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Schwerbehindertenausweis in Bielefeld – Berechtigungen, Antragsverfahren und Unterstützung

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist entscheidend, um gesetzlich festgelegte Nachteilausgleiche und Rechte gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern geltend machen zu können. Hier erfahren Sie die wesentlichen Fakten zu Berechtigungen, dem Antragsverfahren und der Unterstützung, die in Bielefeld angeboten wird.

Bielefeld informiert: Der Schwerbehinderten-Ausweis – was ist das?

Auf dem in der Grundfarbe grün gehaltenen Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) sowie die Dauer der Gültigkeit festgehalten. Spezifische Beeinträchtigungen werden mit einem Merkzeichen auf dem Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen, zum Beispiel “GI” für Gehörlosigkeit, “G” für erheblich gehbehindert, “Bl” für blinde Menschen oder “aG” für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr mit dem Merkzeichen “G” vor, gibt es einen grünen Ausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck. Er ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr. Rechtsgrundlage für den Schwerbehinderten-Ausweis ist die Schwerbehinderten-Ausweis-Verordnung (SchwbAwV).

Der Grad der Behinderung als Voraussetzung für einen Schwerbehinderten-Ausweis in Bielefeld

Einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen können Menschen, deren Grad der Behinderung bei 50 oder mehr liegt. Eine Behinderung haben Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Leistungsfähigkeit oder seelische Gesundheit aller Wahrscheinlichkeit nach für mindestens sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweichen, sodass die Teilhabe am öffentlichen Leben eingeschränkt ist. Der Grad der Behinderung (GdB) ist insoweit abhängig von der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Während bei einer Muskelschwäche mit geringen Auswirkungen ein GdB zwischen 20 und 40 angenommen wird, beträgt der GdB 30 oder 40, wenn es sich um Gleichgewichtsstörungen mit Sturzneigung bei alltäglichen Belastungen handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, in Deutschland arbeitet oder sich für gewöhnlich in Deutschland aufhält.

TIPP: Wer einen GdB von mindestens 25 und unter 50 hat, hat ebenfalls Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Welche Bescheinigung notwendig ist, um die Vergünstigungen zu bekommen, erfragen Sie bitte beim Versorgungsamt oder bei Ihrer Kreisverwaltung. Sie informiert sie auch darüber, welche Bescheinigungen Sie benötigen.

Wo beantrage ich den Schwerbehinderten-Ausweis in Bielefeld?

Voraussetzung für einen Schwerbehinderten-Ausweis ist der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung, der beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde gestellt wird. Entsprechende Formulare gibt es außerdem bei den Sozialämtern, den örtlichen Fürsorgestellen, bei Behindertenverbänden und in Bürgerbüros. In einigen Bundesländern stehen die Antragsformulare auch online zur Verfügung. Im Antrag werden Angaben zu Ihrer Person abgefragt ebenso wie Erkrankungen, Behinderungen, ärztliche Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalte oder auch Reha-Aufenthalte. Gleichzeitig reichen Sie zusammen mit dem Antrag alle relevanten ärztlichen Unterlagen ein, zum Beispiel Krankenhaus- und Arztberichte sowie das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Auf Basis dieser Informationen ermittelt die Behörde den GdB. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, haben Sie als Antragsteller einen Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Wie lange der Schwerbehinderten-Ausweis gültig ist

Wenn Sie einen Ausweis besitzen, sind Sie dazu verpflichtet dem Versorgungsamt mitzuteilen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat. Grundsätzlich wird der Ausweis für eine maximale Zeitdauer von fünf Jahren ausgesellt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schwerbehinderten-Ausweis zwei Mal verlängert werden. Ausnahmsweise wird ein Schwerbehinderten-Aausweis auch unbefristet erteilt. Das gilt dann, wenn eine Änderung des GdB oder der gesundheitlichen Verhältnisse nicht mehr zu erwarten ist. Hat sich der Gesundheitszustand deutlich verbessert oder verschlechtert, wird auf Antrag des Behinderten der Grad der Behinderung neu festgestellt und gegebenenfalls neu festgestellt.

TIPP: Denken Sie rechtzeitig daran, nämlich drei Monate vor Ablauf des Ausweises, ihn verlängern zu lassen. Wurde der Schwerbehinderten-Ausweis bereits zwei Mal verlängert, ist eine Verlängerung ausgeschlossen.

Vorteil des Schwerbehinderten-Ausweises: Die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, wenn Sie im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises sind. Nachteilsausgleiche sind Hilfen für Menschen mit Behinderung, mit denen Mehraufwendungen und Nachteile ausgeglichen werden sollen. Dazu gehören beispielsweise Steuererleichterungen in Bezug auf die Kfz-Steuer und Mobilitätshilfen oder in Form eines Behindertenpauschbetrages. Nachteilsausgleiche gelten auch im Berufs- und Arbeitsleben, zum Beispiel durch den besonderen Kündigungsschutz oder durch Sonderurlaub. Neben den vom Gesetzgeber festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es auch Vergünstigungen, die freiwillig angeboten werden, unter anderem in kulturellen und Freizeit-Einrichtungen wie Museen, Kinos und in Schwimmbädern.

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