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Eine Patientenverfügung ist keine Frage des Alters – sie ist für jeden wichtig

Die wenigsten Menschen möchten sich in jungen Jahren oder im mittleren Alter, wenn es ihnen gesundheitlich gut geht und sie sich fit fühlen, mit einer Patientenverfügung beschäftigen. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein wichtiges Dokument, von dessen Existenz maßgeblich abhängt, welche Befugnisse Ärzte haben, wenn Sie in eine lebensbedrohliche Situation geraten und zeitweilig oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Der Zweck einer Patientenverfügung

Vielleicht haben Sie bereits eine ungefähre Vorstellung davon, was passieren soll, wenn Sie infolge Ihres Alters, aufgrund einer Krankheit oder wegen eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen in Bezug auf medizinische Behandlungen zu treffen. Das sind die Gedanken, die Sie zu Papier bringen sollten, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Das gilt für Menschen aller Altersgruppen. Denn jeder kann in die Situation kommen, aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig zu sein. Vielleicht befinden Sie sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, liegen im Wachkoma oder haben infolge eines Unfalls oder Schlaganfalls Gehirnschädigungen erlitten. Auch eine fortschreitende Demenzerkrankung ist beispielhaft für solche Ausnahmesituationen, in denen eine Patientenverfügung angeraten ist.

Für welche Situationen eine Patientenverfügung Vorsorge trifft

Niemand möchte darüber nachdenken, was passiert, wenn er aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder seines Alters nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Sicher haben Sie jedoch eine ungefähre Vorstellung davon, welchen medizinischen Behandlungen Sie dann zustimmen würden und welchen nicht. Diese Gedanken sollten Sie nicht im Kopf behalten, sondern in einer Patientenverfügung zu Papier bringen. Und das gilt für Menschen jeden Alters, denn Unfall und Krankheit können jeden treffen. Umfragen zufolge hat jeder Vierte unter 60 Jahren eine Patientenverfügung, während es bei den älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr immerhin jeder Zweite ist.

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zulassen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu bilden oder frei zu äußern. Möglicherweise liegen Sie im Koma oder befinden sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Weitere Situationen, in denen es maßgeblich auf eine Patientenverfügung ankommt, sind Gehirnschädigungen, die durch einen Unfall oder Schlaganfall verursacht wurden, eine fortschreitende Demenzerkrankung oder wenn der Patient als lebenserhaltende Maßnahme künstlich ernährt werden muss. Der Arzt ist an Ihren, in der Patientenverfügung schriftlich formulierten Willen gebunden. Diesen muss er in einem Gespräch mit einem Bevollmächtigten oder Betreuer abstimmen und entsprechend umsetzen. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Patientenverfügung wirksam ist.

Der Inhalt einer Patientenverfügung

„Das Problem ist“, erklärt Kerstin Machwitz, die Agenturleiterin der Pflegehelden OWL, „dass manche Verfügungen zu ungenau formuliert sind, weil eine konkrete Benennung medizinischer Maßnahmen fehlt“. So wundert es nicht, dass die Inhalte von Patientenverfügungen oftmals Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) sind. Nach Auffassung des BGH ist eine Patientenverfügung hinreichend bestimmt, wenn die Behandlungssituationen darin konkret benannt sind, für die die Verfügung gelten soll. Noch eindeutiger ist die Rechtslage, wenn die Maßnahmen konkret benannt werden, die vom Patienten nicht gewollt und die erlaubt sind. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn Sie in einer Patientenverfügung mitteilen, dass Sie in Würde sterben möchten. Es reicht auch nicht aus, wenn Sie formulieren, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Grundsätzlich sind Ärzte an den in einer Patientenverfügung formulierten Willen gebunden.

Pflegehelden Patientenverfuegung OLogo

Die nachfolgenden Punkte sollten in jeder Patientenverfügung enthalten sein:

  • Schmerz- und Symptombehandlung: Hier ist es wichtig, die jeweiligen Situationen konkret zu benennen, also in welchen Situationen Sie eine Schmerzbehandlung wünschen und wann nicht.
  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Sie können auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten oder nicht. Möglicherweise differenzieren Sie zwischen lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem Unfall und lebenserhaltenden Maßnahmen im Endstadium einer Krankheit.
  • Wiederbelebung: Auch hier entscheiden Sie, in welchen Situationen Sie wiederbelebt werden möchten und wann Sie eine Wiederbelebung ablehnen.
  • Blutübertragungen: Sie entscheiden, ob Sie Blutübertragungen befürworten oder ablehnen.
  • Künstliche Ernährung und künstliche Beatmung: In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und in welchen Situationen Sie künstlich ernährt und künstlich beatmet werden möchten.
  • Hinweis auf weitere Vollmachten: In einer Patientenverfügung sollten Sie außerdem darauf hinweisen, ob und welche weiteren Vollmachten es gibt, zum Beispiel eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass viele Menschen der Meinung sind, dass Angehörige, also Ehepartner und Kinder, automatisch bevollmächtigt sind. Diese Annahme ist falsch. Ohne eine schriftliche Ermächtigung kann niemand anstelle von Ihnen Entscheidungen für Sie treffen. Vergessen Sie nicht, in einer Patientenverfügung auf weitere vorhandene Vollmachten hinzuweisen, zum Beispiel auf eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder nicht automatisch bevollmächtigt sind, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Auch dazu braucht es konkrete Angaben.

Eine Patientenverfügung aufsetzen

Sie können eine Patientenverfügung selbst erstellen. Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen. Eine verlässliche Quelle sind die Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, wo Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html  weitere Informationen über die Patientenverfügung und auch einzelne Textbausteine als Formulierungshilfe finden. Lassen Sie sich bezüglich der genauen Inhalte von fachkundigen Personen beraten. Es gibt spezielle Dienstleister, zum Beispiel Pflegedienste, Seniorenberater und Rechtsanwälte, die Sie beraten und auch bei den Formulierungen helfen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und fragen Sie ihn, ob alle wichtigen Punkte in Ihrer Patientenverfügung enthalten sind. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass Sie im Zeitpunkt der Abfassung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren. „Sie sollten“, so Kerstin Machwitz, die Leiterin der Pflegehelden OWL, „Ihre Patientenverfügung regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren. Empfehlenswert ist ein Rhythmus von zwei Jahren, nach denen Sie sich immer wieder überlegen, ob die von Ihnen in der Patientenverfügung genannten Maßnahmen noch immer in dieser Form aktuell sind. Sofern Sie Änderungen vornehmen, bestätigen Sie diese jedes Mal mit Ihrer Unterschrift und dem Datum.“

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine Patientenverfügung aufzusetzen:

  • Sie können sie selbst erstellen. Ein Muster für eine Patientenverfügung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesjustizministeriums auf. Bei der Abfassung sollten Sie sich dennoch von einer fachkundigen Person beraten lassen.
  • Es gibt auf Patientenverfügungen spezialisierte Dienstleister, die ihre Leistungen zu einem fairen Preis in Vorsorgepaketen anbieten.
  • Teurer sind Rechtsanwälte, die mit Ihnen gemeinsam eine Patientenverfügung formulieren.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

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Kerstin Machwitz
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