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- Bielefeld
Auch die Bielefelder Region diskutiert: Der digitale Nachlass – der letzte Wille zu gespeicherten Daten
Die Nutzung des Internets und sozialer Netzwerke ist mittlerweile für viele Menschen in Bielefeld, auch für Ältere, fester Bestandteil des täglichen Lebens. Online-Einkäufe, Versicherungsabschlüsse, Bankgeschäfte und die Pflege von Kontakten gehören dazu. Doch was passiert mit diesen digitalen Spuren im Todesfall, wenn komplexe Passwörter den Zugriff verhindern? Ein digitaler Nachlass kann hier Abhilfe schaffen.
Digitale Hinterlassenschaften – rechtliche Herausforderungen
Das Thema „digitaler Nachlass“ gewinnt auch in Bielefeld zunehmend an Bedeutung, stößt jedoch in der Praxis oft an rechtliche Grenzen. Gerichte werden vermehrt damit konfrontiert, da bisher klare gesetzliche Regelungen fehlen. Der digitale Nachlass umfasst Daten und Informationen, die bei sozialen Netzwerken oder E-Mail-Providern gespeichert sind, darunter Blogs, Bilder und Foreneinträge. Eine zentrale Frage ist, ob der digitale Nachlass überhaupt vererbt werden kann. Das Fernmeldegeheimnis erschwert zusätzlich den Anspruch der Erben auf Einblick in die Kommunikation über soziale Netzwerke und Messenger-Apps. Betreiber verweigern oft den Zugriff mit Verweis auf diese Rechtslage.
Ein wegweisendes BGH-Urteil zum digitalen Nachlass
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juli 2018 (Az.: III ZR 183/17) könnte die Situation auch für Bielefelder ändern. Im Urteil wurde festgestellt, dass digitale Inhalte mit Tagebüchern oder Briefen vergleichbar sind und daher vererbt werden können. Im konkreten Fall hatten die Eltern einer verstorbenen Jugendlichen geklagt. Obwohl sie im Besitz der Zugangsdaten waren, konnten sie sich nicht einloggen, da der Account im Gedenkzustand war. Das BGH-Urteil besagt, dass Facebook den Eltern Zugang gewähren muss, da sie als Erben in den Nutzungsvertrag eingetreten sind. Die Auswirkungen auf Nutzer sozialer Netzwerke sind jedoch noch unklar.
Der digitale Nachlass bei Facebook, Twitter und Google
Trotz des BGH-Urteils gibt es noch keine einheitlichen Regelungen. Facebook-Nutzer können im Voraus festlegen, was mit dem Konto nach dem Tod geschieht. Es kann fortgeführt, gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden. Auch bei Google kann eine Person für den Zugriff auf den „Inactive Account Manager“ bestimmt werden. Twitter erfordert bestimmte Unterlagen, darunter eine Kopie der Sterbeurkunde.
Vorsorge für den digitalen Nachlass in Bielefeld treffen
Um die Erben in Bielefeld zu entlasten, ist es ratsam, frühzeitig Vorkehrungen für das digitale Erbe zu treffen. Eine Vollmacht ermöglicht es, festzulegen, was mit dem Account nach dem Tod geschehen soll. Eine Vertrauensperson aus Bielefeld kann bevollmächtigt werden, und eine Verfügung zum digitalen Nachlass kann festlegen, ob das Profil gelöscht oder ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll. Die Verfügung sollte eine Liste mit Benutzerkonten und Passwörtern enthalten, gesichert auf einem USB-Stick an einem sicheren Ort. Auch die Regelung für Endgeräte wie Notebooks und Smartphones ist wichtig. Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden, mit dem Zusatz „über den Tod hinaus“, ähnlich einem Testament.