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Finanzierungstipps für häusliche Pflege in Braunschweig: So senken Sie die Kosten

Eine Pflege sollte liebevoll, zuverlässig, aber auch bezahlbar sein. Im Gespräch mit unseren Kund:innen erfahren wir immer wieder, wie sehr das Thema Pflegefinanzierung Familien beschäftigt. Die Pflegehelden® Braunschweig vermitteln daher wertvolle Tipps zur Finanzierung der Pflege und bei Bedarf Ansprechpartner:innen.

FreyaWalterJohnOlafAlbrecht MittelUnsere langjährige Erfahrung zeigt: die Pflegekasse hat sich als zuverlässiger Partner bei der Pflegefinanzierung bewährt. Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige können hier auf zahlreiche Leistungen zurückgreifen. Wir von den Pflegehelden® Braunschweig erfragen in einem ersten Schritt, ob ein Pflegegrad vorliegt – dieser ist nämlich die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Angebote. In einem Gespräch geben wir zur Ausschöpfung der Finanzierungsmöglichkeiten Hinweise auf die Verhinderungspflege oder steuerliche Vorteile. Außerdem vermitteln wir gerne Kontakte, die eine eingehende Beratung zum Thema Pflegefinanzierung anbieten.

Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:

Freya Walter, Geschäftsführerin Pflegehelden® Braunschweig:

„Ich führe regelmäßig Gespräche mit Kund:innen und Personen, die an der „24-Stunden-Pflege“ interessiert sind. Neben einer liebevollen Versorgung beschäftigt die Menschen vor allem die Frage, wie die Pflege finanziert werden kann. Das habe ich erst neulich in einem Gespräch mit Frau Wieser festgestellt – sie pflegt ihren Mann gemeinsam mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft nun seit fünf Jahren. Frau Wieser informierte sich bei mir nach der aktuellen Höhe des Pflegegeldes. Erfreulicherweise konnte ich ihr mitteilen, dass ihrem pflegebedürftigen Mann seit Januar 2024 eine Pflegegelderhöhung zusteht, diese erfolgt automatisch. Gemeinsam haben wir noch weitere wichtige Eckpunkte der neuen Pflegereform besprochen. Zwei Wochen später besuchte ich Frau Wieser im Pflegeumfeld. Durch unsere Unterhaltung stellte ich fest, dass es Optimierungsbedarf im Bereich der Verhinderungspflege gibt und sie den Pflegepauschbetrag noch nicht geltend macht – auch hier haben wir Frau Wieser dahingehend aufgeklärt.“

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Wie unterstützt die Pflegekasse bei der Pflegefinanzierung?

Unsere Arbeit mit unseren Kund:innen zeigt uns immer wieder auf, wie entscheidend Pflegekassenleistungen bei der Pflegefinanzierung mithelfen. Wir von den Pflegehelden® Braunschweig raten daher allen Kund:innen und Interessierten, prüfen zu lassen, ob ein Pflegegrad möglich ist.

Mit dem passenden Pflegegrad kann Ihr Angehöriger folgende Leistungen beanspruchen:

  • Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst kann die Pflegesituation entlasten – die Kostenübernahme ist durch die Pflegesachleistungen möglich.
  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 steht Ihrem Familienmitglied Pflegegeld zu. Dieses kann er beispielsweise aufwenden, um eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Braunschweig zu beanspruchen.
  • Tages- und Nachtpflege: Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem festen Budget an der stundenweisen Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
  • Vollstationäre Pflege: Auch hier steht ein festes Budget, das sich am Pflegegrad orientiert, zur Verfügung – damit können die Pflegekosten gesenkt werden.
  • Kurzzeitpflege: Durch Umbaumaßnahmen im Pflegeumfeld oder einen vorübergehend hohen Pflegebedarf kann die Kurzzeitpflege nötig sein, hier steht ein fester Betrag zur Verfügung.

Staatliche Zuschüsse und verschiedene Förderungen zur Pflegefinanzierung

Für die Pflegefinanzierung steht nicht nur ein Kostenträger, sondern gleich mehrere zur Auswahl. Aus unserer Sicht sind folgende Anlaufstellen interessant:

  • Pflegekasse: Bei der Pflegekasse kann Ihr Angehöriger das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und vieles mehr beanspruchen. Eine wertvolle Unterstützungsleistung ist auch der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bis zu 4000 Euro pro Einzelmaßnahme stehen Ihrem Angehörigen hierfür zu. Außerdem sollten Sie sich über das Pflegehilfsmittelbudget erkundigen – 40 Euro können Pflegebedürftige für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Masken einplanen.
  • Staat/Kommunen: Nutzen Sie die Gelegenheit, bei der Steuer den Pflegepauschbetrag geltend zu machen. Ihr Angehöriger kann Medikamente und Krankheitskosten absetzen. Die Kommune kann Sie darüber hinaus über Wohnungsbauförderungsprogramme informieren.
  • KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ist eine wertvolle Adresse, wenn Sie einen altersgerechten Umbau planen. Der Kredit 159 oder der Zuschuss 455-B dürften hier interessant sein.

Absichern mit Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert Menschen für den Pflegefall ab. Gesetzlich Versicherte sind über ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Privatversicherte müssen sich jedoch selbst um einen privaten Pflegeversicherungsschutz kümmern.

Möchten Sie sich darüber hinaus absichern, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht Ihnen im Pflegefall ein Tagesgeld, angepasst an den Pflegegrad.
  • die Pflegerentenversicherung stellt eine monatliche Rente im Pflegefall bereit.
  • die Pflegekostenversicherung sieht eine Kostenübernahme der tatsächlich entstandenen Pflegekosten, beispielsweise bei der ambulanten Pflege, vor.

Gut zu wissen!

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine interessante Option. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung, die staatlich unterstützt wird.

Müssen Kinder die Pflegekosten für ihre Eltern zahlen?  

Wir von den Pflegehelden® Braunschweig merken immer wieder, wie verunsichernd der plötzliche Eintritt einer Pflegebedürftigkeit sein kann. Betroffene beschäftigt jetzt vor allem eine bedürfnisorientierte Versorgung und die entstehenden Kosten. Können Pflegebedürftige die Finanzierung nicht selbst stemmen, müssen unter Umständen die Kinder mithelfen. Erzielen Kinder pflegebedürftiger Eltern ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro können Sie in der finanziellen Verpflichtung stehen.

Pflege und Job: Pflegende Angehörige erhalten Unterstützung

Pflegende Angehörige kümmern sich oftmals nicht ausschließlich um ihre Angehörigen, sondern gehen auch noch einer beruflichen Tätigkeit nach. Der tägliche Spagat ist eine große Herausforderung, wie wir von den Pflegehelden® Braunschweig wissen. Doch auch hier erhalten Sie Unterstützung von der Pflegekasse.

  • Pflegeunterstützungsgeld: Da in der Pflege nicht alles planbar ist, können Sie sich im Ernstfall bis zu zehn Tage von Ihrer Arbeit befreien lassen, um wichtige Vorkehrungen zu treffen. In der Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen.
  • Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und steht für Entlastungsleistungen und Betreuungsangebote zur Verfügung – 125 Euro sind dafür vorgesehen.
  • Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige können bei der Pflege durch Krankheit oder Verpflichtungen ausfallen. Mit der Verhinderungspflege gelingt es, eine Ersatzpflegekraft zu beauftragen.

Die Pflegehelden® Braunschweig setzen sich für eine passende Pflegelösung ein

Ihr Angehöriger soll eine liebevolle, häusliche Pflege erhalten? Die Pflegehelden® Braunschweig vermitteln Ihnen eine kostengünstige “24-Stunden-Pflegekraft”, die Ihr Familienmitglied im Alltag betreut und unterstützt. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsführerin Freya Walter, die durch ihre Ausbildung und ihr Studium tiefgreifendes Pflegewissen besitzt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung

Staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) stehen pflegebedürftigen Person unter Umständen zur Verfügung.

Eine gute Möglichkeit, die Pflege zu finanzieren, bieten Pflegezusatzversicherungen. Hier ist es allerdings wichtig, eine passende Absicherung mit guten Konditionen zu finden.

Pflegebedürftige sind nicht dazu angehalten, ihr gesamtes Vermögen für die Pflege aufzubringen, sie können ein Schonvermögen behalten. Für Einzelpersonen beträgt das Schonvermögen bis zu 10.000 Euro, bei verheirateten Paaren sind es bis zu 20.000 Euro.

Wir sind für Sie da!

Freya Walter & John-Olaf Albrecht
Pflegehelden Braunschweig

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Wir sind für Sie da!

Freya Walter & John-Olaf Albrecht
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Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

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