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Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK – die wichtigsten Tipps

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine schwierige Situation für den Pflegebedürftigen. Es ist ein fremder Mensch, der ins Haus kommt, um seine Fähigkeiten zu begutachten. Das ist notwendig, damit sich der Gutachter ein realistisches Bild vom Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen machen kann. Von seiner Einschätzung hängt die Zuordnung in einen Pflegegrad ab und damit, wie viel Geld die Pflegekasse zahlt. Eine gute Vorbereitung hilft, den Besuch des MDK´s zu meistern.

Das sollten Sie vor der Begutachtung wissen

Die individuelle Situation des Pflegebedürftigen ist die maßgebliche Entscheidungsgrundlage für den MDK. Das bedeutet, dass die Pflegekasse bei Behinderungen oder bestimmten Krankheitsbildern keinen pauschalen Pflegebedarf festlegt. Um eine genaue Einschätzung vornehmen zu können, handelt es sich bei den Gutachtern des MDK um Fachpersonal, also um speziell ausgebildete Ärzte oder um Pflegefachkräfte. Auf die Wahl des Gutachters können Angehörige oder der Pflegebedürftige keinen Einfluss nehmen. Die Entscheidung darüber, ob ein Arzt oder eine Pflegefachkraft die Begutachtung vornimmt, ist auch abhängig davon, ob vorrangig pflegerische oder medizinische Fragen geklärt werden müssen. Der Gutachter vereinbart mit dem Pflegebedürftigen oder einem Angehörigen einen Termin für einen Hausbesuch. Grund ist, dass die häusliche Umgebung eine entscheidende Rolle bei der Beantwortung der Frage spielt, wie viel Hilfe der Pflegebedürftige im Alltag benötigt. Außerdem spricht der Gutachter Empfehlungen aus, wenn es um die Umgestaltung beziehungsweise Umbauten in der Wohnung oder um medizinische Hilfsmittel geht.

So bereiten Sie sich auf den Besuch des MDK´s vor

Auch der Gutachter ist auf den Besuch vorbereitet. Nachdem der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger sein Einverständnis gegeben haben, kann der Gutachter mit den behandelnden Ärzten sprechen und Einblick in die die Krankenakten nehmen. Sie haben die Möglichkeit, das Einverständnis zu verweigern. Das kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung keine Unterstützung leistet.

Was Sie als Angehöriger tun können, um den Ablauf der Begutachtung für den Pflegebedürftigen so positiv wie möglich zu gestalten – das haben wir in den nachfolgenden 5 Tipps für Sie zusammengefasst.

Tipp 1

Erklären Sie dem Pflegebedürftigen bereits vor dem Besuch des MDK´s, was auf ihn zukommt. Machen Sie ihn darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, dass der Gutachter einen realistischen Eindruck vom Pflegealltag bekommt. Weisen Sie ihn darauf hin, dass vom Ergebnis der Begutachtung die Einstufung in den Pflegegrad und damit die Höhe des Pflegegeldes abhängig sind. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass der Pflegebedürftige alle Kräfte mobilisiert, um zu demonstrieren, was er allein erledigen kann und damit einen Sachverhalt vorgibt, der fernab der Realität ist.

Tipp 2

Die Begutachtung durch den MDK wird im Vorfeld von Nervosität und möglicherweise auch von Angst seitens des Pflegebedürftigen begleitet. Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, dass bei der Begutachtung die Person anwesend ist, die den meisten Kontakt zum Pflegebedürftigen hat. Diese mentale und seelische Unterstützung gibt dem Pflegebedürftigen Sicherheit und nimmt ihm bestenfalls seine Angst. Gleichzeitig ist eine Person anwesend, die immer dann Auskunft geben kann, wenn der Pflegebedürftige dazu nicht in der Lage ist oder realitätsfremde Angaben macht.

Tipp 3

Bereiten Sie die Begutachtung sorgfältig vor. Tragen Sie alle notwendigen Informationen zusammen, die für die Begutachtung von Nutzen sein können. Dazu gehören beispielsweise medizinische Befunde, Bescheide von Versorgungsämtern, ein Brillenpass bei stark eingeschränkter Sehkraft oder ein bereits vorhandener Schwerbehindertenausweis.

Tipp 4

Listen Sie die Krankenhausaufenthalte in der jüngsten Vergangenheit auf. Gleiches gilt für regelmäßige und außerordentliche Arzttermine beim Hausarzt oder bei einem Facharzt. Fertigen Sie außerdem eine Liste aller Medikamente an, die der Pflegebedürftige einnehmen muss.

Tipp 5

Gibt es bereits einen ambulanten Pflegedienst, der sich teilweise um den Pflegebedürftigen kümmert, sollten Sie die Pflegedokumentation des Pflegedienstes bereithalten.

Der Gutachter prüft den Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen anhand eines standardisierten Fragebogens, um den Grad der Selbstständigkeit, den Pflegebedarf, pflegerische Besonderheiten und Einschränkungen zu ermitteln. Nur ausnahmsweise wird auf einen Hausbesuch des MDK´s verzichtet und nach Aktenlage entschieden. Das ist dann der Fall, wenn anhand der Unterlagen der Grad der Pflegebedürftigkeit zweifelsfrei ermittelt werden kann.

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Kerstin Machwitz
Pflegehelden Bielefeld

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