Neues Gesetz zur Unterstützung der Familienpflege
Das Ziel: Pflege und Beruf besser miteinander vereinbaren!
Das seit 01.Januar 2012 geltende Gesetz zur Familienpflegezeit soll es möglich machen, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.
In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren.
Zur Erläuterung aller Details hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Website erstellt.
Alle Infos kann man unter www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit einsehen.