazu angehalten, eine zusätzliche Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus können folgende freiwillige Zusatzversicherungen sinnvoll sein:
- die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht im Pflegefall ein festgelegtes Tagegeld – hier ist der Pflegegrad Ihres Angehörigen entscheidend.
- die Pflegerentenversicherung stellt im Pflegefall eine monatliche Rente bereit.
- die Pflegekostenversicherung kommt für tatsächlich entstandene Pflegekosten, beispielsweise durch eine ambulante Pflege, auf.
Gut zu wissen!
Wir von den Pflegehelden® Pfalz weisen auch gerne auf die sogenannte Pflege-Bahr-Versicherung hin. Dabei handelt es sich um eine staatlich unterstützte private Pflegezusatzversicherung, die Sie freiwillig abschließen können.
Müssen Kinder im Pflegefall der Eltern die Pflegekosten tragen?
Bei unserer Arbeit begegnen wir oft Personen, die sich für ihre Eltern eine umfassende Pflegelösung wünschen. Können Pflegebedürftige die Finanzierung nicht aus eigener Kraft stemmen, fragen sich die Kinder, ob sie sich an der Finanzierung beteiligen müssen. Unter Umständen kann das durchaus sein. Allerdings besteht eine Verpflichtung erst dann, wenn Kinder pflegebedürftiger Eltern ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder mehr erreichen. Neben dem Bruttolohn sind hier auch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etwaige Mieteinnahmen und Kapitalerträge von Interesse. Das Wohneigentum bleibt dabei unberücksichtigt.
Konkrete Unterstützung für pflegende Angehörige mit Job
Wir von den Pflegehelden® Pfalz wissen, dass die häusliche Pflege und ein Arbeitsverhältnis eine doppelte Belastungssituation bedeutet.
Die Pflegekasse unterstützt dabei mit verschiedenen Leistungen:
- Pflegeunterstützungsgeld: Um im Ernstfall pflegerische Angelegenheiten zu regeln, können Sie der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben. In dieser Zeit erhalten Sie auf Wunsch das Pflegeunterstützungsgeld.
- Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag ist für alle Personen mit einem Pflegegrad vorgesehen und beträgt 125 Euro. Den Betrag können Sie für Entlastungsleistungen und Betreuungsangebote nutzen.
- Verhinderungspflege: Um in Ihrer Abwesenheit eine Ersatzpflegekraft zu organisieren, stellt die Pflegekasse ein Budget für die Verhinderungspflege bereit.
Die Pflegehelden® Pfalz vermitteln Ihnen eine liebevolle Betreuungskraft
Im Pflegefall sind Zuverlässigkeit und eine lückenlose Versorgung besonders wichtig. Trotzdem dürfen die Herzlichkeit und eine liebevolle Alltagsgestaltung nicht fehlen. Wir von den Pflegehelden® Pfalz vermitteln Ihnen gerne eine “24-Stunden-Pflegekraft”, die Sie und Ihren Angehörigen entlastet. Dabei berücksichtigen wir gerne Ihre finanziellen Rahmenbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an das Team von Ferdinand Schupp, dem eine persönliche Betreuung mit viel Herz besonders wichtig ist.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung
Kann ich weitere finanzielle Unterstützung für die Pflege erhalten?
Für einige pflegebedürftige Menschen stehen staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe im Pflegefall bereit.
Gibt es weitere Finanzierungsoptionen für die Pflege?
Neben den üblichen Pflegekassenleistungen kann eine private Pflegezusatzversicherung dabei helfen, die Pflege zu finanzieren.
Was bedeutet das Schonvermögen mit Blick auf die Pflege?
Pflegebedürftige sind nicht dazu angehalten, ihr gesamtes Vermögen für die Pflege aufzuwenden. Einzelpersonen steht bis zu 10.000 Euro und verheirateten Paaren bis zu 20.000 Euro Schonvermögen zu.