- Lesedauer: 8 Minuten
- Altenpflege & Wohnen im Alter
24-Stunden-Pflege oder -Betreuung
Den Umzug ins Pflegeheim möglichst lange hinauszuzögern, ist der Wunsch vieler Senioren mit altersbedingtem Pflegebedarf. Unterstützung im häuslichen Umfeld leisten Angehörige, ambulante Pflegedienste – oder aber die „24-Stunden-Pflege“. Wenngleich der Begriff etwas irreführend ist, bietet diese Form der häuslichen Pflege die Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten und ist zudem eine vergleichsweise günstige Alternative zum Pflegeheim.
Das Wichtigste in Kürze
- Die „24-Stunden-Pflege“ erfolgt im häuslichen Umfeld. Dabei zieht eine Pflegekraft in die Räumlichkeiten der pflegebedürftigen Person ein und kann so rund um die Uhr vor Ort sein.
- Die meist osteuropäischen Pflegekräfte verfügen in der Regel nicht über die Qualifikation einer examinierten Pflegefachkraft, sodass sie keine medizinischen Leistungen der Behandlungspflege durchführen dürfen.
- Es gibt drei unterschiedliche Modelle, um eine Pflegekraft zu beschäftigen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Ihrer Pflichten, zudem variieren die monatlichen Kosten je nach Modell erheblich.
Was bedeuten die Bezeichnungen „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“?
Der Begriff macht bereits deutlich, was die „24-Stunden-Betreuung“ ausmacht: Prinzipiell ist bei diesem Betreuungsmodell die Versorgung pflegebedürftiger Personen rund um die Uhr möglich. Die Betreuung erfolgt dabei individuell auf die Person zugeschnitten im häuslichen Umfeld durch eine Pflegekraft.
Da diese Art der häuslichen Pflege durch deutsche Pflegefachkräfte für die wenigsten Haushalte bezahlbar sein dürfte, kommen hier vorwiegend Kräfte aus dem Ausland zum Einsatz, deren Qualifikation nicht mit einer Fachausbildung vergleichbar ist. Aufgrund der meist osteuropäischen Herkunft der Betreuenden hat sich parallel zum Begriff der „24-Stunden-Pflege“ auch jener der „polnischen Pflegekraft“ im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert.
Im Rahmen dieser sogenannten Laienpflege sind medizinische und einige pflegerische Tätigkeiten, d. h. die Behandlungspflege, nicht enthalten. Diese müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch eine professionelle Pflegefachkraft ausgeführt werden.
„24-Stunden-Pflege“ – ein irreführender Begriff
Der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ ist in zweierlei Hinsicht irreführend. Unabhängig davon, ob die Pflegekraft direkt angestellt, entsendet oder selbständig ist, gelten nicht nur die entsprechenden Gesetze, sondern es geht viel mehr um einen fairen Einsatz, bei dem die Qualität der Betreuung sichergestellt werden muss. Eine täglichen Einsatzzeit von 8-10 Stunden darf daher nicht überschritten werden. Im Durchschnitt liegt diese bei 6,5 Stunden pro Tag.
Daneben ist auch der Begriff der Pflege in der Regel nicht zutreffend, denn die Pflegekräfte haben oft keine Qualifikation, um tatsächlich auch medizinische oder pflegerische Tätigkeiten auszuführen. Zutreffender ist daher die Bezeichnung der „24-Stunden-Betreuung“. Der korrekte Begriff hierfür ist daher auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Die Begriffe werden allerdings in der Regel synonym verwendet.
CHECKLISTE
Vergleich Pflegeheim und „24-Stunden-Betreuung“
Eine Gegenüberstellung von Pflegeheim und der “24-Stunden-Betreuung”.
CHECKLISTE
Pflegeheim und
„24-Stunden-Betreuung“
Leistungen der „24-Stunden-Pflege“ bzw. -Betreuung
Bei Pflegekräften aus dem Ausland handelt es sich oft um nicht examinierte Pflegekräfte, sodass deren Aufgabenspektrum eingeschränkt ist. Pflegekräfte ohne einen anerkannten Abschluss dürfen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten, d. h. Behandlungspflege, übernehmen. Dazu gehören:
- Verabreichen von Medikamenten
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Verabreichen von Injektionen
- Blutentnahmen
- einfache Wärme- und Lichtanwendungen
- weitere ärztliche Tätigkeiten mit vergleichbarem Anforderungsprofil
Liegen keine medizinischen oder pflegerischen Gründe vor, die gegen eine Ausübung sprechen, dürfen Pflegekräfte jedoch die folgenden pflegerischen Tätigkeiten ausführen.
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang und Wechsel der Inkontinenzprodukte
- Hilfe beim Aufstehen und Ablegen, Gehen und Hinsetzen
Zu den klassischen Tätigkeiten, die jede Betreuungsperson unabhängig von ihrer Anerkennung als Pflegekraft durchführen darf, zählen die folgenden:
- haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Hausarbeiten wie Waschen und die Reinigung der Wohnräume, Versorgung von Haustieren und Pflanzenpflege
- Unterstützung bei der alltäglichen Lebensführung
- Gesellschaft leisten, Unterhaltungen führen, soziale Kontakte aufrechterhalten und Begleitung zu Aktivitäten
- Führen eines Haushaltsbuches, das die getätigten Ausgaben nachweist
- Organisation der Personenbetreuung, z. B. durch Terminvereinbarungen
Es ist nicht Aufgabe der Pflegekraft, Gartenarbeiten oder andere Aufgaben zu erfüllen, die mit der pflegebedürftigen Person nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Aufgaben der „24-Stunden-Pflege“
Zusammengefasst lassen sich die Tätigkeiten der „24-Stunden-Pflegekraft“ auf folgende Aufgabenschwerpunkte zusammenfassen:
- Hygiene
- Ernährung
- Arztbesuche
- Haushalt
- Soziales
Für wen eignet sich die „24-Stunden-Pflege“?
Die „24-Stunden-Pflege“ empfiehlt sich für pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung bleiben möchten – oft mit dem Ziel des Erhalts von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Allerdings eignet sich das Modell im Prinzip auch für bettlägerige Menschen. Hilfreich ist hier, wenn der medizinische Bedarf möglichst gering ist, da ansonsten weiterhin ein ambulanter Pflegedienst gebucht werden muss.
Die Voraussetzung für die „24-Stunde-Pflege“ ist im Wesentlichen, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, sodass die Pflegekraft eine abgeschlossene Wohneinheit, mindestens aber ein eigenes Zimmer beziehen kann. Vorhanden sein sollten zudem Telefon- und Internetanschluss. Natürlich sollte die Wohnung auch allgemein über eine Ausstattung verfügen, die eine Pflege zulässt, z. B. hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Anstellungsmodelle einer „24-Stunden-Pflegekraft“
Nicht immer erfolgt die Suche nach einer Pflegekraft über eine Vermittlungsagentur. Tatsächlich ist dies nur eine von drei Möglichkeiten, um die Dienste einer Pflegekraft zu nutzen.
Festanstellung der Pflegekraft
Seit 2011 ist es möglich, direkte Arbeitsverträge mit Betreuungskräften abzuschließen. Voraussetzung ist dabei, dass die Person offiziell bei der Meldebehörde angemeldet ist und über eine Lohnsteuerkarte verfügt. Wichtig ist zudem der Abschluss einer Unfallversicherung.
Eine Festanstellung beinhaltet jedoch auch Verpflichtungen, die jeder Arbeitgeber hat. Die Pflegekraft hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn zuzüglich der üblichen Beiträge zur Sozialversicherung und ein jährlicher Urlaubsanspruch. Monatlich werden somit rund 3.000 bis 5.000 Euro fällig. Dafür sind Sie der Pflegekraft gegenüber weisungsbefugt und können konkrete Aufgaben erteilen.
Wer sich für dieses Modell entscheidet, kann sich an die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ der Agentur für Arbeit (ZAV) wenden, die kostenlos bei der Suche und Vermittlung hilft.
Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft
Eine Alternative zur Festanstellung ist die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft, die gewerblich auf eigene Rechnung arbeitet. Die Beiträge für die Sozialversicherung trägt die Pflegekraft selbst. Sie haben hier kein Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft. Entsprechend wichtig ist eine Vertragsgestaltung, aus der die Aufgaben sehr konkret hervorgehen.
Entsendung durch das Heimatland
Aufgrund der in der EU geltenden Dienstleistungsfreiheit ist es möglich, z. B. als polnische Firma Pflegehilfen nach Deutschland zu entsenden. Diese sind weiterhin in ihrem Heimatland als Mitarbeiter oder selbständige Mitarbeiter angemeldet und zahlen dort auch Steuern, arbeiten jedoch in Deutschland. Viele dieser Unternehmen arbeiten mit deutschen Vermittlungsagenturen zusammen.
Alternativ suchen deutsche Vermittlungsagenturen nach selbstständigen Pflegekräften, die sie an Haushalte hierzulande vermitteln und dafür eine einmalige oder auch monatliche Gebühr verlangen.
Je nach Deutschkenntnissen und Qualifikationen starten die Kosten ab 2.700 Euro monatlich, zusätzlich fällt eine jährliche Vermittlungsprovision an, Kost und Logis sind frei.
Achten Sie unabhängig vom Modell in jedem Fall auf die nötigen Verträge:
- Vertrag über die Pflegeleistungen mit dem ausländischen Entsender oder der Pflegekraft, sofern diese selbstständig ist.
- Vermittlungsvertrag mit der Agentur. Dieser sollte keine Angaben zu Pflegeleistungen enthalten und keine langen Laufzeiten haben.
- Arbeitsvertrag: Diesen schließen Sie nur dann direkt mit der Pflegekraft, wenn diese in ein Angestelltenverhältnis eintritt oder über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurde.
Kosten der „24-Stunden-Pflege“
Die monatlichen Kosten für eine Pflegekraft variieren je nach Modell, wie die Pflegekraft angestellt ist. Wenngleich sich die Kosten erheblich unterscheiden, so gelten etwa folgende Richtwerte:
- Bei Vermittlung durch eine Agentur liegen die Kosten bei mindestens 2.700 Euro pro Monat. Hinzu kommen eine jährliche Vermittlungspauschale sowie die kostenlose Bereitstellung von Kost und Logis. Die Kosten setzen sich dabei in etwa wie folgt zusammen:
- 60 % Nettolohn der Pflegekraft
- 12 % Vermittlungsagentur
- 12 % Entsender im Ausland
- 11 % Sozialabgaben / Steuern
- 5 % Reisekosten
- Stellen Sie die Pflegekraft selbst an, tragen Sie auch die Lohnnebenkosten. Dieses Modell kann daher auch mit 3.000–5.000 Euro monatlich zu Buche schlagen.
Lohnkosten* | |
Bruttogehalt | 2.500 € |
Krankenversicherung | 196 € |
Pflegeversicherung | 38 € |
Rentenversicherung | 232 € |
Arbeitslosenversicherung | 30 € |
Summe | 2.996 € |
- Selbstständig tätige Pflegekräfte arbeiten auf eigene Rechnung und berechnen monatlich ca. 1.800 bis 3.000 Euro.
Finanzierung der „24-Stunden-Pflege“
Die Pflegekasse kommt grundsätzlich nicht für die Kosten der „24-Stunden-Pflege“ auf. Liegt allerdings ein anerkannter Pflegegrad vor, können Leistungen der Pflegekasse die Finanzierung der „24-Stunden-Pflege“ erleichtern. Versicherten steht dazu zunächst das Pflegegeld zu. Dessen Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad:
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Allen Pflegebedürftigen, d. h. auch Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1, steht zudem der Entlastungsbetrag für Betreuungsdienstleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich zu.
Leistungen der Verhinderungspflege nutzen
Gegebenenfalls können Sie zudem Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese ist für die Fälle gedacht, wenn private Pflegekräfte mal Urlaub machen möchten oder selbst krank werden. Die Pflegekasse kommt für maximal 6 Wochen jährlich für die Kosten der Ersatzpflege mit maximal 2.528 Euro auf. Dieser Betrag setzt sich aus 1.685 Euro für die Verhinderungspflege und maximal 843 Euro aus der Kurzzeitpflege zusammen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftige Person bereits 6 Monate lang im häuslichen Umfeld gepflegt wurde.
Pflegeaufwand steuerlich geltend machen
Unabhängig davon, wie Sie die Pflegekraft finanzieren, sind die Kosten dafür in beschränktem Maß steuerlich absetzbar. Gemäß § 35a Abs. 2 EstG gelten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerliche Ermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich.
Vorsicht bei der Nutzung der Kombinationspflege
Besteht bei der pflegebedürftigen Person ein zusätzlicher Pflegebedarf durch einen ambulanten Pflegedienst, reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld anteilig um die Kosten der Sachleistungen. Entfällt z. B. auf den Pflegedienst eine monatliche Summe für Injektionen und andere medizinische Leistungen, die nicht durch die Betreuungskraft erfolgen dürfen, in Höhe von 40 Prozent der maximalen Sachleistungen, reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld auf 60 Prozent der monatlichen Summe.
Legale Anmeldung der „24-Stunden-Pflegekraft“
Schwarzarbeit ist im Bereich der häuslichen Pflege weit verbreitet. Pflegekräfte arbeiten hier teilweise weit außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten für weniger als 1.000 Euro im Monat. Als Arbeitgeber birgt diese vermeintliche Kostenersparnis allerhand Risiken, denn Sie haben keinerlei Sicherheiten. Auch im Falle einer Krankheit oder bei einem Unfall drohen ernsthafte Probleme – von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und der Ausbeutung mal ganz abgesehen.
Entscheiden Sie sich daher lieber für eine Vermittlungsagentur oder stellen Sie die Pflegekraft trotz der deutlich höheren Kosten selbst an. Da es bei Agenturen immer wieder schwarze Schafe gibt, achten Sie auf einen seriösen Anbieter.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Für angestellte „24-Stunden-Pflegekräfte“ gelten Arbeitszeiten nach deutschem Gesetz. Das bedeutet konkret:
- maximale Arbeitszeit von 10 Stunden / Tag bzw. 48 Std. / Woche
- gesetzlicher Mindestlohn
- Pausen und 8 Std. ungestörte Nachtruhe
- mindestens ein freier Tag / Woche
- Anspruch auf Urlaub
- keine Nachtarbeit
Maximale Dauer der Entsendung
Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Entsenderichtlinie 96/717EG zum 30. Juli 2020 wurde erstmals eine gesetzliche Obergrenze der Entsendung auf 12 Monate festgelegt. Dabei ist allerdings eine Verlängerung um weitere 6 Monate auf 18 Monate auf Antrag möglich. Die Verordnung über die Koordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit (EG Nr. 883/2004) gestattet dabei unter gewissen Voraussetzungen max. 24 Monate lang das Abführen von Sozialabgaben im Herkunftsland.
Vermittlung einer „24-Stunden-Betreuung“ – Checkliste
Seriöse Agenturen erkennen Sie nicht unbedingt an Erfahrungsberichten im Internet. Viel wichtiger ist z. B. die A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass sie rechtmäßig eingesetzt wird und Steuern sowie Abgaben im Heimatland gezahlt werden.
Die Vermittlungsagentur sollte zudem über einige Merkmale verfügen:
- Büroadresse
- deutschsprachige Mitarbeiter*innen
- Erreichbarkeit mindestens zu gewöhnlichen Bürozeiten, im Idealfall auch 24-Stunden-Notrufnummer
- ein persönliches Vorgespräch sollte möglich sein
Es empfiehlt sich durchaus, 3–5 unterschiedliche Angebote einzuholen und die Verträge miteinander zu vergleichen. Vor allem bezüglich der Kosten sollte hier Transparenz herrschen. Eine klare Übersicht, aus der z. B. auch hervorgeht, ob zusätzliche Fahrtkosten oder Feiertagszulagen anfallen, ist besser als einzeln im Vertrag eingestreute Kostenangaben. Wichtig ist außerdem, dass, falls es menschlich zwischen Pflegekraft und der betreuten Person nicht stimmt, schnell und unbürokratisch für Ersatz gesorgt wird.
Im Optimalfall steht die Pflegehilfe schon rund eine Woche nach der Vertragsunterzeichnung zur Verfügung. Dabei sollten Vorkenntnisse und Erfahrungen oder Qualifikationen der Pflegekraft zum Betreuungsbedarf der pflegebedürftigen Person passen. Vorab ist vertraglich allerdings genau festzuhalten, welche Aufgaben die Pflegekraft übernimmt.
DIN-Standard zur Vermittlung von ausländischen Betreuungskräften
Ab Januar 2021 gilt ein neuer Branchenstandard, die sogenannte DIN SPEC 33454 mit dem Titel „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende, insbesondere ausländische Betreuungskräfte – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“. Diese schafft Klarheit und Orientierung bei der Suche nach ausländischen Pflegekräften. Gleichzeitig dienen die festgeschriebenen Qualitätsstandards den Marktteilnehmern zur Steigerung der Versorgungsqualität, fairen Arbeitsbedingungen und Transparenz.
Hier findet man „24-Stunden-Pflegekräfte“
Pflegekräfte bieten ihre Dienste auf ganz unterschiedlichen Wegen an:
- Kleinanzeigen-Portale
- Stellenanzeigen
- Arbeitsamt (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung)
- Vermittlungsagenturen
- Pflegeagenturen
Vorteile einer „24-Stunden-Betreuung“
Der entscheidende Vorteil einer „24-Stunden-Pflegekraft“ ist natürlich zunächst, dass die pflegebedürftige Person nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen muss, sondern die Pflege weiterhin im häuslichen Umfeld erfolgen kann. So bleibt die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten. Die Pflegekraft kann individuell auf die Person eingehen und ist unterstützend zur Stelle, wenn Tätigkeiten nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden können.
Die Pflegekraft entlastet pflegende Angehörige durch die Übernahme der alltäglichen Betreuung. Gleichzeitig bleiben Sie stets informiert, da die Pflegekraft die pflegebedürftige Person immer im Blick hat und so im Notfall jemand da ist.
Ein Vorteil sind zudem die Kosten, die im Vergleich zum Pflegeheim wesentlich ausfallen können. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass der Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung andere Kostenerstattungsmodelle mit sich bringt als die „24-Stunden-Pflege“. Der Eigenanteil ist im Rahmen der stationären Pflege meist dennoch höher als bei der Beauftragung einer Pflegekraft.
Alternativen zur „24-Stunden-Pflege“
Die „24-Stunden-Pflege“ ist nur eine Möglichkeit, um die eigene Selbstständigkeit zu erhalten. Eine Alternative ist beispielsweise auch das Betreute Wohnen, wenngleich hier die eigenen vier Wände verlassen werden müssen. Gibt es Angehörige, so können diese die Pflege für eine gewisse Zeit übernehmen und einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung heranziehen. Schließlich sind auch stationäre Senioren- oder Pflegeheime Optionen – vor allem dann, wenn der medizinische Pflegebedarf hoch ist.