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Zuschuss für Wohnraumanpassung: alle Infos auf einen Blick

Eine Treppe mit zahlreichen Stufen, eine kaum überwindbare Duschtasse und hohe Türschwellen. Im Alltag stoßen Pflegebedürftige auf viele Barrieren.

Um Menschen mit einem Pflegegrad mehr Selbstständigkeit zu verleihen und den Pflegealltag zu erleichtern, können pflegende Angehörige eine Wohnraumanpassung anregen. Finanzielle Wohnraumanpassung-Finanzierungen erhalten Betroffene durch die Pflegekasse.

Wir erklären Ihnen, wo Ihr Angehöriger Planungshilfe für eine Wohnraumanpassung im Alter erhält und wie Sie die Pflegekasse an Ihren Plänen beteiligen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wohnraumanpassung optimiert das häusliche Wohnumfeld – Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
  • Wohnraumanpassung Beispiele: Beispiele für eine Wohnraumanpassung sind der Einbau von Rollstuhlrampen oder die Umwandlung der Badewanne in eine Dusche.
  • Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.
  • Je Vorhaben fördert die Pflegekasse die Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro, in Wohngruppen mit bis zu 16.000 Euro.

Was ist eine Wohnraumanpassung für die Pflege?

Eine Wohnraumanpassung trägt zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei. Die baulichen Maßnahmen vereinfachen pflegerische Tätigkeiten, zum Beispiel das Duschen. Außerdem erwerben Pflegebedürftige mit den Anpassungen ein Stück Selbstständigkeit – mit einem Treppenlift kann Ihr Angehöriger beispielsweise wieder mühelos das obere Stockwerk erreichen.

Beispiele für bauliche Maßnahmen zur Wohnraumanpassung sind:

  • Einbau von Rollstuhlrampen
  • Plattformlift an der Außentreppe
  • Umbau der Badewanne zur Dusche
  • Gestaltung einer/eines barrierefreien Dusche / Küche / WCs
  • Installation einer Sitzbadewanne oder eines Badewannenlifts
  • Einbau eines Treppenlifts im Haus
  • Einrichtung eines Pflegezimmers
  • Austausch der Bodenbeläge zugunsten rutschfester Oberflächen
  • Entfernen von Schwellen und anderen Stolperfallen
  • Installation zusätzlicher Geländer
  • Verbreiterung von Türöffnungen

Sie sind sich nicht sicher, welche Wohnraumanpassungen bei einem vorliegenden Pflegegrad sinnvoll sind? Dann können Sie sich an eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Wohnraumanpassungsberatungen werden sowohl von Kommunen als auch von freien Trägern angeboten.

Diese kann Ihnen eine Wohnraumanpassungscheckliste an die Hand geben und gemeinsam mit Ihnen Lösungsempfehlungen erarbeiten. Zudem informieren die Wohnberater:innen über mögliche Finanzierungsarten.

Wohnraumanpassung in Mietwohnungen

Sie wünschen sich eine Wohnraumanpassung in den eigenen vier Wänden Ihres Angehörigen? Das stellt kein Problem dar, solange die Finanzierung steht. Bei einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus gibt es eventuell Hürden.

Für große Veränderungen wie ein barrierefreies Bad oder breitere Türen brauchen Mieter die Erlaubnis ihres Vermieters. Dieser kann die Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn seine eigenen Interessen schwerer wiegen als die der Mietpartei.

Soll in einem Mehrparteienhaus auf gemeinschaftlichen Flächen ein Umbau, zum Beispiel die Installation einer Rollstuhlrampe, erfolgen, müssen alle Eigentümerparteien des Hauses ihre Zustimmung geben.

Bleibt die Zustimmung aus und ist beispielsweise aus diesen Gründen ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig, kann sich daran die Pflegekasse finanziell beteiligen.

Wohnraumanpassung: Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Nehmen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Beratung zur Wohnraumanpassung in Anspruch, wird schnell klar: die Pläne sind mit einigen Kosten verbunden – schnell steigt der Betrag auf mehrere Tausend Euro. Doch die Pflegekasse stellt Unterstützung für die Finanzierung der Wohnraumanpassung in Aussicht.

Wie auch bei anderen Pflegekassenleistungen gibt es hier einige Voraussetzungen:

  • Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt nur dann, wenn der Umbau die Pflege erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht bzw. für eine selbstständige Lebensführung erforderlich ist. Genau das ist in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt – einen konkreten Kriterienkatalog zulässiger Wohnraumanpassungen gibt es jedoch nicht.
  • Die Wohnraumanpassung für Senior:innen muss in der eigenen Wohnung stattfinden. Kosten in Alten- oder Pflegeheimen trägt die Pflegekasse nicht.
  • Als weitere Voraussetzung muss der Pflegegrad durch die Pflegekasse anerkannt sein. Doch ab welchem Pflegegrad ist die Wohnraumanpassung mithilfe der Pflegekasse möglich? Anders als bei Pflegegeld und -sachleistungen haben Menschen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf diese Pflegeleistung.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Auftragsvergabe, ob die Pflegekasse Ihr Vorhaben unterstützt. So gehen Sie sicher, dass die Finanzierung der Wohnraumanpassung auf sicheren Füßen steht.

Wie viel Geld stellt die Pflegekasse zur Wohnraumanpassung bereit?

Wenn Sie sich über Wohnraumanpassungen bei Pflegegrad informieren, stoßen Sie schnell auf den Begriff „Vorhaben“. Dieser ist zugegebenermaßen etwas irreführend.

Schließlich versteht die Pflegekasse darunter zunächst die Gesamtheit aller Maßnahmen. Das bedeutet auch Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen der Wohnung. Daher kann es sinnvoll sein, Umbaumaßnahmen von einer Fachfirma zeitlich getrennt voneinander durchführen zu lassen.

Grundsätzlich können Sie mit folgendem Betrag für die Wohnraumanpassung rechnen:

  • bis zu 4.000 Euro je Vorhaben
  • bis zu 16.000 Euro für Wohngruppen

Ändert sich der Pflegegrad oder sind weitere Umbaumaßnahmen erforderlich, entsteht ein neuer Anspruch auf einen Kostenzuschuss. Das kann beispielsweise bei einer voranschreitenden Demenz der Fall sein. Wichtig ist stets, dass eine Maßnahme notwendig ist und Sie diese nachvollziehbar begründen.

Beispielrechnung für eine Wohngruppe

Folgendes Beispiel verdeutlicht Ihnen, wie die Kostenübernahme in einer Wohngruppe gelingen kann:

  • Ausgangslage: 3 pflegebedürftige Personen leben in einer Wohngemeinschaft.
  • Geplante wohnumfeldverbessernde Maßnahme: eine barrierefreie Gestaltung des Badezimmers.
  • Kosten: 000 Euro
  • Finanzierung: Alle drei Personen beantragen eine Kostenübernahme bei der Pflegekasse über je 3.000 Euro.

Gut zu wissen

Für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es 2.500 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro je Wohngruppe für bauliche Maßnahmen zur Herrichtung einer solchen Wohnung. Das nennt der Gesetzgeber Anschubfinanzierung.

Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse beantragen – so geht’s

Die Pflegekasse ist bei allen Belangen rund um das Thema Pflege der richtige Ansprechpartner. Hier stellt Ihr Angehöriger auch den Antrag auf Wohnraumanpassung. Die gute Nachricht: Das klappt in nur wenigen Schritten und mit recht wenig Aufwand.

Doch auch wenn der Antrag auf Wohnraumanpassung formlos erfolgen kann, sollte er dennoch folgende Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Kontoverbindung
  • Beschreibung der Baumaßnahme inkl. einer Begründung der Notwendigkeit, ggf. belegt durch einige Fotos, die eine Einschätzung erleichtern
  • Kostenvoranschlag eines Handwerkers
  • Angaben zu früher erhaltenen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung

Vielleicht fällt die Entscheidung der Pflegekasse nicht so aus, wie Sie sich diese gewünscht haben. Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, muss sie eine hinreichende Begründung mit dem Bescheid übermitteln. Dagegen kann Ihr Angehöriger innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Wohnraumanpassung finanzieren – diese Möglichkeiten gibt es noch

Ihr Familienmitglied erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse oder möchte sich andere Finanzierungsquellen eröffnen? Dann ist der Gang zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) oder die Eingliederungshilfe eine Möglichkeit.

Baudarlehen der KfW Bank für den altersgerechten Umbau

Die KfW Bank unterstützt die Wohnraumanpassung mit einem Kredit oder Zuschuss. Das Programm „Altersgerecht umbauen“ dient der Finanzierung von Modernisierungen bei Bestandsbauten zugunsten der Barrierefreiheit. Die Kreditsumme ist bei Programm 159 auf maximal 50.000 Euro je Wohneinheit festgelegt und kann auch zum Erwerb gerade umgebauter Gebäude genutzt werden.

  • Die Antragstellung auf die Förderung erfolgt über die Hausbank.
  • Es empfiehlt sich eventuell, mehrere Förderprogramme zu kombinieren.
  • Neben dem Kredit ist auch ein Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro (Förderprogramm 455) möglich.

Die Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers

Menschen mit geringen finanziellen Mitteln können bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung die sogenannte Eingliederungshilfe beantragen. Diese einkommensabhängige Unterstützung dient der Beschaffung, der Ausstattung sowie dem Erhalt einer Wohnung, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person abgestimmt ist. Nähere Informationen erhält Ihr Angehöriger bei dem zuständigen Sozialhilfeträger.

FAQ – Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung

Mit einer Wohnraumanpassung können Menschen mit einem Pflegegrad ihr Wohnumfeld an ihre Bedürfnisse anpassen. Das klappt beispielsweise mit einer Installation einer Sitzbadewanne.

Pflegebedürftige können auf zahlreiche Unterstützungsangebote zurückgreifen. Die Pflegekasse zahlt Menschen mit einem Pflegegrad beispielsweise bis zu 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch die KfW Bank oder die Eingliederungshilfe können eine Option sein.

Wohnberatungsstellen sind eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die Barrieren im Haushalt abbauen möchten – sie geben Lösungsvorschläge und Tipps zur Finanzierung.

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