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Tipps zur Finanzierung der häuslichen Pflege in Essen: So senken Sie die Kosten
Die Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen zeigen uns immer wieder: Die Finanzierung der Pflege ist anspruchsvoll und die Bedürfnisse sind sehr individuell. Im Bereich der Pflegefinanzierung gibt es viele Ansprechpartner:innen und Finanzierungsmöglichkeiten, gleichzeitig ist die finanzielle Belastung der Familien sehr unterschiedlich – wir unterstützen unsere Kund:innen mit wertvollen Tipps.
Wir von den Pflegehelden Essen wissen, dass die Pflegekasse viele Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einem Pflegegrad bereithält – auch pflegende Angehörigen erhalten hier eine Entlastung. Uns ist es eine besondere Herzensangelegenheit, unseren Kund:innen in Anlehnung an ihren Pflegegrad einige Hinweise zu geben, mit denen sie die Finanzierungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege optimal nutzen – dafür sprechen wir beispielsweise über die Verhinderungspflege oder steuerliche Vorteile, die sich ergeben können. Die Pflegehelden Essen haben stets ein offenes Ohr für Ihre Belange, der vorrangige Ansprechpartner bleibt in dem Fall aber natürlich die Pflegekasse.
Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:
Hans Gerd Prange, Geschäftsführer Pflegehelden Essen:
„Die Pflegereform hat bei vielen Familien mit einer pflegebedürftigen Person Neugierde, aber auch Unsicherheiten geweckt – das spüren wir auch bei unseren Kund:innen. Vor Kurzem saß ich mit Familie Berger zusammen – Herr Berger ist seit zwei Jahren aufgrund eines Schlaganfalls pflegebedürftig. Seither erhält er das Pflegegeld. Herr Berger und seine Frau waren sich unsicher, wofür sie das Pflegereformbedingte Plus an Pflegegeld aufwenden möchten. Gemeinsam haben wir verschiedene Optionen besprochen. Außerdem habe ich Familie Berger auf das Budget für die Verhinderungspflege und die steuerlichen Vorteile im Rahmen der 24-Stunden-Pflege aufmerksam gemacht. Durch die Finanzierungstipps erfuhr die Familie eine deutliche Entlastung, das ist auch für mich sehr erfreulich.“
CHECKLISTE
Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”
Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann.
CHECKLISTE
Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”
Wie unterstützt die Pflegekasse bei der Pflegefinanzierung?
Wir von den Pflegehelden Essen erfahren durch unsere Kund:innen regelmäßig, dass die Pflegekasse eine unschätzbare Unterstützung im Pflegealltag bietet. Daher empfehlen wir jeder pflegebedürftigen Person, einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen.
Die Pflegekasse stellt bei einem anerkannten Pflegegrad in ausreichender Höhe beispielsweise folgende Leistungen zur Verfügung:
- Pflegesachleistungen: Das Budget orientiert sich am Pflegegrad und steht für die professionelle Pflege zur Verfügung – Familien können damit einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
- Pflegegeld: Die Pflegekasse zahlt Anspruchsberechtigten jeden Monat eine feste Summe aus – das Pflegegeld steht zur freien Verfügung, oft wird es aber als Aufwandsentschädigung an Angehörige weitergegeben. Außerdem können Sie den Betrag für eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden Essen einplanen.
- Tages- und Nachtpflege: Eine stundenweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, entweder tagsüber oder nachts, ist mit dem Budget für die Tages- und Nachtpflege möglich.
- Vollstationäre Pflege: Ist Ihr Angehöriger dauerhaft auf die stationäre Pflege angewiesen, stellt die Pflegekasse auch hier ein Budget zur Verfügung.
- Kurzzeitpflege: Manchmal ist die stationäre Pflege nur vorübergehend nötig – die Pflegekasse stellt für die zeitweise Unterbringung in einem Pflegeheim einen festen Betrag bereit.
Informieren Sie sich über verschiedene Fördermöglichkeiten
Wir von den Pflegehelden Essen möchten Sie dazu ermutigen, sich möglichst breit aufzustellen, was die Finanzierung der häuslichen Pflege angeht.
Dazu können Sie sich an folgende Kostenträger wenden:
- Pflegekasse: Die Pflegekasse versorgt Pflegebedürftige nicht nur mit den klassischen Unterstützungsleistungen, sondern auch mit einem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ihr Angehöriger kann beispielsweise von bis zu 4000 Euro für einen Badumbau profitieren. Außerdem entscheidend: das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Masken oder Handschuhe, in Höhe von 40 Euro pro Monat.
- Staat/Kommunen: Bei der Kommune können Sie sich nach Wohnbauförderungsprogrammen informieren, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten. Außerdem ist für pflegende Angehörige der Pflegepauschbetrag interessant. Pflegebedürftige selbst können Medikamente und Krankheitskosten bei der Steuererklärung angeben.
- KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ist vielen Menschen ein Begriff – sie hilft unter anderem mit Zuschüssen und Krediten für eine altersgerechte bzw. barrierearme Wohnumgebung. Informieren Sie sich am besten in dem Zusammenhang über den Kredit 159 und den Zuschuss 455-B.
Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung als wichtige Absicherung
Seit dem Jahr 1995 sind Menschen hierzulande verpflichtet, sich mithilfe der Pflegeversicherung abzusichern. Bei gesetzlich Versicherten geschieht das automatisch durch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, Privatversicherte schließen eine Pflegepflichtversicherung ab.
Außerdem gibt es stets die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, zum Beispiel mit Folgendem:
- Pflegetagegeldversicherung – diese zahlt im Pflegefall ein festes Tagegeld in Anlehnung an den Pflegegrad aus.
- Pflegerentenversicherung – hier erwartet Sie oder Ihren Angehörigen eine monatliche Rente im Pflegefall, die ebenfalls vom Pflegegrad abhängt.
- Pflegekostenversicherung – diese Versicherung erstattet diejenigen Pflegekosten, die tatsächlich entstanden sind, zum Beispiel durch die ambulante Pflege.
Wissenswert!
Es gibt auch eine staatlich unterstützte Pflegezusatzversicherung, die sogenannte Pflege-Bahr-Versicherung.
Müssen Kinder im Pflegefall der Eltern zahlen?
Kinder pflegebedürftiger Eltern stellen sich nicht nur die Frage, wie man am besten die Pflege organisiert, sondern auch wer für die Finanzierung aufkommt. In einigen Fällen müssen die Kinder die Kosten für die Pflege ihrer Eltern tragen. Allerdings nur dann, wenn die Eltern finanziell nicht selbst dazu imstande sind und wenn Kinder die erforderliche Grenze, ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro, erreichen. Beim sogenannten Elterngeld findet sowohl der Bruttolohn als auch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, die Kapitalerträge und Mieteinnahmen Berücksichtigung – das Wohneigentum bleibt allerdings unberührt.
So erhalten pflegende Angehörige mit einem Job finanzielle Entlastung
Die Pflege und die berufliche Tätigkeit miteinander zu vereinbaren – das ist eine besondere Herausforderung, wie wir von den Pflegehelden Essen wissen. Neben dem Angebot einer Familienpflegezeit und der Pflegezeit, in der Sie nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können, gibt es noch weitere Unterstützungsleistungen.
Dazu zählen:
- Pflegeunterstützungsgeld: Treten unvorhergesehene Pflegesituationen auf, können Sie sich bis zu zehn Tage frei nehmen und für die Zeit Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
- Entlastungsbetrag: Um Betreuungsangebote und gezielte Dienstleistungen zur Entlastung von Angehörigen zu beanspruchen, können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nutzen. Dieser beträgt 125 Euro und steht Menschen mit einem Pflegegrad monatlich zu.
- Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege ist der Fels in der Brandung, wie wir von den Pflegehelden Essen gerne sagen. Sind Sie aufgrund einer Krankheit, beruflichen Verpflichtung oder wegen einer Auszeit vorübergehend nicht einsatzbereit, erhält Ihr Familienmitglied von der Pflegekasse ein Budget für eine Ersatzpflegekraft.
Die Pflegehelden Essen bieten Ihnen eine kostengünstige Pflegelösung
Sie wünschen sich eine Pflegelösung, die die Bedürfnisse Ihres Angehörigen berücksichtigt, aber auch Ihre finanziellen Rahmenbedingungen nicht außer Acht lässt? Wir von den Pflegehelden Essen vermitteln Ihnen eine liebevolle “24-Stunden-Pflegekraft” für die Grundpflege. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unseren Geschäftsführer Hans Gerd Prange wenden, der durch Krankheitsfälle in der Familie selbst weiß, wie wichtig eine zuverlässige Versorgung im Ernstfall ist. Bei den Pflegehelden Essen erhalten Sie kompetente Ansprechpartner und eine flexible Pflegelösung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung
Kann ich zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Pflege erhalten?
Unter gewissen Umständen können Pflegebedürftigen staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe – insbesondere die „Hilfe zur Pflege“ – zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung zustehen.
Gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Pflege?
Die private Pflegezusatzversicherung bietet die Möglichkeit, sich über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus freiwillig abzusichern – im Pflegefall können Versicherte so von weiteren Kostenübernahmen profitieren.
Wie wirkt sich das Schonvermögen auf die Finanzierung der Pflege aus?
Pflegebedürftige müssen nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflege aufwenden, ihnen bleibt das sogenannte Schonvermögen. Einzelpersonen dürfen bis zu 10.000 Euro und verheiratete Paare bis zu 20.000 Euro für sich behalten.