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- Freiburg
Pflegefinanzierung: Wir helfen bei der Finanzierung Ihres Pflegebedarfs
Immer wieder erfahren wir in unseren Gesprächen mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, wie herausfordernd die Finanzierung der Pflege ist. Das betrifft sowohl die Unübersichtlichkeit der Ansprechpartner und Finanzierungsmöglichkeiten als auch die finanzielle Belastung der Familien
Unsere Erfahrung zeigt: Die Pflegekasse bietet Menschen mit einem Pflegegrad und pflegenden Angehörigen viele Unterstützungsangebote. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Kund:innen dabei zu unterstützen, alle Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Zu Beginn prüfen wir gemeinsam, ob ein Pflegegrad vorliegt und wie das entsprechende Pflegegeld eingesetzt werden kann. Außerdem besprechen wir mit den Angehörigen, wie sie die Verhinderungspflege einsetzen können und welche steuerlichen Vorteile für sie möglich sind. Wir von den Pflegehelden® Freiburg informieren Sie jederzeit gerne über Finanzierungsmöglichkeiten und Optionen.
Praxisnahe Erlebnisse aus dem Pflegehelden-Alltag:
Vor einiger Zeit informierte sich Familie Huber bei mir zu den anstehenden Änderungen, die sich durch die neue Pflegereform ergeben. Gemeinsam haben wir wichtige Eckpunkte zusammengetragen und besprochen, welche Änderungen sich für sie dadurch ergeben. Bei meinem letzten Hausbesuch stellte sich schließlich heraus, dass sie noch nicht alle Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Pflege ausgeschöpft haben. Wir informierten sie über steuerliche Vorteile und das Budget für die Verhinderungspflege – dadurch konnten wir die Familie entlasten, was mich persönlich sehr freut.
CHECKLISTE
Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”
Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann.
CHECKLISTE
Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”
Wie unterstützt die Pflegekasse die Pflegefinanzierung?
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner ist, wenn es um die Pflegefinanzierung geht. Wir legen unseren Kund:innen deshalb nahe, sich an die Pflegekasse zu wenden. Schließlich gewährt diese immer dann Leistungen, wenn Versicherte einen anerkannten Pflegegrad von 1-5 besitzen.
Viele Pflegebedürftige nehmen beispielsweise folgende Leistungen in Anspruch:
- Pflegesachleistungen: Mit dem an den Pflegegrad gekoppelten Budget können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
- Pflegegeld: Das zur freien Verfügung stehende monatliche Pflegegeld geben Pflegebedürftige häufig an pflegende Angehörige weiter oder beschäftigen damit eine „24-Stunden-Pflegekraft“ bei den Pflegehelden® Freiburg.
- Tages- und Nachtpflege: Damit können Sie Ihren Angehörigen für einige Stunden in einem Pflegeheim unterbringen.
- Vollstationäre Pflege: Das Budget der Pflegekasse dient dazu, die Pflegekosten im Pflegeheim zu verringern.
- Kurzzeitpflege: Wenn eine vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim sinnvoll ist, unterstützt Sie die Kurzzeitpflege.
Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen und verschiedenen Förderungen
Wir von den Pflegehelden® Freiburg unterstützen dabei, die finanzielle Last auf mehrere Schultern zu verteilen. Deshalb motivieren wir unsere Kund:innen, sich bei verschiedenen Kostenträgern zu informieren.
Dazu zählen:
- Pflegekasse: Neben den bereits erwähnten Unterstützungsleistungen gewährt die Pflegekasse beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Badumbau. Das Pflegehilfsmittelbudget in Höhe von 40 Euro monatlich unterstützt bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Masken oder Handschuhen.
- Staat/Kommunen: Personen, die auf “Essen auf Rädern” angewiesen sind, jedoch finanzielle Einschränkungen haben, können Zuschüsse vom Sozialamt erhalten. Kommunen bieten außerdem häufig Wohnungsbauförderungsprogramme an. Wer bei der Steuer sparen möchte: Pflegende Angehörige profitieren von Steuererleichterungen durch einen Pflegepauschbetrag, Pflegebedürftige können hingegen Krankheitskosten und Medikamente steuerlich geltend machen.
- KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) spielt eine indirekte Rolle in der Pflege, indem sie Kredite und Zuschüsse bereitstellt, um altersgerechte Umbauten und die Reduzierung von Barrieren zu unterstützen. Interessant sind hier der Kredit 159 und der Zuschuss 455-B.
Pflicht und Kür: Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
Seit 1995 besteht in Deutschland die Verpflichtung für Menschen, sich über eine Pflegeversicherung abzusichern. Für Kassenpatienten erfolgt dies automatisch, da ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekassen-Mitgliedschaft einschließt. Privatversicherte müssen eine separate Pflegepflichtversicherung abschließen.
Sie möchten sich zusätzlich freiwillig versichern? Das klappt unserer Ansicht nach mit Folgendem:
- Pflegetagegeldversicherung: Gewährt ein festes Tagegeld im Pflegefall, abhängig vom Pflegegrad.
- Pflegerentenversicherung: Zahlt eine monatliche Rente im Pflegefall, abhängig vom Pflegegrad.
- Pflegekostenversicherung: Erstattet tatsächlich entstandene Pflegekosten, die zum Beispiel in den Bereich der ambulanten Pflege fallen.
Gut zu wissen!
Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine staatlich unterstützte private Pflegezusatzversicherung und besonders beliebt. Deshalb geben wir unseren Kund:innen auch diesbezüglich einen Tipp.
Wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden: wann müssen Kinder zahlen?
Wenn die eigene Mutter zum Pflegefall wird, stellen sich unsere Kund:innen oft die Frage, wer für die Finanzierung aufkommt, wenn die Pflegebedürftigen es selbst nicht können. Unter bestimmten Umständen können Kinder verpflichtet sein, die Pflegekosten für ihre Eltern zu übernehmen.
Wichtig zu wissen: Die Verpflichtung tritt erst ein, wenn Kinder ein Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro erreichen. Der sogenannte Elternunterhalt berücksichtigt dabei nicht das Wohneigentum, allerdings neben dem Bruttolohn auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Kapitalerträge und Mieteinkünfte.
Finanzielle Unterstützung für berufstätige, pflegende Angehörige
Wir wissen, wie herausfordernd es sein kann, die Pflege mit der Berufstätigkeit in Einklang zu bringen. Neben der Familienpflegezeit und der Pflegezeit, in denen Berufstätige nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten, stehen weitere Hilfen bereit.
- Pflegeunterstützungsgeld: Wenn Sie sich um unvorhersehbare wichtige Pflegeangelegenheiten kümmern müssen, können Sie sich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Für die Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
- Entlastungsbetrag: Für pflegebedürftige Personen steht monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann für Dienstleistungen (z.B. Betreuungsangebote, Haushaltshilfe) genutzt werden, die auch Angehörige entlasten.
- Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege bietet Unterstützung, wenn Sie als pflegende Person vorübergehend durch Krankheit oder berufliche Verpflichtungen verhindert sind. In solchen Fällen ermöglicht die Verhinderungspflege den Einsatz einer Ersatzpflegekraft für die häusliche Pflege.
Pflegehelden® Freiburg vermittelt Ihnen eine günstige Pflegelösung
Sie sind auf der Suche nach einer Pflege, die Rücksicht auf Ihre finanziellen Rahmenbedingungen nimmt, möchten Ihren Angehörigen aber vollumfänglich versorgt wissen? Wir von den Pflegehelden® Freiburg vermitteln Ihnen gerne eine sogenannte „24-Stunden-Pflegekraft“, die sich um die Grundpflege kümmert und die Betreuung und die Haushaltsführung in den Mittelpunkt rückt. Für nähere Informationen können Sie sich gerne an das lokale Pflegehelden-Team in Freiburg wenden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung
Kann ich zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Pflege erhalten?
Ja, neben den Leistungen der Pflegekasse können Pflegebedürftige prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe, wie die Hilfe zur Pflege, haben.
Gibt es alternative Finanzierungsoptionen für die Pflege?
Neben den staatlichen Leistungen bieten private Pflegezusatzversicherungen eine Möglichkeit, sich zusätzlich abzusichern und bestimmte Kosten zu decken, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden.
Wie wirkt sich das Schonvermögen auf die Pflegefinanzierung aus?
Das Schonvermögen, das Pflegebedürftigen gewährt wird, schützt einen bestimmten Betrag ihres Vermögens vor der Verwendung zur Finanzierung der Pflegekosten. Einzelpersonen dürfen dabei bis zu 10.000 Euro behalten, während Ehepaare 20.000 Euro Schonvermögen haben.