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Warum eine Patientenverfügung für jeden wichtig ist

Die meisten Menschen wünschen sich einen schnellen und schmerzfreien Tod, während das Dahinsiechen und an Maschinen angeschlossen sein eine Horrorvorstellung ist. Trotz dieser konkreten Vorstellungen tun viele Menschen nichts, um diese Wünsche mit einer Patientenverfügung in die richtigen Bahnen zu lenken. Fehlt dieser schriftlich formulierte Patientenwille, sind Ärzte verpflichtet, alle denkbaren lebenserhaltenden Maßnahmen einzuleiten. Warum die Patientenverfügung so wichtig ist und welche Inhalte sie hat, das erfahren Sie hier.

Für welche Situationen eine Patientenverfügung Vorsorge trifft

Niemand möchte darüber nachdenken, was passiert, wenn er aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder seines Alters nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Sicher haben Sie jedoch eine ungefähre Vorstellung davon, welchen medizinischen Behandlungen Sie dann zustimmen würden und welchen nicht. Diese Gedanken sollten Sie nicht im Kopf behalten, sondern in einer Patientenverfügung zu Papier bringen. Und das gilt für Menschen jeden Alters, denn Unfall und Krankheit können jeden treffen. Umfragen zufolge hat jeder Vierte unter 60 Jahren eine Patientenverfügung, während es bei den älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr immerhin jeder Zweite ist.

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zulassen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu bilden oder frei zu äußern. Möglicherweise liegen Sie im Koma oder befinden sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Weitere Situationen, in denen es maßgeblich auf eine Patientenverfügung ankommt, sind Gehirnschädigungen, die durch einen Unfall oder Schlaganfall verursacht wurden, eine fortschreitende Demenzerkrankung oder wenn der Patient als lebenserhaltende Maßnahme künstlich ernährt werden muss. Der Arzt ist an Ihren, in der Patientenverfügung schriftlich formulierten Willen gebunden. Diesen muss er in einem Gespräch mit einem Bevollmächtigten oder Betreuer abstimmen und entsprechend umsetzen. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Patientenverfügung wirksam ist.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine Patientenverfügung aufzusetzen:

  • Sie können sie selbst erstellen. Ein Muster für eine Patientenverfügung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesjustizministeriums auf https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html. Bei der Abfassung sollten Sie sich dennoch von einer fachkundigen Person beraten lassen.
  • Es gibt auf Patientenverfügungen spezialisierte Dienstleister, die ihre Leistungen zu einem fairen Preis in Vorsorgepaketen anbieten.
  • Teurer sind Rechtsanwälte, die mit Ihnen gemeinsam eine Patientenverfügung formulieren.

Das sind die typischen Inhalte einer Patientenverfügung

Der Zweck einer Patientenverfügung ist darauf gerichtet, dass der behandelnde Arzt den Willen des Patienten erkennen und danach handeln kann. Leider sind manche Verfügungen zu ungenau, weil zum Beispiel die konkrete medizinische Maßnahme nicht erwähnt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Patientenverfügung bestimmt genug, wenn die Behandlungssituationen konkret benannt sind, für die die Verfügung gelten soll. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen genau bezeichnet werden, die vom Patienten gewollt und die nicht gewollt sind.

Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn Sie in der Patientenverfügung festhalten, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Gleiches gilt für die bloße Aufforderung, in Würde sterben zu dürfen.

Die nachfolgenden Punkte sollten in jeder Patientenverfügung enthalten sein:

  • Schmerz- und Symptombehandlung: Hier ist es wichtig, die jeweiligen Situationen konkret zu benennen, also in welchen Situationen Sie eine Schmerzbehandlung wünschen und wann nicht.
  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Sie können auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten oder nicht. Möglicherweise differenzieren Sie zwischen lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem Unfall und lebenserhaltenden Maßnahmen im Endstadium einer Krankheit.
  • Wiederbelebung: Auch hier entscheiden Sie, in welchen Situationen Sie wiederbelebt werden möchten und wann Sie eine Wiederbelebung ablehnen.
  • Blutübertragungen: Sie entscheiden, ob Sie Blutübertragungen befürworten oder ablehnen.
  • Künstliche Ernährung und künstliche Beatmung: In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und in welchen Situationen Sie künstlich ernährt und künstlich beatmet werden mö
  • Hinweis auf weitere Vollmachten: In einer Patientenverfügung sollten Sie außerdem darauf hinweisen, ob und welche weiteren Vollmachten es gibt, zum Beispiel eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass viele Menschen der Meinung sind, dass Angehörige, also Ehepartner und Kinder, automatisch bevollmächtigt sind. Diese Annahme ist falsch. Ohne eine schriftliche Ermächtigung kann niemand anstelle von Ihnen Entscheidungen für Sie treffen.

Das Wichtigste zum Schluss

Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt. Die Vorlage für die Patientenverfügung des Bundesjustizministeriums sieht übrigens vor, dass Ihr Hausarzt die Verfügung ebenfalls unterschreibt. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte und einwilligungsfähig bei der Unterzeichnung des Dokuments waren. Im Gespräch mit Ihrem Hausarzt können mögliche Rückfragen geklärt werden, und er kann Sie über die Folgen Ihrer Verfügung aufklären. Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig. Das gilt auch dann, wenn nichts Besonderes geschehen ist. Alle zwei Jahre sollten Sie Ihre Verfügung noch einmal kritisch lesen, gegebenenfalls abändern und mit einer neuen Unterschrift und dem Datum bestätigen.

Unser Tipp: Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest mit Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Mit Ausfüllhinweisen und Formaluren zum Download: LINK .

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